Über eigene Beerdigungswünsche zu sprechen, fällt schwer. Doch im Todesfall ist es für trauernde Angehörige eine Erleichterung, wenn sie wissen, was zu tun ist.
Angehörige, die einen lieben Menschen verlieren, müssen kurz nach dessen Tod nicht nur den Verlust verschmerzen. Sie müssen auch viele Entscheidungen treffen: Wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden? Soll es eine Beerdigung im Sarg sein oder eine Einäscherung mit späterer Urnenbeisetzung? Welcher Rahmen ist für eine Trauerfeier angemessen?
Trauerbegleiterin Eva Terhorst weiß, wie belastend eine solche Situation ist: „Die Organisation der Bestattung ist die letzte Möglichkeit, etwas für den Verstorbenen zu tun.“ Für viele Angehörige ist es daher eine Hilfe, zu wissen, was der Verstorbene selbst gewollt hätte. „Ich würde jeder Familie raten, das Thema Bestattung anzusprechen“, so Terhorst.
Wer in einem solchen Gespräch seine Vorstellungen zumindest zu einigen dieser für viele schwierigen Fragen mitteilt, trifft eine Bestattungsverfügung – so heißt es im Juristendeutsch. Sie kann zum Beispiel den Wunsch enthalten, nach seinem Tod auf keinen Fall verbrannt oder auf einem bestimmten Friedhof beigesetzt zu werden.
Schon jetzt an den Tod denken?
Wer sich mit Fragen rund um Tod und Bestattung zum ersten Mal beschäftigt, mag sich schnell überfordert fühlen – nicht nur emotional. Was ist wichtig? Was ist möglich? Was gilt, wenn ich nichts regele? Auf den folgenden Seiten will Finanztest dazu anregen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – möglichst im Gespräch mit Angehörigen.
Welche Art der Vorsorge sinnvoll ist, hängt natürlich von der persönlichen Lebenssituation ab: Möchte jemand seinen Angehörigen im Todesfall Entscheidungen abnehmen, reicht ihm womöglich eine Bestattungsverfügung. Andere möchten heute schon ihre eigene Bestattung planen und bezahlen. Das kann sinnvoll sein, wenn jemand keine Angehörigen hat oder es ihm wichtig ist, seinen Kindern keinesfalls die Bestattungskosten aufzuerlegen (Vorab regeln und bezahlen).
Um auch über diese Form der Vorsorge berichten zu können, haben wir erstmals Treuhandgesellschaften für Bestattungsvorsorge untersucht. Über solche Gesellschaften können Vorsorgende die Bezahlung ihrer Bestattung heute schon organisieren.
Dass viele Menschen auch das Finanzielle vorab regeln wollen, zeigen die Zahlen: Allein die Treuhandgesellschaften aus unserem Test verwalten zusammen nach eigenen Angaben rund 1,03 Milliarden Euro. So viel Geld haben Vorsorgende bei ihnen bereits heute für ihre Beisetzung hinterlegt.
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@Doc-Brown03: Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das PDF entsprechend korrigieren. (PH)
Die Musterverfügung ist ein tolles Hilfsmittel zur Erstellung einer eigenen Bestattungsverfügung. Leider enthält das PDF-Formular einen Fehler. Die beiden Auswahlkästchen zu Punkt 7 "Trauermahl" sind verknüpft mit mit dem Auswahlkästchen zu Punkt 9 "Grabmahl/Grabstein". Das hat zur Folge, dass beim Ausfüllen im Adobe Reader nur ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 oder das Auswahlkästchen zu Punkt 9 ausgewählt werden kann. Sobald ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 ausgewählt wird, wird das Auswahlkästchen bei Punkt 9 gelöscht und umgekehrt.
Natürlich kann man das fehlende Kreuz auch nach dem Drucken auf dem Papier anbringen. Ich würde mir aber trotzdem eine Korrektur des Fehlers wünschen, denn wenn ich später die Bestattungsverfügung am Computer ändern möchte, muss ich die manuelle Korrektur jedes mal nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir in einigen Jahren dessen noch bewusst bin.
Vielen Dank im Voraus
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