Jeder kann seine Vorstellungen zu Bestattung, Trauerfeier oder Grabpflege in einer Verfügung festlegen. Sie ist für Angehörige bindend.
Mehr als 900 000 Menschen sind im Jahr 2016 in Deutschland gestorben. Die meisten von ihnen hinterlassen trauernde Angehörige, die plötzlich eine Beisetzung organisieren müssen. In dieser Situation ist es hilfreich, zu wissen, ob der Verstorbene Vorstellungen zu seiner Bestattung hatte und welche das sind. Denn im schlimmsten Fall sitzen am Ende mehrere Geschwister beieinander und können sich nicht einigen.
Schon wer in einem Gespräch mit Familie oder Freunden Wünsche mitteilt, etwa nach seinem Tod auf keinen Fall verbrannt zu werden, trifft eine Bestattungsverfügung.
Besser ist es natürlich, Vorstellungen aufzuschreiben. Eine vorgeschriebene Form für die Verfügung gibt es nicht. Jeder sollte darin festhalten, was ihm wichtig ist, und seine Angehörigen möglichst einbeziehen. Es kann darin zum Beispiel um die Art der Beisetzung gehen, um Trauerfeier oder Grabpflege. Als Hilfe bieten wir eine Muster-Bestattungsverfügung zum Ausfüllen an.
Unser Rat
Verfügung. In einer Bestattungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen festlegen, etwa zu Ort oder Grabpflege. Regeln Sie nur das, was Ihnen wichtig ist. Beziehen Sie Ihre Angehörigen ein.
Aufbewahrung. Bewahren Sie die Verfügung nicht im Testament auf, sondern im Familien- oder Stammbuch. Dies brauchen Ihre Angehörigen im Todesfall zuerst. Geben Sie ihnen eine Kopie der Verfügung.
Ändern. Eine Bestattungsverfügung können Sie jederzeit neu aufsetzen. Vernichten Sie die frühere.
Nicht alles ist erlaubt
Doch nicht alles ist erlaubt, auch Beisetzungswünschen sind Grenzen gesetzt. Überreste Verstorbener dürfen nur auf öffentlichen Friedhöfen bestattet werden. Diese Regelung, bekannt als Friedhofszwang, gilt für alle Sargbestattungen. Für Urnen gelten Ausnahmen, möglich ist eine Bestattung unter Bäumen, auf See oder in einer Urnenkirche.
Eine Urne zu Hause aufzubewahren, ist in Deutschland verboten, ebenso wie die eher seltene Diamantbestattung, bei der aus Teilen der Krematoriums-Asche ein synthetischer Diamant gepresst wird. In der Schweiz zum Beispiel ist sie aber erlaubt.
Mit Angehörigen sprechen
Vor dem Aufsetzen einer Bestattungsverfügung sollte der Verfasser seine Angehörigen einbinden. „Die Verfügung ist ja als Hilfe für sie gedacht und sollte keine Bevormundung sein“, sagt Trauerbegleiterin Eva Terhorst. Drei Fragen klärt der Verfasser möglichst gemeinsam mit seinen Angehörigen:
Soll es einen Ort zum Trauern geben? Jeder Mensch trauert anders. Viele tröstet es, wenn sie nach dem Verlust eines nahen Angehörigen einen Ort zum Trauern haben. Bei einigen Bestattungsarten gibt es aber keinen genauen Beisetzungsort, etwa bei der Seebestattung oder der anonymen Friedhofsbeisetzung. Manch ein Hinterbliebener kommt damit nicht klar, wie Barbara Happe, Kulturwissenschaftlerin an der Friedrich-Schiller-Universität Weimar weiß: „Ich habe auf Friedhöfen schon oft beobachtet, dass Trauernde versuchen, die Rasenfläche für die anonymen Bestattungen doch persönlich zu gestalten. Sie legen dort Blumen, Fotos oder Herzen ab, was aber laut Friedhofssatzung auf anonymen Grabflächen eigentlich nicht erlaubt ist.“ Wer eine anonyme Bestattung wünscht, sollte auf jeden Fall seine Angehörigen einweihen.
Wo soll das Grab sein? Viele Familien leben über das ganze Bundesgebiet verstreut. Der Wohnort der Eltern ist deswegen nicht mehr automatisch der günstigste Ort für ihre Bestattung.
Soll es eine Stätte mit Grabpflege sein? „Viele möchten ihre Angehörigen nicht mit jahrzehntelanger Grabpflege belasten und entscheiden sich oft vorschnell für eine anonyme Bestattung“, beobachtet Alexander Helbach von Aeternitas, Verbraucherinitiative für Bestattungskultur. Er sagt: „Inzwischen gibt es viele Beisetzungsformen, die keine Grabpflege benötigen wie eine Urnenbeisetzung im Wald oder in einer Urnenkirche.“ Auch viele Friedhöfe bieten Ruhestätten ohne Grabpflege an.
Festlegen, wer sich kümmern soll
Was und wie viel in der Verfügung geregelt wird, bestimmt jeder selbst. Besonders wichtigst ist die Entscheidung:
Wer soll die Bestattung organisieren? Der Verfasser muss eine Vertrauensperson bestimmen. Sie übernimmt die Totenfürsorge und ist dafür verantwortlich, dass in der Verfügung angeordnete Wünsche umgesetzt werden. Die Totenfürsorge umfasst das Verfügungsrecht über die Leiche und die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen.
Der Verfasser kann die Person frei auswählen. Neben Kindern kommen gute Freunde, ein Nachbar, ein Betreuer oder sogar mehrere Personen infrage. Auf jeden Fall sollte der Totenfürsorgeberechtigte über seine Aufgaben informiert werden und eine Kopie der Verfügung erhalten.
Ohne Verfügung gelten die Bestattungsgesetze des Bundeslandes, in dem der Verstorbene lebte. In allen ist zunächst der Ehepartner für die Organisation zuständig (Bestattungsrecht).
Erd- oder Feuerbestattung
Vielen Menschen liegt eine weitere wichtige Frage am Herzen:
Wie möchte ich bestattet werden? Möchte ich, dass meine sterblichen Überreste in einem Sarg begraben oder eingeäschert werden? Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, kann als letzte Ruhestätte nur den Friedhof wählen. Urnen lassen sich darüber hinaus auch im Wurzelbereich eines Baumes, (Baumbestattung) oder auf dem Meer (Seebestattung) beisetzen. In Bremen darf eine Urne sogar im eigenen Garten begraben werden, sofern der Verstorbene dies zu Lebzeiten verfügt hat und seinen letzten Hauptwohnsitz in Bremen hatte.
Vor allem für eine Beisetzung auf hoher See ist eine Bestattungsverfügung empfehlenswert. Angehörige müssen dafür in einigen Bundesländern eine Genehmigung bei der Stadt- oder Kommunalverwaltung des Sterbeortes einholen.
Finanzierung frühzeitig klären
Eine Beisetzung kostet durchschnittlich rund 6 000 Euro. Diese Zahl ermittelte die Verbraucherinitiative Aeternitas. Ihr Sprecher Alexander Helbach sagt: „Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt vor allem von Bestattungsart und Gestaltung der Trauerfeier ab.“ Es ist daher sinnvoll, das Thema Finanzierung beim Aufsetzen einer Verfügung zu berücksichtigen. Sehr viele Bestattungen werden aus dem Nachlass bezahlt. Bei harmonischen Familienverhältnissen bedarf es hierfür keiner gesonderten Regelung.
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@Doc-Brown03: Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das PDF entsprechend korrigieren. (PH)
Die Musterverfügung ist ein tolles Hilfsmittel zur Erstellung einer eigenen Bestattungsverfügung. Leider enthält das PDF-Formular einen Fehler. Die beiden Auswahlkästchen zu Punkt 7 "Trauermahl" sind verknüpft mit mit dem Auswahlkästchen zu Punkt 9 "Grabmahl/Grabstein". Das hat zur Folge, dass beim Ausfüllen im Adobe Reader nur ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 oder das Auswahlkästchen zu Punkt 9 ausgewählt werden kann. Sobald ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 ausgewählt wird, wird das Auswahlkästchen bei Punkt 9 gelöscht und umgekehrt.
Natürlich kann man das fehlende Kreuz auch nach dem Drucken auf dem Papier anbringen. Ich würde mir aber trotzdem eine Korrektur des Fehlers wünschen, denn wenn ich später die Bestattungsverfügung am Computer ändern möchte, muss ich die manuelle Korrektur jedes mal nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir in einigen Jahren dessen noch bewusst bin.
Vielen Dank im Voraus
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