Bestattungs­vorsorge

Bestattungs­vorsorge: Vorab regeln und bezahlen

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Die eigene Bestattung organisieren und vorab bezahlen, kann jeder beim Bestatter. Dieser vermittelt häufig an eine Treu­hand­gesell­schaft, die das Geld verwahrt. Wir haben erst­mals vier getestet.

Zu Lebzeiten nicht nur Bestattungs­wünsche fest­legen, sondern schon alle Details in Auftrag geben und bezahlen – dafür kann es viele Gründe geben.

Viele Menschen haben keine Angehörigen, die sich im Todes­fall kümmern würden. Andere haben feste Vorstel­lungen von einer würdigen Bestattung und wollen ganz sicher sein, dass alles so abläuft. Manche wollen das Geld für ihre Bestattung vor dem Zugriff des Sozial­amts schützen. Dies kann im Pflegefall eine Rolle spielen, wenn ein älterer Mensch seine Heim­kosten nicht selbst bezahlen kann und auf Sozial­hilfe angewiesen sein sollte.

Unser Rat

Vorsorgever­trag. Wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie Ihre Beiset­zung schon planen und bezahlen wollen, ist ein Vorsorgever­trag beim Bestatter für Sie geeignet. Er besteht aus zwei Teilen: einem Vertrag über die Bestattungs­leistungen und einem über die Finanzierung. Beachten Sie: Die Vertrag ist zwar künd­bar, aber mit Kosten. Wir fanden Fälle, in denen es um bis zu 20 Prozent der Auftrags­summe ging.

Treu­hand­gesell­schaft. Zur Finanzierung bieten die Bestatter oft Ster­begeld­versicherungen, Sperr­konten oder die Verwaltung durch eine Treu­hand­gesell­schaft an. Egal, welche Variante Sie wählen – das Geld im Vorsorgever­trag kann vor dem Sozial­amt geschützt werden. Wenn Sie auf einen Schlag bezahlen und den besten Schutz vor dem Zugriff des Sozial­amts haben wollen, ist ein Vertrag mit einer Treu­hand­gesell­schaft empfehlens­wert. Sie können ihn nur über einen Bestatter abschließen. Gefällt Ihnen die von ihm gewählte Gesell­schaft nicht, schlagen Sie eine andere vor oder wechseln Sie den Bestatter.

Vorsorgever­trag mit dem Bestatter

Wer seine Beiset­zung heute schon regeln möchte, braucht einen Vorsorgever­trag. Ihn schließt der Kunde mit einem Bestatter ab. Der Vertrag besteht aus zwei Teilen: einem Werk­vertrag über sämtliche Bestattungs­leistungen, von den Details der Beiset­zung wie Sarg, Trauerfeier und Blumen bis hin zur Ruhe­stätte und Grab­pflege, wenn gewünscht.

Der zweite Teil des Vertrags regelt die Bezahlung. Welche Möglich­keiten es gibt, bestimmt der Bestatter. Häufig kann der Kunde zwischen einem Sperr­konto, einer Ster­begeld­versicherung und der Verwaltung des Geldes durch eine Treu­hand­gesell­schaft wählen. Möchte er seine Bestattung im Voraus bezahlen, sollte er das Geld nicht direkt an den Bestatter über­weisen – sondern könnte es bis zu seinem Tod von einer Treu­hand­gesell­schaft verwalten lassen. Der Bestatter erhält das Geld erst, wenn die Ster­beurkunde vorliegt. Er kann dann die Beiset­zung, so wie vertraglich vereinbart, durch­führen.

Rund 260 000 Menschen in Deutsch­land vertrauen ihr Geld derzeit einer Treu­hand­gesell­schaft an. Oft sind es Service­gesell­schaften über­regionaler Bestatter­verbände. Daneben gibt es einige kleinere Anbieter.

Treu­hand­gesell­schaften im Test

Wir haben zum ersten Mal Treu­hand­gesell­schaften zur Bestattungs­vorsorge untersucht. Dazu haben wir uns in die Situation eines vorsorgenden Kunden versetzt und Bestatter besucht – mit dem Ziel, dort für eine von uns vorher fest­gelegte Beiset­zung einen Vorsorgever­trag abzu­schließen. Insgesamt waren unsere Tester bei 29 Bestattern in Berlin, Kassel und einer bayerischen Klein­stadt.

So haben wir die Verträge von vier Treu­hand­gesell­schaften einge­sammelt und anschließend geprüft (So haben wir getestet). Uns interes­sierte: Wie trans­parent sind die Verträge? Was kosten die Dienste der Treuhänder? Und vor allem: Wie sicher ist dort das Geld der Kunden?

Die gute Nach­richt vorweg. Das Geld ist bei drei der vier geprüften Treu­hand­gesell­schaften gut geschützt (Tabelle: Treuhandgesellschaften für Vorsorgeverträge).

Sie können als Kapitalgesell­schaft, wie jede andere auch, pleite­gehen. Es ist deswegen wichtig, dass das Geld der vorsorgenden Kunden zum Beispiel durch eine Bank­bürg­schaft geschützt ist, falls die Gesell­schaft insolvent werden sollte.

Einen Insolvenz­schutz bieten alle Gesell­schaften im Test an, bei der vierten Gesell­schaft, der HBT Bestattungs­vorsorge Treu­hand, muss der Kunden ihn aber extra fordern und bezahlen. Birgit Sperber, Geschäfts­führerin der BT Bestattungs­treu­hand­gesell­schaft sagt: „Treu­hand­gesell­schaften sind keine Produktions­betriebe mit Währungs- oder Absatz­risiken. Ihr Insolvenzrisiko ist geringer.“

Mit den Treu­hand­verträgen waren wir nicht zufrieden: Alle enthielten einige nicht eindeutige Formulierungen oder solche, die den Kunden benach­teiligen. Dies ist noch kein Grund, Treu­hand­verträge zu meiden. Der Kunde kann sie durch­aus unter­schreiben. Verbraucherfreundlich wäre es aber, wenn die Gesell­schaften die Verträge nachbesserten.

Zu Besuch bei Bestattern

Was erlebten unsere Tester, als sie einen Vorsorgever­trag abschließen wollten? Über­rascht hat uns, dass sie nur von 7 der 29 Termine mit einem unter­schrifts­reifen Vorsorgever­trag nach Hause gingen. Kein ausreichendes Informations­material erhielten sie bei sieben weiteren Besuchen. 15 Bestatter gaben Informationen und Kosten­vor­anschlag mit, jedoch fehlte ein voll­ständiger Vertrag mit Geschäfts­bedingungen. Kurios: Ein Bestatter bot an, den Tester zu Hause oder im Café zu beraten.

Die Erleb­nisse unserer Tester sind nicht repräsentativ. Sie zeigen aber, dass Kunden ruhig mehrere Bestatter besuchen sollten, bevor sie einen Vorsorgever­trag abschließen. Christoph Keldenich, Vorsitzender von Aeternitas, der Verbraucher­initiative Bestattungs­kultur, sagt: „Es ist nicht pietätlos, Preise und Bedingungen zu vergleichen.“

Einen guten Bestatter finden

Doch woran erkennen die Kunden einen guten Bestatter? „Er sollte auf die Wünsche des Kunden eingehen, alles gut erklären und eine Kosten­aufstellung vorlegen, die voll­ständig und nach­voll­zieh­bar ist“, sagt Keldenich. Auch sollte besprochen werden, was passiert, wenn sich Preise erhöhen, zum Beispiel die Friedhofs­gebühren oder Einkaufs­kosten für das geplante Sargmodell.

Der Bremer Rechts­anwalt Lovis Wambach ergänzt: „Der Kunde sollte niemals vor Ort zur Unter­schrift gedrängt werden, sondern eine Kopie des gesamten Vorsorgever­trags mit nach Hause nehmen, sich dort alles gut durch­lesen und sich bei Fragen bei seiner Verbraucherzentrale vor Ort beraten lassen.“ Dieser Tipp ist wichtig. Denn die Vorsorgever­träge unserer Tester enthielten im Klein­gedruckten so manche Über­raschung.

Vier Bestatter veranschlagten hohe Kosten im Fall einer Vertrags­kündigung: Zwei Bestatter verlangten pauschal 20 Prozent der Auftrags­summe, andere nannten Pauschalen von 10 oder 15 Prozent. Ein Bestatter berechnete neben der Kündigungs­pauschale noch eine Verwaltungs­pauschale von fast 400 Euro. Wenn Kunden Bedingungen im Vertrag finden, mit denen sie nicht einverstanden sind, sollten sie den Bestatter darauf ansprechen oder ihn gleich wechseln.

Sicher vor dem Sozial­amt

Ein Argument für den Abschluss eines Vorsorgever­trags, das unsere Tester immer wieder von den Bestattern hörten, lautete: „Das Geld im Vorsorgever­trag ist sicher vor dem Zugriff Dritter.“ Denn ein zweck­gebundener Vorsorgever­trag gilt als Schon­vermögen, das vor dem Zugriff der Sozial­ämter geschützt ist.

Eine Auflösung des Vorsorgever­trags dürfe das Amt nicht verlangen, weil dies eine unzu­mutbare Härte für den Vorsorgenden bedeuten würde (Bundes­sozialge­richt Az. B 8/9b SO 9/06 R, Sozialge­richt Gießen Az. S 18 SO 160/16). Wichtig wird dieser Schutz, wenn der Vorsorgende später auf Sozial­hilfe angewiesen sein sollte. Dies kann passieren, wenn er pflegebedürftig wird und die Kosten fürs Pfle­geheim nicht selbst tragen kann, weil seine Rente und gesetzliche Pflege­leistungen zu nied­rig sind und sein Vermögen aufgezehrt ist. Sollten seine Kinder nicht so viel verdienen, dass sie zum Eltern­unterhalt verpflichtet sind, springt das Sozial­amt ein (Bestattungsrecht).

Wie hoch die Summe im Vorsorgever­trag sein darf, damit sie als Schon­vermögen anerkannt wird, hängt davon ab, ob sie angemessen und orts­üblich ist, urteilte unter anderem das Ober­verwaltungs­gericht Nord­rhein-West­falen (Az. 12 A 1363/09). „Von den Gerichten wurden bisher Summen zwischen 3 200 und 11 300 Euro als angemessen anerkannt“, sagt Antje Bisping, Justiziarin bei der Bestattungs­vorsorge Treu­hand AG.

Wann ist ein Vertrag zweck­gebunden?

Damit ein Vorsorgever­trag als Schon­vermögen anerkannt wird, muss er zweck­gebunden sein: Er muss so konstruiert sein, dass eine andere Verwendung des Geldes als für die Bestattung ausgeschlossen oder erschwert ist (siehe auch Landes­sozialge­richt Nord­rhein-West­falen, Az. L 9 SO 5/07). Der Kunde muss das Geld vom übrigen Vermögen trennen.

Ein Vorsorgever­trag, der die Bezahlung durch einen Treu­hand­vertrag sicher­stellt, ist von Gerichten als zweck­gebunden anerkannt worden. Er bietet den besten Schutz bei Konflikten mit dem Sozial­amt: Alle Gesell­schaften im Test bieten in diesem Fall Rechts­schutz in Form einer juristischen Erst­beratung an und drei tragen auch die Gerichts- und Anwalts­kosten. Die Bestattungs­vorsorge Treu­hand AG garan­tiert dies auch im Vertrag.

Als zweck­gebunden anerkannt wurden auch zwei andere Varianten, die von Bestattern angeboten werden: das Spar­konto mit Sperr­vermerk und die Ster­begeld­versicherung (Land­gericht Stade, Az. 9 T 13/02, Ober­landes­gericht Zweibrü­cken, Az. 3 W 79/05).

Ster­begeld­versicherung. Die Ster­begeld­versicherung kann über einen Bestatter abge­schlossen und mit einem Vorsorgever­trag kombiniert werden. Der Kunde tritt die Versicherungs­summe an den Bestatter ab und begleicht so im Todes­fall seine Kosten. Diese Versicherung schließen vor allem Menschen ab, die das Geld ansparen wollen. Nachteil: Weil vor allem für Ältere die Abschluss­kosten hoch und der Versicherungs­schutz teuer sein können, zahlen sie unter Umständen viel mehr ein, als die Bestattung kostet.

Sperr­konto. Der Vorsorgende eröffnet auf eigenen Namen ein Spar­konto bei einer Bank oder Sparkasse mit Sperr­vermerk oder Abtretungs­erklärung. Im Todes­fall legt der Bestatter die Ster­beurkunde vor und kann dann mit diesem Geld die Bestattung durch­führen.

Dieses Konto ist für Kunden geeignet, die das Geld auf einen Schlag bezahlen wollen und davon ausgehen, dass ihr Bestatter weder wegzieht noch Insolvenz anmeldet.

Wir haben mehr als 1 000 Kredit­institute nach so einem Konto gefragt. Angebote fanden wir fast nur bei Volks­banken und Sparkassen. Es war aber nicht immer eindeutig, ob eine ausreichende Zweck­bindung vorliegt. Wer ein Sperr­konto wählt, sollte deshalb genau nach­fragen, ob das Guthaben unwiderruflich an den Bestatter abge­treten wird.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2021 um 14:22 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

@Doc-Brown03: Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das PDF entsprechend korrigieren. (PH)

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

Die Musterverfügung ist ein tolles Hilfsmittel zur Erstellung einer eigenen Bestattungsverfügung. Leider enthält das PDF-Formular einen Fehler. Die beiden Auswahlkästchen zu Punkt 7 "Trauermahl" sind verknüpft mit mit dem Auswahlkästchen zu Punkt 9 "Grabmahl/Grabstein". Das hat zur Folge, dass beim Ausfüllen im Adobe Reader nur ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 oder das Auswahlkästchen zu Punkt 9 ausgewählt werden kann. Sobald ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 ausgewählt wird, wird das Auswahlkästchen bei Punkt 9 gelöscht und umgekehrt.
Natürlich kann man das fehlende Kreuz auch nach dem Drucken auf dem Papier anbringen. Ich würde mir aber trotzdem eine Korrektur des Fehlers wünschen, denn wenn ich später die Bestattungsverfügung am Computer ändern möchte, muss ich die manuelle Korrektur jedes mal nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir in einigen Jahren dessen noch bewusst bin.
Vielen Dank im Voraus

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.