
Macht ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter von sich aus kein Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge, muss dieser selbst aktiv werden. Er hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Arbeitgeber ihn nicht darauf hingewiesen hat, dass jeder Beschäftigte einen Teil seines Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente investieren kann. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 3 AZR 807/11).
Gibt es im Unternehmen kein Angebot für eine Betriebsrente, beispielsweise eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, kann der Beschäftigte verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt, auch wenn der Chef kein Geld beisteuert.
Der Arbeitnehmer kann aus seinem Bruttogehalt zurzeit bis zu 2 856 Euro im Jahr einzahlen und spart dafür die Steuern und Sozialabgaben. Der Höchstbetrag kann sich jedes Jahr geringfügig verändern. Weitere 1 800 Euro kann der Arbeitnehmer nur steuerfrei, aber nicht frei von Sozialabgaben einzahlen.
Tipp. Mehr Informationen zur Betriebsrente und den Angeboten für eine Direktversicherung finden Sie in unserem Test: Betriebsrente - Mehr Rente mit der Firma.