Die eigene Bestattung organisieren und vorab bezahlen, kann jeder beim Bestatter. Dieser vermittelt häufig an eine Treuhandgesellschaft, die das Geld verwahrt. Wir haben erstmals vier getestet.
Zu Lebzeiten nicht nur Bestattungswünsche festlegen, sondern schon alle Details in Auftrag geben und bezahlen – dafür kann es viele Gründe geben.
Viele Menschen haben keine Angehörigen, die sich im Todesfall kümmern würden. Andere haben feste Vorstellungen von einer würdigen Bestattung und wollen ganz sicher sein, dass alles so abläuft. Manche wollen das Geld für ihre Bestattung vor dem Zugriff des Sozialamts schützen. Dies kann im Pflegefall eine Rolle spielen, wenn ein älterer Mensch seine Heimkosten nicht selbst bezahlen kann und auf Sozialhilfe angewiesen sein sollte.
Unser Rat
Vorsorgevertrag. Wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie Ihre Beisetzung schon planen und bezahlen wollen, ist ein Vorsorgevertrag beim Bestatter für Sie geeignet. Er besteht aus zwei Teilen: einem Vertrag über die Bestattungsleistungen und einem über die Finanzierung. Beachten Sie: Die Vertrag ist zwar kündbar, aber mit Kosten. Wir fanden Fälle, in denen es um bis zu 20 Prozent der Auftragssumme ging.
Treuhandgesellschaft. Zur Finanzierung bieten die Bestatter oft Sterbegeldversicherungen, Sperrkonten oder die Verwaltung durch eine Treuhandgesellschaft an. Egal, welche Variante Sie wählen – das Geld im Vorsorgevertrag kann vor dem Sozialamt geschützt werden. Wenn Sie auf einen Schlag bezahlen und den besten Schutz vor dem Zugriff des Sozialamts haben wollen, ist ein Vertrag mit einer Treuhandgesellschaft empfehlenswert. Sie können ihn nur über einen Bestatter abschließen. Gefällt Ihnen die von ihm gewählte Gesellschaft nicht, schlagen Sie eine andere vor oder wechseln Sie den Bestatter.
Vorsorgevertrag mit dem Bestatter
Wer seine Beisetzung heute schon regeln möchte, braucht einen Vorsorgevertrag. Ihn schließt der Kunde mit einem Bestatter ab. Der Vertrag besteht aus zwei Teilen: einem Werkvertrag über sämtliche Bestattungsleistungen, von den Details der Beisetzung wie Sarg, Trauerfeier und Blumen bis hin zur Ruhestätte und Grabpflege, wenn gewünscht.
Der zweite Teil des Vertrags regelt die Bezahlung. Welche Möglichkeiten es gibt, bestimmt der Bestatter. Häufig kann der Kunde zwischen einem Sperrkonto, einer Sterbegeldversicherung und der Verwaltung des Geldes durch eine Treuhandgesellschaft wählen. Möchte er seine Bestattung im Voraus bezahlen, sollte er das Geld nicht direkt an den Bestatter überweisen – sondern könnte es bis zu seinem Tod von einer Treuhandgesellschaft verwalten lassen. Der Bestatter erhält das Geld erst, wenn die Sterbeurkunde vorliegt. Er kann dann die Beisetzung, so wie vertraglich vereinbart, durchführen.
Rund 260 000 Menschen in Deutschland vertrauen ihr Geld derzeit einer Treuhandgesellschaft an. Oft sind es Servicegesellschaften überregionaler Bestatterverbände. Daneben gibt es einige kleinere Anbieter.
Treuhandgesellschaften im Test
Wir haben zum ersten Mal Treuhandgesellschaften zur Bestattungsvorsorge untersucht. Dazu haben wir uns in die Situation eines vorsorgenden Kunden versetzt und Bestatter besucht – mit dem Ziel, dort für eine von uns vorher festgelegte Beisetzung einen Vorsorgevertrag abzuschließen. Insgesamt waren unsere Tester bei 29 Bestattern in Berlin, Kassel und einer bayerischen Kleinstadt.
So haben wir die Verträge von vier Treuhandgesellschaften eingesammelt und anschließend geprüft (So haben wir getestet). Uns interessierte: Wie transparent sind die Verträge? Was kosten die Dienste der Treuhänder? Und vor allem: Wie sicher ist dort das Geld der Kunden?
Die gute Nachricht vorweg. Das Geld ist bei drei der vier geprüften Treuhandgesellschaften gut geschützt (Tabelle: Treuhandgesellschaften für Vorsorgeverträge).
Sie können als Kapitalgesellschaft, wie jede andere auch, pleitegehen. Es ist deswegen wichtig, dass das Geld der vorsorgenden Kunden zum Beispiel durch eine Bankbürgschaft geschützt ist, falls die Gesellschaft insolvent werden sollte.
Einen Insolvenzschutz bieten alle Gesellschaften im Test an, bei der vierten Gesellschaft, der HBT Bestattungsvorsorge Treuhand, muss der Kunden ihn aber extra fordern und bezahlen. Birgit Sperber, Geschäftsführerin der BT Bestattungstreuhandgesellschaft sagt: „Treuhandgesellschaften sind keine Produktionsbetriebe mit Währungs- oder Absatzrisiken. Ihr Insolvenzrisiko ist geringer.“
Mit den Treuhandverträgen waren wir nicht zufrieden: Alle enthielten einige nicht eindeutige Formulierungen oder solche, die den Kunden benachteiligen. Dies ist noch kein Grund, Treuhandverträge zu meiden. Der Kunde kann sie durchaus unterschreiben. Verbraucherfreundlich wäre es aber, wenn die Gesellschaften die Verträge nachbesserten.
Zu Besuch bei Bestattern
Was erlebten unsere Tester, als sie einen Vorsorgevertrag abschließen wollten? Überrascht hat uns, dass sie nur von 7 der 29 Termine mit einem unterschriftsreifen Vorsorgevertrag nach Hause gingen. Kein ausreichendes Informationsmaterial erhielten sie bei sieben weiteren Besuchen. 15 Bestatter gaben Informationen und Kostenvoranschlag mit, jedoch fehlte ein vollständiger Vertrag mit Geschäftsbedingungen. Kurios: Ein Bestatter bot an, den Tester zu Hause oder im Café zu beraten.
Die Erlebnisse unserer Tester sind nicht repräsentativ. Sie zeigen aber, dass Kunden ruhig mehrere Bestatter besuchen sollten, bevor sie einen Vorsorgevertrag abschließen. Christoph Keldenich, Vorsitzender von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, sagt: „Es ist nicht pietätlos, Preise und Bedingungen zu vergleichen.“
Einen guten Bestatter finden
Doch woran erkennen die Kunden einen guten Bestatter? „Er sollte auf die Wünsche des Kunden eingehen, alles gut erklären und eine Kostenaufstellung vorlegen, die vollständig und nachvollziehbar ist“, sagt Keldenich. Auch sollte besprochen werden, was passiert, wenn sich Preise erhöhen, zum Beispiel die Friedhofsgebühren oder Einkaufskosten für das geplante Sargmodell.
Der Bremer Rechtsanwalt Lovis Wambach ergänzt: „Der Kunde sollte niemals vor Ort zur Unterschrift gedrängt werden, sondern eine Kopie des gesamten Vorsorgevertrags mit nach Hause nehmen, sich dort alles gut durchlesen und sich bei Fragen bei seiner Verbraucherzentrale vor Ort beraten lassen.“ Dieser Tipp ist wichtig. Denn die Vorsorgeverträge unserer Tester enthielten im Kleingedruckten so manche Überraschung.
Vier Bestatter veranschlagten hohe Kosten im Fall einer Vertragskündigung: Zwei Bestatter verlangten pauschal 20 Prozent der Auftragssumme, andere nannten Pauschalen von 10 oder 15 Prozent. Ein Bestatter berechnete neben der Kündigungspauschale noch eine Verwaltungspauschale von fast 400 Euro. Wenn Kunden Bedingungen im Vertrag finden, mit denen sie nicht einverstanden sind, sollten sie den Bestatter darauf ansprechen oder ihn gleich wechseln.
Sicher vor dem Sozialamt
Ein Argument für den Abschluss eines Vorsorgevertrags, das unsere Tester immer wieder von den Bestattern hörten, lautete: „Das Geld im Vorsorgevertrag ist sicher vor dem Zugriff Dritter.“ Denn ein zweckgebundener Vorsorgevertrag gilt als Schonvermögen, das vor dem Zugriff der Sozialämter geschützt ist.
Eine Auflösung des Vorsorgevertrags dürfe das Amt nicht verlangen, weil dies eine unzumutbare Härte für den Vorsorgenden bedeuten würde (Bundessozialgericht Az. B 8/9b SO 9/06 R, Sozialgericht Gießen Az. S 18 SO 160/16). Wichtig wird dieser Schutz, wenn der Vorsorgende später auf Sozialhilfe angewiesen sein sollte. Dies kann passieren, wenn er pflegebedürftig wird und die Kosten fürs Pflegeheim nicht selbst tragen kann, weil seine Rente und gesetzliche Pflegeleistungen zu niedrig sind und sein Vermögen aufgezehrt ist. Sollten seine Kinder nicht so viel verdienen, dass sie zum Elternunterhalt verpflichtet sind, springt das Sozialamt ein (Bestattungsrecht).
Wie hoch die Summe im Vorsorgevertrag sein darf, damit sie als Schonvermögen anerkannt wird, hängt davon ab, ob sie angemessen und ortsüblich ist, urteilte unter anderem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 1363/09). „Von den Gerichten wurden bisher Summen zwischen 3 200 und 11 300 Euro als angemessen anerkannt“, sagt Antje Bisping, Justiziarin bei der Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Wann ist ein Vertrag zweckgebunden?
Damit ein Vorsorgevertrag als Schonvermögen anerkannt wird, muss er zweckgebunden sein: Er muss so konstruiert sein, dass eine andere Verwendung des Geldes als für die Bestattung ausgeschlossen oder erschwert ist (siehe auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az. L 9 SO 5/07). Der Kunde muss das Geld vom übrigen Vermögen trennen.
Ein Vorsorgevertrag, der die Bezahlung durch einen Treuhandvertrag sicherstellt, ist von Gerichten als zweckgebunden anerkannt worden. Er bietet den besten Schutz bei Konflikten mit dem Sozialamt: Alle Gesellschaften im Test bieten in diesem Fall Rechtsschutz in Form einer juristischen Erstberatung an und drei tragen auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Die Bestattungsvorsorge Treuhand AG garantiert dies auch im Vertrag.
Als zweckgebunden anerkannt wurden auch zwei andere Varianten, die von Bestattern angeboten werden: das Sparkonto mit Sperrvermerk und die Sterbegeldversicherung (Landgericht Stade, Az. 9 T 13/02, Oberlandesgericht Zweibrücken, Az. 3 W 79/05).
Sterbegeldversicherung. Die Sterbegeldversicherung kann über einen Bestatter abgeschlossen und mit einem Vorsorgevertrag kombiniert werden. Der Kunde tritt die Versicherungssumme an den Bestatter ab und begleicht so im Todesfall seine Kosten. Diese Versicherung schließen vor allem Menschen ab, die das Geld ansparen wollen. Nachteil: Weil vor allem für Ältere die Abschlusskosten hoch und der Versicherungsschutz teuer sein können, zahlen sie unter Umständen viel mehr ein, als die Bestattung kostet.
Sperrkonto. Der Vorsorgende eröffnet auf eigenen Namen ein Sparkonto bei einer Bank oder Sparkasse mit Sperrvermerk oder Abtretungserklärung. Im Todesfall legt der Bestatter die Sterbeurkunde vor und kann dann mit diesem Geld die Bestattung durchführen.
Dieses Konto ist für Kunden geeignet, die das Geld auf einen Schlag bezahlen wollen und davon ausgehen, dass ihr Bestatter weder wegzieht noch Insolvenz anmeldet.
Wir haben mehr als 1 000 Kreditinstitute nach so einem Konto gefragt. Angebote fanden wir fast nur bei Volksbanken und Sparkassen. Es war aber nicht immer eindeutig, ob eine ausreichende Zweckbindung vorliegt. Wer ein Sperrkonto wählt, sollte deshalb genau nachfragen, ob das Guthaben unwiderruflich an den Bestatter abgetreten wird.
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@Doc-Brown03: Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das PDF entsprechend korrigieren. (PH)
Die Musterverfügung ist ein tolles Hilfsmittel zur Erstellung einer eigenen Bestattungsverfügung. Leider enthält das PDF-Formular einen Fehler. Die beiden Auswahlkästchen zu Punkt 7 "Trauermahl" sind verknüpft mit mit dem Auswahlkästchen zu Punkt 9 "Grabmahl/Grabstein". Das hat zur Folge, dass beim Ausfüllen im Adobe Reader nur ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 oder das Auswahlkästchen zu Punkt 9 ausgewählt werden kann. Sobald ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 ausgewählt wird, wird das Auswahlkästchen bei Punkt 9 gelöscht und umgekehrt.
Natürlich kann man das fehlende Kreuz auch nach dem Drucken auf dem Papier anbringen. Ich würde mir aber trotzdem eine Korrektur des Fehlers wünschen, denn wenn ich später die Bestattungsverfügung am Computer ändern möchte, muss ich die manuelle Korrektur jedes mal nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir in einigen Jahren dessen noch bewusst bin.
Vielen Dank im Voraus
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