Millionen Rentner bekamen in den vergangenen Wochen eine Hiobsbotschaft ihrer Krankenkasse: Auf Betriebsrenten ist seit Jahresbeginn der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig – bisher war es nur der halbe. Damit muss etwa jeder zweite Rentner mehr zahlen. Beispiel: Bei 400 Euro monatlicher Betriebsrente und einem Beitragssatz der Krankenkasse von 14 Prozent sind jetzt 56 Euro statt bisher 28 Euro zu zahlen. Der Sozialverband VdK zieht nun eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht in Erwägung: „Es muss zumindest einen Vertrauensschutz geben für Rentenbezieher und für Arbeitnehmer, die schon jahrelang einzahlen“, fordert Michael Pausder, Sprecher des VdK Bayern.
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Diese Aktion hat alle Betroffenen, auch die Wirtschaft, völlig überrascht. Ich war damals in einem großen Technologieunternehmen tätig und u.a. mit einem Personalabbau (650 MA) befasst, der wegen des Rückgangs der Auftragssituation auf dem Gebiet der Energieerzeugung notwendig wurde. Die in den vorzeitigen Ruhestand geschickten Mitarbeiter - ab dem 54. Lebensjahr, darunter auch viele Väter - erhielten eine Abfindung, deren Höhe u.a. von den künftig zu erwartenden Nettobezügen abhing. Die Betroffenen wurden durch diese perfide Entscheidung der Regierung, weil quasi über Nacht eingeführt, zusätzlich benachteiligt.
Woher die Unbeliebtheit der Volksparteien wohl rührt, fragen sie sich. Seit 2004 sind etwa sechs Mio Menschen von dieser Regelung betroffen. Sie hatten sich auf ein zweites Bein stellen wollen, was die Parteien ja auch propagierten. Aber dann . . . das!
Die gestrige „Klatsche“ in Bayern lässt sie vielleicht aufwachen.
Auf Ihr Hessen,; folgt uns Bayern!
Ich, 81 Jahre alt, alleinerziehender Vater von insgesamt vier Kindern, zwei noch unterhaltsberechtigt, wurde im Januar 2004 davon überrascht, dass die Rot/Grüne-Koalition, und das vor allem ohne jegliche Ankündigung, eine Verdoppelung der Verbeitragung der Krankenversicherung der Rentner beschloss. Ich habe seitdem für meine Betriebsrente anstatt 24.549,94 € das Doppelte an KV-Beiträgen einbehalten bekommen. Diese Regelung führte in der Folge dazu, dass nicht nur meine gelegentlichen Rentenanhebungen - zunächst natürlich ordnungsgemäß versteuert - sondern auch der verbleibende Rest, nun als „Beitrag“ deklariert, einkassiert wurde."
Teil II folgt