Betriebs­rente

So viel Sozial­abgaben zahlen Rentner

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Wie viel Beitrag Rentner an die gesetzliche Krankenkasse zahlen müssen, hängt von der Art ihres Einkommens ab und davon, ob sie pflicht­versichert oder freiwil­lig versichert sind. Für die Pflege­versicherung zahlen Rentner zurzeit 2,05 Prozent. Kinder­lose, die ab dem 1. Januar 1940 geboren wurden, zahlen 2,3 Prozent.

Art des Einkommens

Krankenkassenbeitrag (Prozent)1

Pflicht­versichert

Freiwil­lig versichert

Gesetzliche Alters­rente, Witwen- und Witwerrente, Erwerbs­minderungs­rente

8,2

8,2

Betriebs­renten2

15,5

15,5

Riester-Rente, Rürup-Rente

14,9

Private Renten- und Kapital­lebens­versicherung

14,9

Miet- und Pacht­einnahmen, Zinsen

14,9

Neben­job (sozial­versicherungs­pflichtig)

8,2

8,2

Neben­job (nicht sozial­versicherungs­pflichtig)

15,5

14,9

Tabelle wurde am 18. November 2014 korrigiert.

Quelle: Deutsche Renten­versicherung

— = Keine Beitrags­pflicht.

1
Ab 1. März 2015 beträgt für Rentner der allgemeine Beitrags­satz nur noch 14,6 Prozent und der halbe Beitrags­satz 7,3 Prozent. Jede Krankenkasse kann aber einen Zusatz­beitrag nehmen, den sie selbst fest­legt. Für Nicht­rentner gilt die Regelung schon ab 1. Januar.
2
Ausnahme: Eine Direkt­versicherung, die als private Renten- oder Kapital­lebens­versicherung fortgeführt wurde und in die der Rentner als Versicherungs­nehmer einge­tragen ist. Auf den privat einge­zahlten Anteil fallen keine Kranken- oder Pflege­versicherungs­beiträge an.
6

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