Bestattungs­vorsorge So planen Sie den Abschied nach Ihren Wünschen

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Über eigene Beerdigungs­wünsche zu sprechen, fällt schwer. Doch im Todes­fall ist es für trauernde Angehörige eine Erleichterung, wenn sie wissen, was zu tun ist.

Angehörige, die einen lieben Menschen verlieren, müssen kurz nach dessen Tod nicht nur den Verlust verschmerzen. Sie müssen auch viele Entscheidungen treffen: Wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden? Soll es eine Beerdigung im Sarg sein oder eine Einäscherung mit späterer Urnenbeiset­zung? Welcher Rahmen ist für eine Trauerfeier angemessen?

Trauer­begleiterin Eva Terhorst weiß, wie belastend eine solche Situation ist: „Die Organisation der Bestattung ist die letzte Möglich­keit, etwas für den Verstorbenen zu tun.“ Für viele Angehörige ist es daher eine Hilfe, zu wissen, was der Verstorbene selbst gewollt hätte. „Ich würde jeder Familie raten, das Thema Bestattung anzu­sprechen“, so Terhorst.

Wer in einem solchen Gespräch seine Vorstel­lungen zumindest zu einigen dieser für viele schwierigen Fragen mitteilt, trifft eine Bestattungs­verfügung – so heißt es im Juristen­deutsch. Sie kann zum Beispiel den Wunsch enthalten, nach seinem Tod auf keinen Fall verbrannt oder auf einem bestimmten Friedhof beigesetzt zu werden.

Schon jetzt an den Tod denken?

Wer sich mit Fragen rund um Tod und Bestattung zum ersten Mal beschäftigt, mag sich schnell über­fordert fühlen – nicht nur emotional. Was ist wichtig? Was ist möglich? Was gilt, wenn ich nichts regele? Auf den folgenden Seiten will Finanztest dazu anregen, sich mit dem Thema auseinander­zusetzen – möglichst im Gespräch mit Angehörigen.

Welche Art der Vorsorge sinn­voll ist, hängt natürlich von der persönlichen Lebens­situation ab: Möchte jemand seinen Angehörigen im Todes­fall Entscheidungen abnehmen, reicht ihm womöglich eine Bestattungsverfügung. Andere möchten heute schon ihre eigene Bestattung planen und bezahlen. Das kann sinn­voll sein, wenn jemand keine Angehörigen hat oder es ihm wichtig ist, seinen Kindern keinesfalls die Bestattungs­kosten aufzuerlegen (Vorab regeln und bezahlen).

Um auch über diese Form der Vorsorge berichten zu können, haben wir erst­mals Treu­hand­gesell­schaften für Bestattungs­vorsorge untersucht. Über solche Gesell­schaften können Vorsorgende die Bezahlung ihrer Bestattung heute schon organisieren.

Dass viele Menschen auch das Finanzielle vorab regeln wollen, zeigen die Zahlen: Allein die Treu­hand­gesell­schaften aus unserem Test verwalten zusammen nach eigenen Angaben rund 1,03 Milliarden Euro. So viel Geld haben Vorsorgende bei ihnen bereits heute für ihre Beiset­zung hinterlegt.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2021 um 14:22 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

@Doc-Brown03: Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das PDF entsprechend korrigieren. (PH)

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

Die Musterverfügung ist ein tolles Hilfsmittel zur Erstellung einer eigenen Bestattungsverfügung. Leider enthält das PDF-Formular einen Fehler. Die beiden Auswahlkästchen zu Punkt 7 "Trauermahl" sind verknüpft mit mit dem Auswahlkästchen zu Punkt 9 "Grabmahl/Grabstein". Das hat zur Folge, dass beim Ausfüllen im Adobe Reader nur ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 oder das Auswahlkästchen zu Punkt 9 ausgewählt werden kann. Sobald ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 ausgewählt wird, wird das Auswahlkästchen bei Punkt 9 gelöscht und umgekehrt.
Natürlich kann man das fehlende Kreuz auch nach dem Drucken auf dem Papier anbringen. Ich würde mir aber trotzdem eine Korrektur des Fehlers wünschen, denn wenn ich später die Bestattungsverfügung am Computer ändern möchte, muss ich die manuelle Korrektur jedes mal nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir in einigen Jahren dessen noch bewusst bin.
Vielen Dank im Voraus

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.