Betriebliche Gesund­heits­förderung Was für die Gesundheit tun und Abgaben sparen

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Betriebliche Gesund­heits­förderung - Was für die Gesundheit tun und Abgaben sparen

Gesundheit mit Steuerbonus: Chefs können Yoga oder andere Präventions­kurse abgabenfrei spendieren. © Getty Images / Tera Vector

Seit Januar dürfen Arbeit­geber jedem Mitarbeiter 600 Euro statt bisher 500 Euro zur Förderung seiner Gesundheit steuer- und sozial­abgabenfrei im Jahr spendieren. Bedingung: Den geld­werten Vorteil gibt es zusätzlich zum Lohn.

Dafür gibts den 600-Euro-Frei­betrag

  • Yoga­kurse und andere gesund­heits­fördernde Kurse, die von den Krankenkassen oder der Zentralen Prüf­stelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind;
  • andere Angebote, die einen gesunden Arbeits- und Lebens­stil fördern – etwa um Stress zu bewältigen, Ressourcen zu stärken oder um sich gesund im Job zu ernähren und zu bewegen.

Fitness­studio und Sport­ver­ein zählen nicht

Der Frei­betrag greift jedoch nicht für individuelle Angebote wie Beiträge für Sport­ver­eine und Fitness­studios oder für Massagen und Physio­therapien.

Tipp: Als Arbeit­geber können Sie generell steuerfrei Maßnahmen anbieten, die aus eigen­betrieblichem Interesse die Gesundheit fördern. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie das aber vorher mit dem Finanz­amt abklären.

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