Bestattung Neue Orte des Erinnerns

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Trauer und Trost, Gedenken und Gedächtnis suchen Hinterbliebene an den Gräbern ihrer Lieben. Es gibt neue Orte des Erinnerns. Auch anonyme Bestattungen nehmen zu.

Kein Sarg, kein Grabstein, keine Kerzen: Zurück zur Natur heißt der letzte Wille vieler Menschen. Im Wurzelwerk eines stolzen Baumes wollen sie begraben sein. Der Natur überlassen, ein Plätzchen fast für die Ewigkeit. 99 Jahre ab Eröffnung eines Urnenwaldes ist es gesichert. Von heute an garantiert bis zum Jahr 2111.

Jetzt begräbt auch der Förster

Geborgen im Baumgrab – der Wunsch erfüllt sich nicht in jedem Wald, nicht an jedem Baum. In Deutschland herrscht Friedhofspflicht. Tote sind auf einem Friedhof beizusetzen. Eine Gemeinde kann ein Waldstück aber zum Friedhof erklären. Dort begräbt der Förster die biologisch abbaubare Urne an einem Baum. Auf Wunsch können das auch die Angehörigen tun. Der Förster muss immer dabei sein. An dem Baum befestigt er eine Tafel mit dem Namen des Verstorbenen.

Im „Friedwald“ Fürstenwalde etwa kostet der Platz an einem Gemeinschaftsbaum einmalig 770 Euro. Unter einem solchen Baum liegen die Überreste von bis zu zehn Personen. Den Platz kann man reservieren. Auch der Kauf eines Baumes ist möglich, um dort zehn Plätze für Familie oder Freunde zu sichern oder sich allein beisetzen zu lassen. Eine junge Buche kostet ab 3 350 Euro, eine alte Eiche 5 000 Euro. Das Gelände bleibt der Natur überlassen, der Förster sorgt nur dafür, dass morsche oder kranke Äste oder Bäume entfernt werden. Der Friedhofsteil ist nicht eingezäunt oder durch Schilder gekennzeichnet und fügt sich äußerlich ein in den Rest des Waldes. Spaziergänger erkennen ihn meist nur an den Namenstafeln. Jeder Baum trägt eine Nummer. Auch wenn der Verstorbene keine Tafel wünscht, können Hinterbliebene den Bestattungsbaum immer wiederfinden. 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung entscheiden sich für eine Waldbestattung. Es gibt auch Bestattungen auf anderen Naturgeländen, einer Lichtung zum Beispiel.

Spezialreedereien bestatten auf See

Eine Ausnahme von der Friedhofspflicht gibt es in Deutschland: Wasserlösliche Urnen dürfen in der Nord- und Ostsee abgelassen werden. Eine Seebestattung kann jeder Bestatter organisieren. Um die behördliche Genehmigung zu beantragen – sie kostet 58,80 Euro –, muss er den schriftlichen Willen des Verstorbenen belegen. Meist genügt die glaubhafte Versicherung, dass dieser eine Seebestattung wünschte.

Spezielle Reedereien führen die Bestattung in dafür ausgewiesenen Gebieten durch. Während der Fahrt wird die Urne aufgebahrt. Hinter der Drei-Meilen-Zone wird die Asche in eine wasserlösliche Urne etwa aus Maisstärke umgefüllt und an einem Seil ins Wasser gelassen. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte, an der die Stelle eingezeichnet ist. Eine Seebestattung auf der Nordsee ab Hooksiel, bei der bis zu zwölf Trauergäste an Bord sein dürfen, kostet 1 938 Euro, auf der Ostsee ab Strande 1 122 Euro. Auch anonyme Seebestattungen ohne Angehörige und Karteneintrag sind möglich.

Das kostet in der Nordsee 770 Euro, in der Ostsee 566 Euro. Einige Reedereien bieten eine Beisetzung im Mittelmeer an. Beisetzungen auf Seen oder Flüssen sind in Deutschland verboten. Der Anteil der Seebestattungen liegt bei 1 Prozent.

Das traditionelle Familiengrab verschwindet immer mehr. Im Norden Deutschlands werden heute schon 80 Prozent der Verstorbenen in einer Urne beerdigt, im Süden jeder zweite. Auch anonyme Bestattungen nehmen zu. Die Urne wird ohne Beisein von Angehörigen und Freunden beigesetzt. Kein Zeichen erinnert an den Verstorbenen.

32 000 Friedhöfe in Deutschland

Bundesweit gibt es 32 000 Friedhöfe. Die Kosten für die Bestattung hängen von der Grabform ab, variieren aber auch von Stadt zu Stadt (siehe Grafik). Die Friedhofsgebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für Öffnen und Schließen des Grabes, Abräumen der Kränze und das Einebnen. Hinzu kommt die Grabnutzungsgebühr. Angehörige entrichten sie für den gesamten Zeitraum, für den sie das Grab erwerben. Die Mindestdauer der Grabnutzung richtet sich nach der Zeit, die die sterblichen Überreste brauchen, um ins Erdreich überzugehen. Das hängt von der Bodenbeschaffenheit ab. Bei einer Sargbestattung sind es 20 bis 25 Jahre. Die vorgeschriebene Ruhezeit bei einem Urnengrab kann kürzer sein.

Bei der Wahl der Grabform (siehe „Tabelle: Friedhofsgärtnereien“) ist wichtig, ob weitere Familienmitglieder dort beigesetzt werden sollen. Mehrere Bestattungen sind nur bei einem Erdwahl- oder Urnenwahlgrab möglich.

Wer keine eigene Grabstelle wünscht, entscheidet sich für ein Gemeinschaftsgrab. Der Bestatter setzt die Urne in einer Urnenwand oder auf einem Urnenfeld bei. Die Namen der Verstorbenen sind auf einer Stele oder einer Tafel verzeichnet. Anders beim anonymen Urnengrab: Die Verwandten waren bei der Beisetzung nicht dabei. Der Tote hinterlässt keine Zeichen.

Wahl- und Reihengräber müssen Angehörige dagegen pflegen und instand halten. Hohe Sträucher sind meist untersagt, ebenso Grabeinfassungen aus Kunststoff oder Grabschmuck aus Porzellan. Kipplige Grabsteine müssen sie richten lassen. Verwildert ein Grab, kann die Friedhofsverwaltung fordern, die Anlage in Ordnung zu bringen. Wer sich nicht kümmern kann, kann einen Dauerpflegevertrag über die gesamte Nutzungszeit abschließen. All das entfällt beim Grab unter Bäumen.

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