Sieht die Versorgungsordnung Abschläge bei der Betriebsrente vor, wenn Rentner diese beziehen, bevor sie 65 Jahre alt sind, gilt dies auch für Arbeitnehmer, die wegen Schwerbehinderung früher in Rente gehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 3 AZR 439/15).