Bestattung Ein Grab für Mensch und Tier

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Bestattung - Ein Grab für Mensch und Tier

Muster­grab für Mensch und Tier auf dem Friedhof „Unser Hafen“ in Essen. © Friedhof „Unser Hafen“

Immer mehr Friedhöfe erlauben gemein­same Gräber für Mensch und Tier. Ab März 2020 ist dies in Hamburg möglich. Hier lesen sie die Details der neuen Bestattungs­regelung.

Geregelt. Hamburg ist das erste Bundes­land, das in seinem Bestattungs­gesetz die gemein­same Beiset­zung von Mensch und Tier regelt. Im Oktober 2019 verabschiedete die Hamburger Bürgerschaft die Änderung des Gesetzes, am 1. März 2020 tritt sie in Kraft. Dann darf die Asche verstorbener Haustiere gemein­sam mit ihren Besitzern auf den Friedhöfen der Hanse­stadt beigesetzt werden.

Große Nach­frage. Lutz Rehkopf, Sprecher der Hamburger Friedhöfe: „Auf dem Friedhof Ohls­dorf ist das erste Grab­feld geplant.“ Es werde durch Büsche und Sträucher abge­trennt, um die Gefühle anderer Besucher nicht zu verletzen. Das Interesse sei groß, es gebe eine Warteliste.

Grabbeigabe. Das verstorbene Tier muss im Tierkrematorium eingeäschert werden. Nur dann gilt es in Hamburg als recht­lich zulässige Grabbeigabe. Stirbt das Tier zuerst, kann die Urne aufbewahrt und später dem Grab beigegeben werden.

Regelungs­lücke. In anderen Bundes­ländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nord­rhein-West­falen gibt es schon länger Friedhöfe, die eine gemein­same Beiset­zung von verstorbenen Menschen und Tierasche gestatten. Torsten Schmitt, Jurist bei Aeternitas, der „Verbraucher­initiative für Bestattungs­kultur“, sagt: „Nur Hamburg hat eine eindeutige Regelung. Die anderen Bundes­länder erwähnen solche Grabbeigaben nicht ausdrück­lich in ihren Bestattungs­gesetzen. Da einschlägige Rege­lungen fehlen, gibt es dort aber auch kein explizites Verbot der gemein­samen Beiset­zung.“ Einige Friedhöfe zum Beispiel in Essen oder Görlitz haben schon vor Jahren ihre Satzung geändert und entsprechende Grab­felder einge­richtet.

Wahl­grab. Möglich ist die gemein­same Bestattung oft nur in einem Wahl­grab. Dies sind Grabstätten, in denen mehrere Verstorbene beigesetzt werden dürfen. Der Ohls­dorfer Friedhof plant Wahl­gräber für maximal einen Sarg und bis zu acht Urnen – mit der Asche von Menschen oder Tieren.

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