Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem vom Arbeitgeber gesponserten Fußballturnier gegen eine andere Betriebsmannschaft, handelt es sich nicht automatisch um einen Arbeitsunfall. So entschied das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 38/03 R). Da die Betriebskicker jährlich etwa fünf Turniere mit betriebsfremden Mannschaften bestritten hätten, sei der Unternehmensbezug nicht mehr da. Die Berufsgenossenschaft musste nicht zahlen.