In den ersten Stunden nach Eintritt des Todes
- Arzt rufen, der den Totenschein ausstellt (wenn der Tod zuhause eingetreten ist). Benachrichtigung der engsten Angehörigen.
- Verträge und Verfügungen suchen und danach handeln (Bestattungsvorsorge, Willenserklärung zur Feuerbestattung).
- Wichtige Unterlagen zusammenstellen wie Personalausweis, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
Innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall
- Bestatter auswählen. Vertrag absprechen. Klären, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen wollen.
- Den Sarg und die Totenbekleidung auswählen.
- Überführung in die Leichenhalle.
- Sterbeurkunde ausstellen lassen.
- Erbschein beim Gericht beantragen.
- Krankenkasse informieren.
- Lebens- und Unfallversicherung informieren, wenn vorhanden.
Innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach dem Todesfall
- Bestattungsart und Friedhof wählen.
- Grabnutzungsrechte erwerben.
- Mit dem Friedhofsträger Termin für die Bestattung festlegen.
- Bei Feuerbestattung Genehmigung des Krematoriums einholen.
- Mit dem Pfarrer oder dem Trauerredner Termine absprechen.
Innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach dem Todesfall
- Trauerkarten und -anzeigen erstellen und versenden.
- Gärtnerei mit der Dekoration von Trauerhalle und Grab beauftragen.
- Vorbereitung der Trauerfeier (mit Geistlichem oder Trauerredner Inhalte und Gestaltung festlegen).
- Eine Gaststätte für die Kaffeetafel reservieren.
Nach der Trauerfeier/Beisetzung
- Danksagung per Inserat oder Brief.
- Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkasse, Firma und Behörden geltend machen.
- Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen.
- Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften und Abos.
- Wohnsituation klären (Mietvertrag, Strom, Wasser kündigen).
Wochen nach der Beisetzung
- Nach sechs Wochen Grab abräumen und Grabpflege klären.
- Nach sechs bis acht Monaten Steinmetz mit Grabmal und Einfassung beauftragen.
- Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (Sterbeurkunde, Grabnutzung, Grabpflege, Abrechnungen).
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- Viele Angehörige pflegen regelmäßig ein Grab. Doch welche Rechte und Pflichten haben sie? Und was ist, wenn sie sich nicht mehr selbst kümmern können?
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- Eine Grabanlage aus schwarzem Granit ist mangelhaft, wenn sich darauf graue Aufhellungen zeigen. Der Käufer kann Rückabwicklung des Werkvertrags und sein Geld zurück...
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- Durchschnittlich 23 Jahre müssen sich Angehörige hierzulande um die Pflege eines Friedhofsgrabs kümmern. So lange beträgt die durchschnittliche Ruhezeit der...
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@hans39: Ihren Testvorschlag haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen und an unser für die Testplanung zuständiges Gremium, das Untersuchungswünsche unserer Leser registriert, weitergeleitet. (MK)
Bei Hanys gibt es alle 4 Wochen neue Übersichten. Bei Fonds wird in jedem Heft berichtet.
Aber - bei so einem Kostenträchtigen Thema alle 5 Jahre!!!
Ich verstehe dies nicht. Leider - wie so vieles bei test!!!
5 jahre sind ein zu langer Abstand.
Die Datenquelle bei www.bestatter4u.de lässt die Bewertung aller Bestatter von Kunden zu.
Das heißt: Egal welches Gütesiegel ein Bestatter bekommt, letztlich entscheidet der Kunde ob dieser Bestatter wirklich gut ist oder nicht.
Das ist die einzige komplett unabhängige und größte Datenbank in der deutsche Bestatter gelistet sind.
Ich denke mir, dass die einzelnen Verbände, wie z. B. der Bundesverband Deutscher Bestatter, das Markenzeichen sicherlich nur an seine Mitglieder verleiht.
Wer hier nicht zahlt bekommt, egal wie gut er ist, auch sicherlich kein Gütesiegel.
Mir ist ein Bestatter ohne Siegel lieber, wenn er dafür wirklich gut ist und seine Kosten auch der Leistung entsprechen.