Wie viel Beitrag Rentner an die gesetzliche Krankenkasse zahlen müssen, hängt von der Art ihres Einkommens ab und davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Für die Pflegeversicherung zahlen Rentner zurzeit 2,05 Prozent. Kinderlose, die ab dem 1. Januar 1940 geboren wurden, zahlen 2,3 Prozent.
Art des Einkommens |
Krankenkassenbeitrag (Prozent)1 |
|
Pflichtversichert |
Freiwillig versichert |
|
Gesetzliche Altersrente, Witwen- und Witwerrente, Erwerbsminderungsrente |
8,2 |
8,2 |
Betriebsrenten2 |
15,5 |
15,5 |
Riester-Rente, Rürup-Rente |
— |
14,9 |
Private Renten- und Kapitallebensversicherung |
— |
14,9 |
Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen |
— |
14,9 |
Nebenjob (sozialversicherungspflichtig) |
8,2 |
8,2 |
Nebenjob (nicht sozialversicherungspflichtig) |
15,5 |
14,9 |
Tabelle wurde am 18. November 2014 korrigiert.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
— = Keine Beitragspflicht.
- 1
- Ab 1. März 2015 beträgt für Rentner der allgemeine Beitragssatz nur noch 14,6 Prozent und der halbe Beitragssatz 7,3 Prozent. Jede Krankenkasse kann aber einen Zusatzbeitrag nehmen, den sie selbst festlegt. Für Nichtrentner gilt die Regelung schon ab 1. Januar.
- 2
- Ausnahme: Eine Direktversicherung, die als private Renten- oder Kapitallebensversicherung fortgeführt wurde und in die der Rentner als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Auf den privat eingezahlten Anteil fallen keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge an.
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