Betriebliche Altersvorsorge Erster Pensionsfonds ist aus der Chemie

0

Die 600 000 Mitarbeiter der Chemieindustrie in Deutschland können ihre Altersvorsorge künftig über den Pensionsfonds der Chemie Pensionsfonds AG in München regeln – wenn ihr Betrieb es will. Die Chemiebranche ist damit die erste, für die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) einen Pensionsfonds für die betriebliche Altersvorsorge zugelassen hat. 26 Anträge liegen dem Amt noch vor.

Der Fonds wurde gemeinsam von der IG Bergbau, Chemie und Energie und dem Bundesarbeitgeberverband Chemie als Tochter der Hypovereinsbank gegründet.

Pensionsfonds sind seit 2002 neben ­Direktzusage, Unterstützungskasse, Pen­sionskasse und Direktversicherung für die betriebliche Altersvorsorge erlaubt. Ihr Vorteil ist ihre Anlagefreiheit: Das Kapital kann bis zu 100 Prozent in ­Aktien fließen. Das Anlagerisiko soll durch die langfristig guten Ertragsaussichten ausgeglichen werden.

Der Chemiefonds muss vom Gesetz her aber mindestens die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garan­tieren. Dafür wird ein eigener Deckungs­stock gebildet, dessen Kapital entsprechend den Richtlinien für Lebensversicherungsunternehmen weniger riskant angelegt wird. Die gesamte Anlage sollen Kapitalanlagegesellschaften übernehmen. Diese müssten sich in einem Auswahlverfahren regelmäßig von neuem dafür qualifizieren, erklärte Hans Melchiors, Vorstand der Chemie Pensionsfonds AG.

Die tariflich vereinbar­te Chemieförde­rung gilt auch für den Pen­sionsfonds. Spart ein Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung 487,57 Euro im Jahr, schießt sein Arbeitgeber 134,98 Euro zu. Für jede weiteren gesparten 100 Euro erhält ein Arbeitnehmer 13 Euro. Die Riester-Förderung kann dafür allerdings nicht genutzt werden.

Zugang zu dem Chemiefonds haben auch Betriebe aus dem Bergbau und dem Energiesektor mit noch einmal rund 600 000 Beschäftigten.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.