Bestattungen

Was tun im Todesfall?: Plötzlich und unerwartet

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Das Thema Tod wird heute meist verdrängt. Wenn er dann eintritt, sind die Hinterbliebenen in einer emotionalen Ausnahmesituation und viele auch ratlos. Was ist im Todesfall zu tun?

Wenn ein Angehöriger stirbt, kommt auf die Hinterbliebenen, die nicht selten schockiert und gelähmt sind, einiges zu – sowohl organisatorisch als auch finanziell.

  • Totenschein: Bei einem Sterbefall in der Wohnung, was heute eher die Ausnahme ist, muss ein Arzt gerufen werden, der die Todesbescheinigung ausstellt.
  • Sterbeurkunde: Sie wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Dafür müssen Totenschein, Geburtsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen sowie je nach Familienstand die Heiratsurkunde (Familienstammbuch) vorgelegt werden.
  • Benachrichtigung: Verwandte und Freunde informieren, gegebenenfalls den Arbeitgeber.
  • Bestatter: Viele Aufgaben kann das Bestattungsunternehmen erledigen. Zum Beispiel die Überführung, die hygienische Versorgung und Einsargung des Verstorbenen, den Erwerb des Grabes über die Friedhofsverwaltung, die gesamte Organisation von Trauerfeier und Bestattung, das Trauermahl, Zeitungsanzeigen sowie die Information von Krankenkasse und Versiche­rungen. Nicht nur aus Kostengründen sollte man jedoch überlegen, was man davon selbst übernehmen will. Das könnten die Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung und dem Pfarrer und die Aufgabe der Todesanzeige sein. Auch das Tragen und Absenken des Sarges dürfen Freunde oder Verwandte mancherorts übernehmen.
  • Bestattung: Bei einer Erdbestattung muss das Nutzungsrecht für eine Grabstelle erworben werden. Es ist immer zeitlich begrenzt (10 bis 30 Jahre). Reihengräber (ohne Einfluss auf die Lage) sind preiswerter als Wahlgräber, für die Lage und Größe bestimmt werden können. Für eine Feuerbestattung muss eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen vorliegen. Hier findet eine zweite Leichenschau im Krematorium statt. Die Urne kann entweder in einem Wahl- oder Reihengrab, in einer Gemeinschaftsgrabstätte, anonym, in einem Bestattungswald oder auf See beigesetzt werden.
  • Grab: Sechs Wochen nach der Beisetzung sollte das Grab geräumt und die Grabpflege organisiert werden. Der Grabstein darf frühestens nach sechs bis acht Monaten aufgestellt werden.
  • Hinterbliebene: Versicherungen und Banken informieren. Nachlass und Erbe regeln. Gegebenenfalls Rentenansprüche anmelden. Wenn nötig, Mietvertrag, Telefon und Strom kündigen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

„Was tun, wenn jemand stirbt?“
Ratgeber der Verbraucherzentralen, 116 Seiten
5,80 Euro, www.vzbv.de/ratgeber

www.bestatter.de (Bundesverband)
www.aeternitas.de (unabhängige Initiative)
www.bestattungsinstitut.de

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Ingrid_Hoerner am 19.02.2020 um 13:49 Uhr
    Teurer Bestatter - muss nicht sein…

    Ich berate seit 2002 Menschen die nach einem günstigen und guten Bestatter suchen.
    Mein Kernthema heißt: URNE zu HAUSE!
    Meine Datenbank hat ca. 8.500 Bestatterdaten und da gibt es auch div. Bestatter, die ich nicht an die Hand gebe.
    Mir ist die Situation bekannt, wenn man anruft um nach einem Preis zu fragen.
    Jeden Tag darf ich mir anhören, dass man das am Telefon so nicht beantworten kann.
    Wobei ich mich frage, wieso eigentlich nicht?
    Klar, es ist ein komplexes Thema. Aber es müsste für jeden Bestatter möglich sein, einen Grundpreis für die Bestatterleistung angeben zu können.
    Viele Bestatter möchten aber gerne den Angehörigen vor sich sitzen haben. So kann man nett und gefühlvoll beraten. Das macht es dem Angehörigen schwer NEIN zu sagen und evtl. noch einen Mitbewerber zu kontaktieren.
    Die beste Möglichkeit heißt: Kümmern Sie sich wenn der Tod noch nicht eingetreten ist!
    Der Kopf ist aufnahmefähig und Sie stehen nicht unter Druck.
    Wer mich kennt, der weiß, es geht auch and

  • Ingrid_Hoerner am 19.02.2020 um 13:40 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.03.2019 um 09:48 Uhr
    Günstigste Bestattung

    @B.Klass: Wir haben nicht getestet, bei welcher Bestattungsfirma es die günstigste Bestattung gibt. Mit Links zu Portalen, die günstige Bestattungen anbietern, können wir nicht dienen.
    Doch bereits mit der Wahl der Bestattungsform und des Ortes können Sie viel Geld sparen. Im Ratgeber "Schnelle Hilfe im Trauerfall" finden Sie eine Tabelle zu den Preisunterschieden der unterschiedlichen Bestatungsformen und auch Beispiele dazu, wie sehr die Wahl des Bestattungsortes einen Einfluss auf die Kosten hat: www.test.de/shop/kinder-familie/schnelle-hilfe-im-trauerfall-sp0533/?ft=download-2001
    Wer bereits zu Lebzeiten das Geld für die Bestattung zur Seite legen möchte, kann einen Treuhandvertrag für die Bestattungsvorsorge abschließen, die haben wir in Finanztest 02/2018 vorgestellte und getestet: www.test.de/Bestattungsvorsorge-So-planen-Sie-den-Abschied-nach-Ihren-Wuenschen-5271549-0 . (maa)

  • B.Klaas am 05.03.2019 um 09:27 Uhr
    günstigste Bestattung

    Hallo,
    eine ältere Dame braucht ihr Geld zu Lebzeiten und sucht für den Todesfall die günstigste Bestattung.
    Wo findet man das preisgünstigste Bestattungsinstitut?
    Die von einem Leser angegebene Adresse
    https://www.ibestattung.com/
    lässt sich leider nicht öffnen.

  • B.Klaas am 05.03.2019 um 09:26 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.