
Dr. Frank Grund, Direktor bei der Bafin.
Die Niedrigzinsphase macht auch den Anbietern betrieblicher Altersversorgung zu schaffen. Auf ihrer Jahrespressekonferenz hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin nun vor Leistungskürzungen bei Pensionskassen gewarnt. Betroffen wären davon vor allem Betriebsrentner, deren Firma nicht mehr existiert.
Niedrige Zinsen sind ein Problem
Pensionskassen sind Anbieter betrieblicher Altersversorgung. Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber zahlen Beiträge in eine Pensionskasse, damit der Arbeitnehmer später eine zusätzliche Altersversorgung zur gesetzlichen Rente bekommt. Dabei bauen die Pensionskassen auf eine Verzinsung der angesparten Beiträge. Diese fällt in Zeiten niedrigster Zinsen aber immer geringer aus, so dass es den Pensionskassen schwer fällt, die in guten Zinszeiten versprochenen Leistungen auch tatsächlich einzuhalten.
Die Finanzaufsicht warnt
Auf der Jahrespressekonferenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat der für Versicherungen zuständige Direktor Frank Grund mit Blick auf das Zinsniveau gewarnt: „Möglicherweise können daher bald einzelne Pensionskassen nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen.“ Pensionskassen seien noch stärker vom Zinsniveau getroffen als Lebensversicherungen, da sie anders als Lebensversicherungen fast ausschließlich Verträge im Bestand hätten, bei denen sie verpflichtet seien, lebenslang Renten an die Versicherten zu zahlen.
Bafin führt Gespräche mit Arbeitgebern
Es gibt in Deutschland zwei Formen von Pensionskassen. Die traditionellen Pensionskassen in Form eines Versicherungsvereins, werden meistens von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen. Neuer ist die Form der Pensionskassen als Aktiengesellschaft. Die Bafin ist aktuell mit Pensionskassen beider Formen im Gespräch, sagt Grund. „Mit ihnen besprechen wir aktuell, wie es weitergehen kann. Im Interesse der Pensionsberechtigten bestärken wir sie darin, ihre Träger, also die Arbeitgeber, zu ermuntern, Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei Pensionskassen, die Aktiengesellschaften sind, könnten die Aktionäre nachlegen.“ Verpflichtet seien sie dazu aber nicht, betont Grund.
Leistungen können gekürzt werden
Aber was passiert, wenn die Träger nicht bereit sind, die finanzielle Lücke auszugleichen? In der Regel ist das erstmal ein Problem des Arbeitgebers, sagt Grund: „Er muss dafür einstehen, dass seine Mitarbeiter die volle Leistung erhalten.“ Die sogenannte Subsidiärhaftung sorgt dafür, dass der Arbeitgeber zugesagte Leistungen an ehemalige Mitarbeiter zahlen muss, auch wenn die Pensionskasse die volle Höhe nicht mehr leisten kann. Im Notfall muss er also mit Geld aus dem Betriebsvermögen dazulegen. Pech haben Betriebsrentner, deren Firma mittlerweile insolvent gegangen ist. Gibt es keinen Arbeitgeber mehr, der die geringere Leistung ausgleichen kann, muss der Betriebsrentner mit der gekürzten Leistung leben.
Aktiengesellschaften haben Sicherungsfonds
Seit einigen Jahren mischen auch die privaten Lebensversicherungsunternehmen im Bereich der Pensionskassen mit. Bekannte Unternehmen wie Allianz, Debeka und Ergo haben eigene Pensionskassen gegründet. Unser Test Pensionskassen hat jedoch ergeben, dass die traditionellen Pensionskassen in der Regel höhere Leistungen zusagen. Die „neuen“, als Aktiengesellschaften organisierten Unternehmen, sind freiwillig dem Sicherungsfonds Protektor beigetreten. Der Sicherungsfonds der Lebensversicherer bezahlt die Renten weiter, sollte eine der Pensionskassen pleitegehen und die Renten nicht mehr zahlen können.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Betriebsrente und Pensionskasse.