Nun können mehr Mieter als bisher die Lohnkosten rund ums Haus aus ihrer Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung angeben und so Steuern sparen. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin muss der Vermieter eine Bescheinigung ausstellen, in der Lohnkosten von Hauswart, Gartenarbeitern und Putzkräften aufgeschlüsselt sind (Az. 18 S 339/16). Bisher fehlten diese Informationen oft.
Über ihre Betriebskostenabrechnung bezahlen Mieter den Hauswart und vieles mehr rund ums Mietshaus. Den Lohnkostenanteil, der ihnen über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt wird, können sie steuerlich geltend machen. Finanztest schätzt, dass Mieter einer 100-Quadratmeter-Wohnung in Deutschland im Schnitt 600 Euro Lohnkosten über die Betriebskosten zahlen. Dafür ist ein Steuerbonus von 120 Euro drin.
Wermutstropfen: Für die aufgeschlüsselte Bescheinigung verlangen einige Vermieter Geld. Die Meinung der Gerichte ist uneinheitlich: Nach Ansicht des Amtsgerichts Lichtenberg muss die Bescheinigung kostenlos sein (Az. 105 C 394/10). Laut Amtsgericht Hamburg können Vermieter 25 Euro verlangen (Az. 49 C 157/09).
Die Lohnkosten plus Fahrtkosten und Umsatzsteuer lassen sich bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen (Zeile 71 bzw. 72 des Mantelbogens) geltend machen – wie bei einer Putzkraft. 20 Prozent der Ausgaben bekommt der Steuerzahler von seiner Steuerschuld abgezogen.