Bernd Calik: Ich habe vor Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen und bin nun verwundert zu lesen, dass darauf keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, wenn die Beiträge aus einer Einmalzahlung stammen. Stimmt das?
Finanztest: Ja. Wer über den Arbeitgeber eine Renten- oder Lebensversicherung als Direktversicherung abschließt, hat besondere Vorteile. Gleich zwei Vorzüge hat diese betriebliche Altersvorsorge, wenn der Versicherungsbeitrag aus einer Sonderzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld stammt: Auf den Beitrag wird statt Lohnsteuer nur 21,1 Prozent Pauschalsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) fällig. Und die Versicherungsprämie bleibt sozialversicherungsfrei. Die gesetzliche Grundlage liefert dazu Paragraph 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Arbeitsentgeltverordnung (ArEV). Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Beiträge eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers zum regelmäßigen Arbeitsentgelt sind.
Tipp: Damit die Direktversicherungsprämie sozialabgabenfrei bleibt, braucht das Finanzamt Belege. Aus der Gehaltsabrechnung sollte hervorgehen, dass der Arbeitgeber den Direktversicherungsbeitrag aus zusätzlichem Entgelt wie Urlaubsgeld an den Versicherer gezahlt hat. Außerdem darf der Beitrag die Einmalzahlung nicht übersteigen.
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