Bestattungs­vorsorge

Treu­hand­gesell­schaften für Vorsorgever­träge: Einiges bleibt unklar

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Mit einem Bestattungs­vorsorgever­trag lassen sich zu Lebzeiten alle Details einer Beiset­zung regeln, auch die Bezahlung. Bis zum Tod des Kunden wird das Geld für die Bestattung von Treu­hand­gesell­schaften verwaltet. Der Vertrags­abschluss mit ihnen ist nur über einen Bestatter möglich. Wir haben die drei größten Treu­hand­gesell­schaften getestet und beispielhaft eine kleine, die HBT.

Anbieter

BT Bestattungs­treu­hand GmbH 1

Deutsche Bestattung­vorsorge Treu­hand AG 2

Deutsches Institut für Bestattungs­kultur GmbH 3

HBT Bestattungs­vorsorge Treu­hand GmbH 4

Zahl der vermittelnden Bestatter

Rund 400

Rund 2 800

Rund 400

22

Voraus­setzungen für Vertrags­abschluss

Mindest­einlage 1 000 Euro,
Höchst­eintritts­alter 90 Jahre,
nur Einmalzahlung möglich.

Keine.

Keine.

Keine.

Kosten

Einmalig 60 Euro.

Keine.

Einmalig 2,5 Prozent des einge­zahlten Betrags.

Keine.

Gutha­benzins

(Prozent pro Jahr)

0,105

0,106

06

0,156

Kündigung durch den Kunden

Im Vertrag bis auf wenige ­Ausnahmen ausgeschlossen.7

Möglich. Die Bedingungen hierzu werden jedoch im ­Vertrag nicht klar geregelt.

Möglich, wenn gleich­zeitig der Vertrag mit dem Bestatter gekündigt wird (Frist: 6 Monate).

Möglich, wenn gleich­zeitig der Vertrag mit dem Bestatter gekündigt wird.

Sicherung des Geldes im Insolvenzfall der Treu­hand

Bestattungs­kosten­vorsorge-Versicherung oder Bank­bürg­schaft (je nach Eintritts­alter).8

Bank­bürg­schaft.

Kundengelder liegen auf einem offenen Treu­hand­konto und sind nicht Teil der Insolvenzmasse.8

Bank­bürg­schaft erhält der Kunde auf Nach­frage. Er trägt auch die Kosten.8

Regelung bei

Insolvenz des Vertrags­bestatters

Der Vertrag wird nach Zustimmung des Kunden auf einen neuen Bestatter über­tragen.

Auszahlung des Geldes an den Vorsorgenden.

Im Vertrag nicht genau geregelt.9

Auszahlung des Geldes an den Vorsorgenden.10

Mängel in den AGB

Deutlich

Deutlich

Gering

Deutlich

Finanztest-Kommentar

Positiv. Kundengelder sind im Insolvenzfall abge­sichert. Der Anbieter nannte uns die Versicherung und Bank, bei der die Kundengelder verbleiben. Bietet Rechts­schutz bei Streit mit dem Sozial­amt an.8

Negativ. Unzu­lässige Kündigungs­klausel im Vertrag. Rege­lungen zur Ausstellung von Guthaben- und Zins­bescheinigungen fehlen.

Positiv. Kundengelder sind im Insolvenzfall abge­sichert. Es fallen keine Kosten an. Es gibt Zusatz­leistungen, wie etwa Rechts­schutz und eine Schlichtungs­stelle.

Negativ. Große Teile des Vertrags sind nicht eindeutig genug formuliert, wie etwa die Kündigungs­bedingungen und Rege­lungen zur Verzinsung.

Positiv. Kundengelder sind im Insolvenzfall abge­sichert. Vergleichs­weise wenig intrans­parente Klauseln im Vertrag. Der Anbieter nannte uns die Bank, die das Treu­hand­konto für die Kundengelder verwaltet. Bietet Rechts­schutz bei Streit mit dem Sozial­amt an.8
Negativ. Bei hohen Vorsorgebeträgen teurer Anbieter.

Positiv. Es fallen keine ­Kosten an. Bietet juristische Erst­beratung bei Streit mit dem Sozial­amt an.8
Negativ. Sicherung der Kundengelder im Insolvenzfall der Treu­hand gibt es nur auf Nach­frage und auf Kosten des Kunden. Teile des Vertrags sind nicht eindeutig genug formuliert, etwa die Verzinsung.

Legende

Stand: 15. Dezember 2017

Mängel in den AGB: Keine, sehr gering, gering, deutlich, sehr deutlich.

1
Service­einrichtung des Verbandes Unabhängiger Bestatter e. V. (VUB).
2
Service­einrichtung des Bundes­verbandes Deutscher Bestatter (BDB).
3
Service­einrichtung des Landes­innungs­verbandes für das Bestattergewerbe im Fach­verband Leben Raum Gestaltung Hessen und Rhein­land-Pfalz.
4
Treu­hand arbeitet eng mit dem Bestatter­verband Hessen e. V. zusammen.
5
Fester Zins­satz, vertraglich garan­tiert, alters­abhängig.
6
Die Höhe des Zins­satzes teilte der Anbieter mit. Er ist kein Vertrags­bestand­teil.
7
Ausgenommen „aus wichtigem, vom Vertrags­partner verschuldeten Grund“. Zum ­Beispiel bei Umzug und zerrüttetem Verhältnis, teilte uns der Anbieter mit.
8
Dies teilte uns der Anbieter schriftlich mit. Nicht vertraglich garan­tiert.
9
Laut Anbieter Über­trag auf neuen Bestatter oder Auszahlung an Kunden möglich.
10
Laut Anbieter auf Kunden­wunsch Über­trag auf neuen Bestatter möglich, kein Vertrags­bestand­teil.
15

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