
Aufbahrung. Verstorbene dürfen meist bis zu 36 Stunden aufgebahrt werden © OSTKREUZ / Heinrich Völkel
Bei einer Aufbahrung zu Hause können Familie und Freunde in vertrauter Umgebung von einem Verstorbenen Abschied nehmen. Details erklärt Torsten Schmitt von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas im Interview.
Früher war eine Aufbahrung üblich

Torsten Schmitt. Jurist bei Aeternitas, Verbraucherinitiative Bestattungskultur © Aeternitas e.V.
Der Tod eines geliebten Menschen ist schockierend – auch wenn der Verstorbene krank war oder schon sehr alt. Noch etwas bei dem Toten zu verweilen, kann sehr tröstlich sein, um den Verlust zu realisieren. Früher war eine Aufbahrung zu Hause üblich.
Warum sind die Aufbahrungen so selten geworden?
Der Gedanke, dass Verstorbene möglichst schnell aus dem Haus gebracht werden sollten, ist weit verbreitet. Hinzu kommt: Nur jeder vierte Mensch stirbt zu Hause. Dass ein Verstorbener aus der Klinik oder aus dem Pflegeheim zur Aufbahrung nach Hause geholt werden darf, wissen viele Angehörige nicht.
Was ist mit Aufbahrung gemeint?
Aufbahrung meint, dass der Tote von den Hinterbliebenen besucht, betrachtet und berührt werden kann. Vorher wird er vom Bestatter gewaschen und eingekleidet. Die Angehörigen können dies auch selbst übernehmen. So wird ein ansehnliches Erscheinungsbild des Verstorbenen hergestellt. Voraussetzung für eine Aufbahrung ist, dass der Tote nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat.
Gibt es Fristen, wie lange ein Toter aufgebahrt werden darf?
Ja. Dies regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer. In den meisten gilt eine Frist von 36 Stunden. Dies ist etwa in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen der Fall. In Brandenburg und Sachsen sind es 24 Stunden. In Bayern legen die Kommunen den Zeitraum fest. Nach der Frist muss der Tote in eine Leichenhalle überführt werden. Auf Antrag ist eine längere Aufbahrung zu Hause möglich.
Müssen Angehörige etwas beachten?
Es sollte ein separater Raum zur Verfügung stehen, der in diesen Tagen nicht beheizt wird. Gerüche sind nach einer so kurzen Frist nicht zu befürchten.
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Ich finde es echt toll, das ihr euch solch einem sensiblen Thema gewidmet habt. Ich war mir gar nicht darüber bewsusst, dass der Umgang mit den Verstorbenen früher einmal anders war, als in der heutigen Zeit. Nachdem ich mir den Artikel etwas durch den Kopf gehen ließ, finde ich es gar nicht so schlecht, wenn ein verstorbenes Familienmitglied noch etwas länger in den heimischen vier Wänden bleibt.