Bestatter

Checkliste: Was im Todesfall getan werden muss

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In den ersten Stunden nach Eintritt des Todes

  • Arzt rufen, der den Totenschein ausstellt (wenn der Tod zuhause eingetreten ist). Benachrichtigung der engsten Angehörigen.
  • Verträge und Verfügungen suchen und danach handeln (Bestattungs­vorsorge, Willenserklärung zur Feuerbestattung).
  • Wichtige Unter­lagen zusammenstellen wie Personalausweis, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.

Innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall

  • Bestatter auswählen. Vertrag ab­sprechen. Klären, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen wollen.
  • Den Sarg und die Totenbekleidung auswählen.
  • Überführung in die Leichenhalle.
  • Sterbeurkunde ausstellen lassen.
  • Erbschein beim Gericht beantragen.
  • Krankenkasse informieren.
  • Lebens- und Unfallversicherung informieren, wenn vorhanden.

Innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach dem Todesfall

  • Bestattungsart und Friedhof wählen.
  • Grabnutzungsrechte erwerben.
  • Mit dem Friedhofsträger Termin für die Bestattung festlegen.
  • Bei Feuerbestattung Genehmigung des Krematoriums einholen.
  • Mit dem Pfarrer oder dem Trauer­redner Termine absprechen.

Innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach dem Todesfall

  • Trauerkarten und -anzeigen erstellen und versenden.
  • Gärtnerei mit der Dekoration von Trauerhalle und Grab beauftragen.
  • Vorbereitung der Trauerfeier (mit Geistlichem oder Trauerredner Inhalte und Gestaltung festlegen).
  • Eine Gaststätte für die Kaffeetafel reservieren.

Nach der Trauerfeier/Beisetzung

  • Danksagung per Inserat oder Brief.
  • Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkasse, Firma und Behörden geltend machen.
  • Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen.
  • Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften und Abos.
  • Wohnsituation klären (Mietvertrag, Strom, Wasser kündigen).

Wochen nach der Beisetzung

  • Nach sechs Wochen Grab abräumen und Grabpflege klären.
  • Nach sechs bis acht Monaten Steinmetz mit Grabmal und Ein­fassung beauftragen.
  • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (Sterbeurkunde, Grabnutzung, Grabpflege, Abrechnungen).
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.10.2013 um 10:40 Uhr
    Testplanung

    @hans39: Ihren Testvorschlag haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen und an unser für die Testplanung zuständiges Gremium, das Untersuchungswünsche unserer Leser registriert, weitergeleitet. (MK)

  • hans39 am 12.10.2013 um 16:43 Uhr
    sind die Daten noch verwertbar?

    Bei Hanys gibt es alle 4 Wochen neue Übersichten. Bei Fonds wird in jedem Heft berichtet.
    Aber - bei so einem Kostenträchtigen Thema alle 5 Jahre!!!
    Ich verstehe dies nicht. Leider - wie so vieles bei test!!!

  • e.leo am 15.04.2013 um 12:25 Uhr
    Bitte erneut testen -

    5 jahre sind ein zu langer Abstand.

  • Ingrid-Hoerner am 11.02.2013 um 15:01 Uhr
    Viele Zeichen - viel Verwirrung

    Die Datenquelle bei www.bestatter4u.de lässt die Bewertung aller Bestatter von Kunden zu.
    Das heißt: Egal welches Gütesiegel ein Bestatter bekommt, letztlich entscheidet der Kunde ob dieser Bestatter wirklich gut ist oder nicht.
    Das ist die einzige komplett unabhängige und größte Datenbank in der deutsche Bestatter gelistet sind.
    Ich denke mir, dass die einzelnen Verbände, wie z. B. der Bundesverband Deutscher Bestatter, das Markenzeichen sicherlich nur an seine Mitglieder verleiht.
    Wer hier nicht zahlt bekommt, egal wie gut er ist, auch sicherlich kein Gütesiegel.
    Mir ist ein Bestatter ohne Siegel lieber, wenn er dafür wirklich gut ist und seine Kosten auch der Leistung entsprechen.