Betriebs­rente Abgaben auf VBL-Riester?

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Ein Finanztest-Leser schreibt uns: „Ich bekomme eine Betriebs­rente von der Versorgungs­anstalt des Bundes und der Länder (VBL). Diese setzt sich aus der Pflicht­versicherung und Riester zusammen und wird in einem Betrag über­wiesen. Auf den Riester-Anteil der Rente müsste ich seit Anfang 2018 eigentlich keine Sozial­abgaben mehr zahlen. Warum sind die Abzüge immer noch gleich hoch?“ Wir haben bei der VBL nachgefragt.

Rück­wirkende Erstattung

Die neue Regelung sei noch nicht in allen Fällen tech­nisch umge­setzt. Zu viel einbehaltene Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge würden rück­wirkend erstattet, erklärt Tina Barth von der VBL. Es gebe auch Ausnahme­fälle mit anderen Regeln, etwa wenn Arbeitnehmer im Tarif­gebiet Ost die Riester-Förderung für ihre Pflicht­versicherung genutzt haben.

Gesamt­auszahlung steigt

Ansonsten gilt: Die Gesamt­auszahlung steigt. Riester- und Pflicht­versicherung werden jetzt getrennt betrachtet: Auf die Rente aus der Pflicht­versicherung fallen Sozial­abgaben an, auf die Riester-Rente nicht mehr. Es kann sogar passieren, dass auch auf die Pflicht­versicherung keine Beiträge mehr anfallen. Und zwar dann, wenn die Rente ohne Riester unter die Gering­fügig­keits­grenze von derzeit 152,25 Euro im Monat fällt.

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