Jetzt können mehr Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel ihre Betriebsrente nahtlos beim neuen Arbeitgeber fortsetzen. Das Übertragungsabkommen, das die Mitnahme der Betriebsrente erleichtert, erlaubt jetzt den Wechsel von Direktversicherungen zu Pensionskassen und umgekehrt. Abschlusskosten fallen nicht erneut an, auch keine Gesundheitsprüfung.
Wechseln ist möglich, wenn beide Rentenanbieter das Abkommen unterzeichnen. Alle Unterzeichner stehen ab März unter: www.gdv.de, Stichwort „Übertragungsabkommen“.
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