Schüler dürfen von einer Hochbegabten-Klasse in eine reguläre Klasse versetzt werden, wenn sie andere mobben, so das Verwaltungsgericht Ansbach (Az. AN 2 K 17.00250). Ein Gymnasiast hatte eine maßgebliche Rolle beim Mobbing gegen einen Mitschüler gespielt, deshalb versetzte ihn die Schulleitung in eine Klasse ohne Hochbegabtenförderung. Die Eltern klagten dagegen, das Gericht bestätigte die Entscheidung der Schule.