So haben wir getestet
Um die vier untersuchten Treuhandverträge zur Bestattungsvorsorge zu erhalten, haben sich sieben geschulte Tester im Oktober und November 2017 bei 29 Bestattern aus Berlin, Kassel und einer bayerischen Kleinstadt beraten lassen. Die Bestatter hatten wir hauptsächlich über die Internetseiten großer Bestatterverbände ausgewählt, bei denen sie Mitglied sind. Die Verträge der Treuhandgesellschaften haben wir geprüft und inhaltlich bewertet. Zusätzlich befragten wir die Anbieter und recherchierten auf deren Internetseiten.
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Zahl der vermittelnden Bestatter. So viele Bestatter vermitteln aktiv Verträge der genannten Treuhandgesellschaft. Ein Direktabschluss zwischen Kunde und Treuhandgesellschaft ist nicht möglich.
Mängel in den AGB. Wir prüften mit Hilfe von Juristen die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) auf unzulässige Klauseln nach dem AGB-Recht. Besonders gewichtet haben wir dabei die folgenden Kriterien: Aufklärung der Kunden über die Sicherheit und Verzinsung ihres Geldes, die Transparenz der Kosten sowie ihre Ansprüche auf Kündigung und regelmäßige Informationen über die Entwicklung ihrer Einlage.