Bestattungs­vorsorge

Bestattungs­formen

15

Mit der Veränderung der Gesell­schaft – weniger religiöse Bindungen, mehr Singles, verstreut lebende Familien­mitglieder – wandelt sich auch unsere Bestattungs­kultur. Wir zeigen, welche Möglich­keiten es für die letzte Ruhe­stätte gibt – von traditionell bis modern.

Friedhof

Die meisten Friedhöfe haben verschiedene Grab­arten, etwa Wahl- und Reihengräber. Beim Reihen­grab bekommen Interes­senten das nächste freie Grab in einer angelegten Reihe. Die Ruhe­zeit ist nicht verlänger­bar und liegt häufig zwischen 15 und 20 Jahren. Es eignet sich daher nicht als Familien­grab. Beim Wahl­grab kann die Lage dagegen ausgesucht werden. Oft können bis zu vier Personen beigesetzt werden. Die Ruhe­zeit kann auf Wunsch verlängert werden.

Begräb­niswald

5 Prozent aller Verstorbenen fanden im Jahr 2014 ihre letzte Ruhe unter Bäumen. Bei einer Wald­bestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Nur an kleinen Gedenk­tafeln lässt sich erkennen, dass der Baum eine Grabstätte ist. Die Bäume können auch schon zu Lebzeiten ausgesucht und gepachtet werden. Eine Such­maschine im Internet hilft bei der Auswahl (naturbestattungen-online.de).

Grabdekoration ist nicht gestattet

Das Verwaltungs­gericht Karls­ruhe hat entschieden, dass ein Urnen­grab in einem Ruhe­wald nicht mit Blumen, Moos und anderen Pflanzen dekoriert sein darf. Wer sich nicht daran hält, muss mit der Entfernung der Dekoration rechnen. Im vorliegenden Fall ging es um den Konflikt zwischen einer Gemeinde und einer Witwe. Die Gemeinde unterhält einen Ruhe­wald. Die Klägerin ließ 2017 dort ihren ­verstorbenen Ehemann beisetzen und dekorierte seine Ruhe­stätte im Wurzelbereich des Baums mit Farn, Moos und ­drapierte Rosen.

Streit­punkt war, ob die trauernde Witwe dies darf. Denn Grab­schmuck ist in dem Ruhe­wald in jeglicher Form nicht zulässig. So steht es im Belegungs­vertrag und in der Satzung. Weil die Verwaltung die Dekoration regel­mäßig entfernen ließ, klagte die Witwe und verlor vor dem Verwaltungs­gericht Karls­ruhe (Az. 11 K 4427/19, nicht rechts­kräftig). Die Stadt habe ein Hausrecht und sei berechtigt, Pflanzen zu entfernen. Die Satzung schließe zudem eine Veränderung des Wald­bodens und Grab­pflege aus. Die Witwe hat die Zulassung der Berufung beantragt.

Urnenkirche

Früher genossen nur Könige, hohe Geist­liche oder Adlige das Privileg der letzten Ruhe­stätte in einer Kirche. Heute gibt es in Deutsch­land mehr als 30 Urnenkirchen, die jedem offen­stehen. Urnenkirchen sind ehemalige Gottes­häuser oder Teile davon, die heute für Urnen­bestattungen genutzt werden, so wie die Aachener Grabeskirche St. Josef. Die Urnen werden hier in hohen Stelen mit mehreren Kammern beigesetzt.

Gedenk­steine

Asche-Skulptur. In der kleinen runden Gedenks­kulptur befindet sich in der Mitte einge­schmolzene Krematoriumsasche.
Diamant­bestattung. Aus dem Kohlen­stoff menschlicher Kremations-Asche kann ein Erinnerungs­diamant gefertigt werden. In Deutsch­land ist es allerdings nicht erlaubt, die Toten­asche zu trennen. Außerdem gilt eine Bestattungs­pflicht. Beide Angebote verstoßen daher gegen die Vorschriften hier­zulande. In der Schweiz ist aber beides möglich.

Memoriam-Garten

Was bei flüchtigem Hinsehen aussieht wie ein hübscher kleiner Park mit Skulpturen, heißt Memoriam-Garten. Er beher­bergt mehrere Gräber, die von Gärtnern über die gesamte Dauer der Liege­zeit gepflegt werden. Die Grab­pflege muss im Voraus bezahlt werden. Im Internet (memoriam-garten.de oder ruhegemeinschaften.info) lässt sich heraus­finden, ob eine solche Gemein­schafts­grab­anlage in der Nähe ist.

Anonyme Bestattung

Etwa jeder sechste Verstorbene wird in Deutsch­land inzwischen anonym auf einem Friedhof bestattet. Anonym bestattet heißt: Die Urne eines Verstorbenen wird in einem Gemein­schafts­feld – meist eine große Wiese – beigesetzt. Dabei wird nicht gekenn­zeichnet, wo genau eine Urne begraben wurde. Manchmal erinnert ein Namens­schild auf einem Gedenk­stein am Rand an die Verstorbenen.

Urnen­grab im Kolum­barium

Eine Grabkammer mit vielen Nischen, in denen Urnen stehen, heißt Kolum­barium. Bei manchen ist die Nische mit einer Steinplatte versiegelt. Kolum­barien gab es schon bei den Römern. Heute findet man sie entweder als Urnenwände unter freiem Himmel oder in eigenen Hallen, wie hier auf dem Friedhof Berlin-Wilmers­dorf. Kolum­barien sind ein würdevoller Ort zum Trauern ohne Grab­pflege.

Seebestattung

Bestattungs­vorsorge - So planen Sie den Abschied nach Ihren Wünschen

© imago / Norbert Fellechner

Einer Seebestattung geht immer die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Asche wird anschließend außer­halb der Drei-Meilen-Zone in einer Spezialurne, die sich im Wasser auflöst, versenkt. See-Bestattungen für Urnen sind in Deutsch­land seit 1934 möglich. In Frage kommen die Ost- oder die Nordsee. Kränze, Gestecke oder persönliche Gegen­stände, die sich nicht zersetzen, dürfen nicht ins Wasser gelassen werden.

Urne zu Hause aufbewahren

Die Urne mit der Asche seiner Lieben zu Hause aufzustellen, ist deutsch­land­weit verboten. Wer sich darüber hinwegsetzt, begeht eine Ordnungs­widrigkeit, für die ein Bußgeld droht: abhängig vom Bundes­land sind Höchst­beträge zwischen 1 000 und 20 000 Euro möglich. „Mir ist nicht bekannt, dass jemand dieses Bußgeld schon einmal bezahlen musste“, sagt Alexander Helbach, Sprecher von Aeternitas, einer Verbraucher­initiative für Bestattungs­kultur.

Baum der Erinnerung

Bestattungs­vorsorge - So planen Sie den Abschied nach Ihren Wünschen

© privat

Aus der Toten­asche wächst ein Baum – das ist die Idee der noch jungen Bestattungs­form von „Tree of Life“. Die Asche eines Verstorbenen wird mit einem eigens dafür entwickelten Erd-Vitalgranulat vermischt. Anschließend wird in diesen Boden ein junger Baum gepflanzt, der dann die Asche voll­ständig aufnimmt. Dieser Prozess dauert etwa 6 bis 9 Monate. Danach kann der Baum umge­pflanzt werden, zum Beispiel in einen Urnenhain oder auch in den eigenen Garten. Die Baumschulen der Firma befinden sich in Holland oder Tschechien, damit es keine Konflikte mit deutschen Bestattungs­gesetzen gibt.

15

Mehr zum Thema

15 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2021 um 14:22 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

@Doc-Brown03: Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das PDF entsprechend korrigieren. (PH)

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

Die Musterverfügung ist ein tolles Hilfsmittel zur Erstellung einer eigenen Bestattungsverfügung. Leider enthält das PDF-Formular einen Fehler. Die beiden Auswahlkästchen zu Punkt 7 "Trauermahl" sind verknüpft mit mit dem Auswahlkästchen zu Punkt 9 "Grabmahl/Grabstein". Das hat zur Folge, dass beim Ausfüllen im Adobe Reader nur ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 oder das Auswahlkästchen zu Punkt 9 ausgewählt werden kann. Sobald ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 ausgewählt wird, wird das Auswahlkästchen bei Punkt 9 gelöscht und umgekehrt.
Natürlich kann man das fehlende Kreuz auch nach dem Drucken auf dem Papier anbringen. Ich würde mir aber trotzdem eine Korrektur des Fehlers wünschen, denn wenn ich später die Bestattungsverfügung am Computer ändern möchte, muss ich die manuelle Korrektur jedes mal nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir in einigen Jahren dessen noch bewusst bin.
Vielen Dank im Voraus

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.