Bestattungs­vorsorge

So haben wir getestet

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Um die vier untersuchten Treu­hand­verträge zur Bestattungs­vorsorge zu erhalten, haben sich sieben geschulte Tester im Oktober und November 2017 bei 29 Bestattern aus Berlin, Kassel und einer bayerischen Klein­stadt beraten lassen. Die Bestatter hatten wir haupt­sächlich über die Internet­seiten großer Bestatter­verbände ausgewählt, bei denen sie Mitglied sind. Die Verträge der Treu­hand­gesell­schaften haben wir geprüft und inhalt­lich bewertet. Zusätzlich befragten wir die Anbieter und recherchierten auf deren Internet­seiten.

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Zahl der vermittelnden Bestatter. So viele Bestatter vermitteln aktiv Verträge der genannten Treu­hand­gesell­schaft. Ein Direkt­abschluss zwischen Kunde und Treu­hand­gesell­schaft ist nicht möglich.

Mängel in den AGB. Wir prüften mit Hilfe von Juristen die allgemeinen Vertrags­bedingungen (AGB) auf unzu­lässige Klauseln nach dem AGB-Recht. Besonders gewichtet haben wir dabei die folgenden Kriterien: Aufklärung der Kunden über die Sicherheit und Verzinsung ihres Geldes, die Trans­parenz der Kosten sowie ihre Ansprüche auf Kündigung und regel­mäßige Informationen über die Entwick­lung ihrer Einlage.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2021 um 14:22 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

@Doc-Brown03: Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das PDF entsprechend korrigieren. (PH)

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

Die Musterverfügung ist ein tolles Hilfsmittel zur Erstellung einer eigenen Bestattungsverfügung. Leider enthält das PDF-Formular einen Fehler. Die beiden Auswahlkästchen zu Punkt 7 "Trauermahl" sind verknüpft mit mit dem Auswahlkästchen zu Punkt 9 "Grabmahl/Grabstein". Das hat zur Folge, dass beim Ausfüllen im Adobe Reader nur ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 oder das Auswahlkästchen zu Punkt 9 ausgewählt werden kann. Sobald ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 ausgewählt wird, wird das Auswahlkästchen bei Punkt 9 gelöscht und umgekehrt.
Natürlich kann man das fehlende Kreuz auch nach dem Drucken auf dem Papier anbringen. Ich würde mir aber trotzdem eine Korrektur des Fehlers wünschen, denn wenn ich später die Bestattungsverfügung am Computer ändern möchte, muss ich die manuelle Korrektur jedes mal nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir in einigen Jahren dessen noch bewusst bin.
Vielen Dank im Voraus

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

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Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

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Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

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