Eigentümer und Mieter | KfW-Förderung „Altersgerecht umbauen“ | - Kredit (Programm-Nr. 159): 0,75 Prozent Zinssatz, bis zu 50 000 Euro je Wohneinheit
- Investitionszuschuss (Programm-Nr. 455): bis zu 6 250 Euro pro Wohneinheit bei Kombination von Barrierereduzierung und Einbruchschutz
| - Umbaumaßnahmen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen
- Kredit und Investitionszuschuss nicht kombinierbar
- Zuschuss nicht mit Wohn-Riester oder dem Zuschuss der Pflegeversicherung kombinierbar
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Eigentümer mit Anspruch auf Riester-Förderung | Wohn-Riester | - Vorhandener Riester-Vertrag: Das angesparte Guthaben kann für den altersgerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden.
- Neues Riester-Darlehen: Eigentümer kann ein spezielles Riester-Darlehen für die Finanzierung bei einer Bank oder Bausparkasse aufnehmen, für die Tilgung des Darlehens erhält er die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag
| - In ersten drei Jahren nach Bau oder Kauf: Für den Umbau muss Eigentümer mindestens 6 000 Euro aus Riester-Vertrag entnehmen oder mit Riester-Darlehen finanzieren
- Späterer Umbau: Mindestsumme 20 000 Euro
- Mindestens die Hälfte der Kosten müssen für Umbauten anfallen, die die Din-Norm für barrierefreies Wohnen erfüllen
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Person mit Pflegestufe | Zuschuss der Pflege-versicherung | - Zuschuss von bis zu 4 000 Euro pro Person (maximal 16 000 Euro bei mehreren Anspruchsberechtigten in einem Haushalt)
- Ändert sich die Pflegesituation, ist ein erneuter Zuschuss (maximal 4 000 Euro) möglich
| - Maßnahmen dienen dazu, Pflege zu erleichtern, zu ermöglichen oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherzustellen
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