
Etwa ein Fünftel der Betriebsrente kassiert die Krankenkasse. Gegen die seit 2004 geltende Beitragspflicht auf Auszahlungen von Betriebsrenten sind Rentner zwar vor Gericht gezogen. Doch fast alle Prozesse gingen zugunsten der Kassen aus. Hier lesen Sie, wie Gerichte in den vergangenen Jahren entschieden haben und welche Lasten Betriebsrentner ganz konkret tragen müssen – je nach dem, ob sie freiwillig versichert oder Pflichtversicherte sind.
Der Einstieg in das Special
„Es ist ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen“, begründet die rot-grüne Bundesregierung mit Zustimmung der CDU im Jahr 2003 die Gesetzesänderung. Es ging um die Krankenkassenbeiträge, die gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner seit dem 1. Januar 2004 zahlen müssen. Viele Rentner zahlten bis zu diesem Zeitpunkt auf Betriebsrenten gar keine Kassenbeiträge oder nur den ermäßigten oder halben Beitrag – je nachdem, ob sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert waren. Nun war auf die Auszahlungen der volle allgemeine Beitragssatz fällig.
Wie kam es zu der Neuregelung? Die Krankenkassen brauchten Geld. Mit den zusätzlichen Beiträgen sollte erreicht werden, dass die Rentner „in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Leistungsaufwendungen, die für sie anfallen, beteiligt werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesverbände der Krankenkassen. Deckten die Beiträge der Rentner im Jahr 1973 ihren Bedarf an Kassenleistungen noch zu gut 70 Prozent ab, waren es im Jahr 2003 nur noch 43 Prozent. (..)“