
Der vermutete Wunsch eines Verstorbenen, nicht getrennt von seiner Familie bestattet zu sein, reicht für eine Umbettung in ein anderes Grab vor Ablauf der Mindestruhezeit nicht. Das beschloss das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az. 8 LA 152/15). Ein Mann wollte die sterblichen Überreste seines 2013 verstorbenen Vaters umbetten lassen, nachdem dessen Witwe und zweite Ehefrau entschied, sich später nicht im selben Grab bestatten zu lassen. Der Sohn aus erster Ehe wünschte, dass sein Vater nun im Familiengrab neben seiner ersten Frau und der verstorbenen Tochter beerdigt werde. Der Friedhof weigerte sich. Die Richter wiesen die Klage des Sohnes ab. Es sei unsicher, ob der Verstorbene das wirklich gewollt hätte. Eine Umbettung sei nur aus wichtigem Grund zulässig, etwa wenn Ehepartner nur dann im selben Grab beerdigt werden könnten.
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