Richtet der Arbeitgeber zum 50. Geburtstag seines Angestellten eine größere Feier aus, müssen Arbeitnehmer zusätzliche Einkünfte versteuern, wenn 10 Prozent der Gäste aus ihrem privaten Umfeld sind. Das hat jüngst das Finanzgericht Münster entschieden (Az. 7 K 4084/16 E). Im konkreten Fall hatte eine Stiftung zum 50. ihres Geschäftsführers eingeladen und alle Ausgaben der Feier übernommen. Das Gericht entschied, dass der Geschäftsführer 10 Prozent der Kosten als Einkünfte zusätzlich zu seinem Einkommen versteuern muss, weil 25 der insgesamt 260 Gäste aus seiner Familie und seinem Freundeskreis stammten.