
Seit Januar dürfen Arbeitgeber jedem Mitarbeiter 600 Euro statt bisher 500 Euro zur Förderung seiner Gesundheit steuer- und sozialabgabenfrei im Jahr spendieren. Bedingung: Den geldwerten Vorteil gibt es zusätzlich zum Lohn.
Dafür gibts den 600-Euro-Freibetrag
- Yogakurse und andere gesundheitsfördernde Kurse, die von den Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind;
- andere Angebote, die einen gesunden Arbeits- und Lebensstil fördern – etwa um Stress zu bewältigen, Ressourcen zu stärken oder um sich gesund im Job zu ernähren und zu bewegen.
Fitnessstudio und Sportverein zählen nicht
Der Freibetrag greift jedoch nicht für individuelle Angebote wie Beiträge für Sportvereine und Fitnessstudios oder für Massagen und Physiotherapien.
Tipp: Als Arbeitgeber können Sie generell steuerfrei Maßnahmen anbieten, die aus eigenbetrieblichem Interesse die Gesundheit fördern. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie das aber vorher mit dem Finanzamt abklären.
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