Bestattung Zu Hause Abschied nehmen

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Bestattung - Zu Hause Abschied nehmen

Aufbahrung. Verstorbene dürfen meist bis zu 36 Stunden aufgebahrt werden © OSTKREUZ / Heinrich Völkel

Bei einer Aufbahrung zu Hause können Familie und Freunde in vertrauter Umge­bung von einem Verstorbenen Abschied nehmen. Details erklärt Torsten Schmitt von der Verbraucher­initiative Bestattungs­kultur Aeternitas im Interview.

Früher war eine Aufbahrung üblich

Bestattung - Zu Hause Abschied nehmen

Torsten Schmitt. Jurist bei Aeternitas, Verbraucher­initiative Bestattungs­kultur © Aeternitas e.V.

Der Tod eines geliebten Menschen ist schockierend – auch wenn der Verstorbene krank war oder schon sehr alt. Noch etwas bei dem Toten zu verweilen, kann sehr tröstlich sein, um den Verlust zu realisieren. Früher war eine Aufbahrung zu Hause üblich.

Warum sind die Aufbahrungen so selten geworden?

Der Gedanke, dass Verstorbene möglichst schnell aus dem Haus gebracht werden sollten, ist weit verbreitet. Hinzu kommt: Nur jeder vierte Mensch stirbt zu Hause. Dass ein Verstorbener aus der Klinik oder aus dem Pfle­geheim zur Aufbahrung nach Hause geholt werden darf, wissen viele Angehörige nicht.

Was ist mit Aufbahrung gemeint?

Aufbahrung meint, dass der Tote von den Hinterbliebenen besucht, betrachtet und berührt werden kann. Vorher wird er vom Bestatter gewaschen und einge­kleidet. Die Angehörigen können dies auch selbst über­nehmen. So wird ein ansehnliches Erscheinungs­bild des Verstorbenen hergestellt. Voraus­setzung für eine Aufbahrung ist, dass der Tote nicht an einer melde­pflichtigen Krankheit gelitten hat.

Gibt es Fristen, wie lange ein Toter aufgebahrt werden darf?

Ja. Dies regeln die Bestattungs­gesetze der Bundes­länder. In den meisten gilt eine Frist von 36 Stunden. Dies ist etwa in Baden-Württem­berg und Nord­rhein-West­falen der Fall. In Brandenburg und Sachsen sind es 24 Stunden. In Bayern legen die Kommunen den Zeitraum fest. Nach der Frist muss der Tote in eine Leichenhalle über­führt werden. Auf Antrag ist eine längere Aufbahrung zu Hause möglich.

Müssen Angehörige etwas beachten?

Es sollte ein separater Raum zur Verfügung stehen, der in diesen Tagen nicht beheizt wird. Gerüche sind nach einer so kurzen Frist nicht zu befürchten.

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Sternenkleid am 20.01.2020 um 12:17 Uhr
Darüber war ich mir gar nicht bewusst

Ich finde es echt toll, das ihr euch solch einem sensiblen Thema gewidmet habt. Ich war mir gar nicht darüber bewsusst, dass der Umgang mit den Verstorbenen früher einmal anders war, als in der heutigen Zeit. Nachdem ich mir den Artikel etwas durch den Kopf gehen ließ, finde ich es gar nicht so schlecht, wenn ein verstorbenes Familienmitglied noch etwas länger in den heimischen vier Wänden bleibt.