Noch nie war die Auswahl an Bestattungsmöglichkeiten so groß wie heute. Urnenbeisetzungen in Kirchen sind ebenso möglich wie ein Grab in einem Memoriam-Garten. Immer mehr Menschen möchten ein besonderes Begräbnis, etwa in einer Urnenkirche oder einem Garten. Ihre Wünsche können sie in einer Verfügung festlegen.
Mit Angehörigen zu Lebzeiten über Bestattungswünsche reden
Mehr als 800 000 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland gestorben. Die meisten von ihnen hinterlassen trauernde Angehörige, die unter Zeitdruck viele Entscheidungen treffen müssen: Wo soll der Verstorbene bestattet werden? Was für ein Grab soll er erhalten? Mit oder ohne Grabpflege? Soll er im Sarg bestattet oder eingeäschert werden? Trauerbegleiterin Eva Terhorst weiß, wie belastend es für Angehörige sein kann, wenn sie nicht wissen, welche Wünsche der Verstobene hatte. „Man sollte sich trauen, mit seinen Angehörigen zu Lebzeiten über Beerdigungswünsche zu reden“, rät sie.
Bestattungsverfügung ist bindend
Wer seiner Familie oder Freunden seine Vorstellungen mitteilt, trifft in dem Moment eine Bestattungsverfügung. Sie ist für die Hinterbliebenen bindend. Eine vorgeschriebene Form für die Verfügung gibt es nicht. Um Missverständnisse auszuschließen, empfiehlt sich aber die Schriftform (siehe Unterartikel zur Bestattungsverfügung).
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Ausnahmen vom Friedhofszwang
Die Freiheit, die eigenen Beerdigungswünsche festzulegen, wird jedoch durch den Gesetzgeber eingeschränkt. Er schreibt vor, dass die Überreste Verstorbener nur auf öffentlichen Friedhöfen bestattet werden dürfen. Diese Regelung – auch Friedhofszwang genannt – gilt für alle Sargbestattungen. Für Urnen sind Ausnahmen zugelassen, wie etwa eine Bestattung unter Bäumen oder in einer Kirche.
Eine Kirche als Friedhof
Früher genossen nur Könige, hohe Geistliche oder Adlige das Privileg der letzten Ruhestätte in einer Kirche. Heute gibt es in Deutschland mehr als 30 Urnenkirchen, die jedermann offenstehen. Ehemalige Gotteshäuser oder Teile davon dienen als Begräbnisstätte. Die Urnen werden in Kammern beigesetzt, die sich in Säulen oder Vitrinen im Innenraum der Kirche befinden. Die Urnenkirche Heiligstes Herz Jesu in Hannover war die erste in Norddeutschland (siehe Foto). Seit 2010 werden in den Seitenschiffen der Kirche Urnen beigesetzt, während das Hauptschiff weiter für Gottesdienste, Hochzeiten oder Taufen genutzt werden kann. Hohe lichtdurchlässige Vitrinen aus Sicherheitsglas beherbergen die Grabkammern für die Urnen.
Rund 3 000 Euro für 20 Jahre
Die Kirche bietet derzeit Platz für rund 1 300 Urnen. „Am beliebtesten sind die Plätze auf Augenhöhe“, sagt Geschäftsführer Johannes Kollenda. Die Ruhezeit der Urnen beträgt – wie auf vielen Friedhöfen auch – 20 Jahre. Ein Platz kostet je nach Lage für die gesamte Ruhezeit 2 750 oder 3 050 Euro. Mit ähnlichen Kosten ist auch in den anderen Urnenkirchen zu rechnen.
„Wir verwenden das Geld ausschließlich, um die Kirche zu erhalten und die Betriebskosten zu decken. Gewinne dürfen wir nicht erwirtschaften“, betont Geschäftsführer Kollenda. Alexander Helbach, Sprecher der Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, geht davon aus, dass die Zahl der Urnenkirchen steigen wird: „Auch für die Betreiber ist das Konzept der Urnenkirchen eine gute Wahl.“ Es treten immer mehr Menschen aus der Kirche aus. Gemeinden werden deswegen zusammengelegt und die Kirchen haben Probleme, ihre Gebäude zu finanzieren.
Tipp: Urnenkirchen gibt es unter anderem in Aachen, Bonn, Dortmund, Duisburg, Erfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Krefeld, Lübeck, Marl, Osnabrück, Rheine, Soest und Trier. Wenn Sie eine Urnenkirche in Ihrer Nähe suchen, geben Sie den Städtenamen und das Wort „Urnenkirche“ oder „Kolumbarium“ in eine Internetsuchmaschine ein. Es gibt keine Übersicht im Internet.
Eine Gartenanlage als Friedhof
In einem schönen Garten bestattet werden – das ermöglichen Memoriam-Gärten. Diese von Gärtnern angelegten Flächen befinden sich auf Friedhöfen, haben aber keine abgegrenzten Gräber. Blumen und Büsche gehen ineinander über. Dazwischen stehen kleine Säulen oder Stelen mit dem Namen des Verstorbenen. Deutschlandweit gibt es etwa 50 Memoriam-Gärten. Initiiert wurden sie von der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner. Wer seine Angehörigen dort bestatten möchte, muss einen Dauergrabpflegevertrag – oft über 20 Jahre – abschließen.
Memoriam-Gärten sind meist etwas teurer
Der Vertrag kommt zwischen der Friedhofsgärtnerei und den Angehörigen zustande. Die zuständige Treuhandgesellschaft – bundesweit gibt es 19 – tritt dem Vertrag bei. Sie verwaltet die Gelder für die Grabpflege und beauftragt die Gärtner. Die Preise für eine Grabstätte im Memoriam-Garten sind regional unterschiedlich. Sie hängen auch davon ab, ob eine Urne oder ein Sarg bestattet wird. Die günstigsten Einzelgräber gibt es ab 3 000 Euro. Meist kommt noch die Friedhofsgebühr dazu. Ein Partnergrab für Urnen samt Gedenkstein kostet zwischen 4 350 und mehr als 9 000 Euro.
Grabpflege wird im Voraus bezahlt
Die 15- bis mehr als 20-jährige Grabpflege ist im Preis inbegriffen und wird so von den Angehörigen im Voraus bezahlt. Die Treuhandgesellschaft legt diese Vorauszahlungen nach strengen Richtlinien an. Wichtig ist, dass das Geld getrennt von der Bilanz des Treuhänders ausgewiesen ist. Laut Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner erkennen die Steuerbehörden es als „Zweckvermögen“ an. Damit seien die Kundengelder geschützt, falls der Treuhänder pleite gehen sollte. „Diese Sicherheit ist im Vertrag nicht deutlich genug dargestellt“, findet Jurist Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Tipp: Im Internet können Sie herausfinden, ob sich ein Memoriam-Garten oder eine andere von Gärtnern betreute Gemeinschaftsgrabanlage in Ihrer Nähe befindet – auf Ruhegemeinschaften.info oder auf der Seite Memoriam-garten.de. Lassen Sie sich bei Vertragsabschluss schriftlich bestätigen, dass das Treuhandvermögen als „Zweckvermögen“ anerkannt ist.
Der Wald als letzte Ruhestätte

Begräbniswald. Nur an den kleinen Gedenktafeln lässt sich erkennen, dass der Baum auch eine Grabstätte ist. © Iimago / Th. Lebie
Fünf Prozent aller Verstorbenen fanden im Jahr 2013 ihre letzte Ruhe unter Bäumen. Diese Zahl ermittelte die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur. Bei einer Bestattung im Wald wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne an Baumwurzeln beigesetzt. „Friedwald“ und „Ruheforst“ heißen die beiden größten Anbieter. Interessenten können sich in mehr als 130 Wäldern einen ganzen Baum oder einen Urnenplatz am Gemeinschaftsbaum aussuchen. Die Kosten für einen Einzelplatz betragen 500 bis 1 000 Euro. Ein Familien- oder Gemeinschaftsbaum kostet mindestens 2 900 Euro.
Tipp: Wenn Sie einen Begräbniswald in Ihrer Nähe suchen, helfen die Internetseiten der zwei größten Anbieter weiter (Ruheforst.de und Friedwald.de). Fragen Sie auch bei großen Friedhöfen nach, immer mehr bieten Baumbestattungen an.
Die Asche im Wind
Immer mal wieder sollen Hinterbliebene Wünsche erfüllen, die in Deutschland nicht oder nicht überall erlaubt sind. Schwierig wird es etwa, wenn ein Verstorbener möchte, dass seine Asche im Wind verstreut wird. Nur Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen erlauben das Verstreuen der Totenasche, allerdings nur auf Friedhöfen. Ob sie die dafür notwendigen Aschewiesen einrichten, dürfen die Friedhofsverwaltungen selbst entscheiden. Oft entscheiden sie sich dagegen.
Bremen hat den Friedhofszwang gelockert
Die Totenasche im geliebten eigenen Garten zu verstreuen – das ist nur in Bremen möglich. Die Hansestadt hat zu Jahresbeginn als erstes Bundesland den Friedhofszwang gelockert. Seither ist dort das Verstreuen der Asche im eigenen Garten erlaubt. Der Verstorbene muss diese Bestattungsform aber zu Lebzeiten verfügt und seinen letzten Hauptwohnsitz in Bremen gehabt haben.
Urne nach Hause nehmen ist verboten
Die Urne mit der Asche seiner Lieben zuhause aufzustellen, ist deutschlandweit verboten. Wer sich darüber hinwegsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld droht: abhängig vom Bundesland zwischen 1 000 und 20 000 Euro. „Mir ist nicht bekannt, dass jemand dieses Bußgeld schon einmal bezahlen musste“, sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative für Bestattungskultur.
In den Niederlanden zuhause erlaubt
In den Niederlanden sind Bestattungen weniger strikt geregelt. Krematorien dürfen die Urne mit der Totenasche nach 30 Tagen den Angehörigen übergeben. Auch Deutsche können so in ihren Besitz kommen. Es gibt erste Bestatter, die das organisieren. Unabhängig davon, für welche Bestattungsart sich jemand entscheidet – für die Hinterbliebenen ist es schwer, den Tod eines lieben Menschen zu verkraften. Vielleicht wird es ein bisschen leichter, wenn man weiß: Trauerfeier und Bestattung hätten dem Verstorbenen gefallen.
Im Zweifel eigenen Vorstellungen folgen
Manchmal kennen die Angehörigen den Bestattungswunsch ihres Verstorbenen nicht. Für diesen Fall gibt Trauerbegleiterin Eva Terhorst den Rat: „Machen Sie es so, wie Sie sich dabei am besten fühlen.“
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Eine Seebestattung ist heutzutage aus vielerlei Gründen nicht mehr so selten wie früher, z. B. wenn keine Personen zur Grabpflege mehr vorhanden sind. Mein Mann und ich möchten diese Bestattungsform wählen. Wir würden uns daher freuen, von Stiftung Warentest auch hierüber näher informiert zu werden.
@Antefíx
Auch Seebestattungen sind möglich, da haben Sie Recht. Da sie in der Praxis aber nur eine geringe Bedeutung haben, werden sie in diesem Special, in dem es um Bestattungsrecht geht, nicht erwähnt.
Zum Thema Bestattungsverfügung: Sie kann zu Lebzeiten geändert und auch mündlich formuliert werden. Wenn Ihr Angehöriger jahrelang ein Wahlgrab bezahlt und gepflegt hat und nun seine Meinung ändert, sollten Sie diesen Wunsch respektieren – auch wenn sie ihn nicht nachvollziehen können. Dies gilt natürlich nur, wenn die betagte Person noch in der Lage ist, ihre Entscheidungen selbstständig zu treffen.
Zum Thema Friedhofsgebühren: Wir leiten Ihre Anregung, uns einmal mit diesem Thema zu beschäftigen, gern an die zuständige Fachredaktion weiter.
(mwe/aci)
Und was ist mit einer zumindest in küstennahen Lebensräumen angebotenen Seebestattung?
Wie ist es richtig, wenn ein lebensalt und müde gewordener Angehöriger eine solche oder ähnliche, eher frühromantische Abschiedsvorstellung für sich entwickelt und ausplaudert [juristisch: als Willenserklärung verfügt?], zuvor aber jahrelang das für ihn 'freigehaltene' Wahlgrab bezahlt und sogar selbst gepflegt hatte?
Der Beitrag sollte im Übrigen die ausbleibenden Einnahmen und damit steigenden Unterhalts- und Betriebskosten für langfristig zu kalkulieren verpflichtete kommunale und kirchliche Friedhofsverwaltungen beleuchten. Durch parallel kostenbestimmte 'Abwanderung' von Grabstätten in die genannten alternativen Bestattungsarten werden Friedhofsgebühren praktisch jedes Jahr steigen müssen. Althergebrachtes Beisetzen mit i.d.R. für 25 Jahre Ruhezeit vorauszubezahlenden Gebühren wird dadurch besonders für hinterbliebene Großstädter allmählich unbezahlbar. . .