Sind alte Forderungen des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten bereits verjährt, darf er sich das Geld nicht aus der Mietkaution holen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 263/14). Der Vermieter muss seinem Exmieter die Kaution herausgeben, obwohl dieser rund 800 Euro aus alten Betriebskostenabrechnungen nicht beglichen hatte.