Ein Finanztest-Leser schreibt uns: „Ich bekomme eine Betriebsrente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Diese setzt sich aus der Pflichtversicherung und Riester zusammen und wird in einem Betrag überwiesen. Auf den Riester-Anteil der Rente müsste ich seit Anfang 2018 eigentlich keine Sozialabgaben mehr zahlen. Warum sind die Abzüge immer noch gleich hoch?“ Wir haben bei der VBL nachgefragt.
Rückwirkende Erstattung
Die neue Regelung sei noch nicht in allen Fällen technisch umgesetzt. Zu viel einbehaltene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge würden rückwirkend erstattet, erklärt Tina Barth von der VBL. Es gebe auch Ausnahmefälle mit anderen Regeln, etwa wenn Arbeitnehmer im Tarifgebiet Ost die Riester-Förderung für ihre Pflichtversicherung genutzt haben.
Gesamtauszahlung steigt
Ansonsten gilt: Die Gesamtauszahlung steigt. Riester- und Pflichtversicherung werden jetzt getrennt betrachtet: Auf die Rente aus der Pflichtversicherung fallen Sozialabgaben an, auf die Riester-Rente nicht mehr. Es kann sogar passieren, dass auch auf die Pflichtversicherung keine Beiträge mehr anfallen. Und zwar dann, wenn die Rente ohne Riester unter die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 152,25 Euro im Monat fällt.
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