
Wer eine vorgeschriebene Uniform am Arbeitsplatz verweigert, riskiert die Kündigung. test erklärt, nach welchen Regeln bestimmte Berufsbekleidung zur Pflicht werden kann und was Mitarbeiter tun können, wenn sie mit der Berufsbekleidung nicht einverstanden sind.
Uniform kann Pflicht sein
Eine Mitarbeiterin in einem Möbelhaus war bereits mehrmals abgemahnt worden, weil sie ihre Arbeitskleidung nicht tragen wollte. Als sie erneut gegen die vorgeschriebene Kleiderordnung verstieß, bekam sie die Kündigung. Das Arbeitsgericht Cottbus urteilte: Die Kündigung nach mehrmaliger Abmahnung ist rechtmäßig (Az. 6 Ca 1554/11). Die Arbeitskleidung unterliege der Vorschrift des Arbeitgebers, soweit im Kollektivvertrag oder in anderen Regelungen des Unternehmens nichts Gegenteiliges steht. Rechtlich wird zwischen Arbeits- und Schutzkleidung unterschieden.
Regeln im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag
Die Kellnerin im Café, der Maler auf der Straße oder die Stewardess im Flieger: Sie alle tragen Arbeitskleidung. „Das ist eine branchenübliche, vom Arbeitgeber vorgegebene Kleidung“, sagt die Dresdner Rechtsanwältin Simone Sperling. Ob es eine Kleidungsvorschrift gibt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Wenn das der Fall ist, müssen sich die Mitarbeiter daran halten. In bestimmten Berufen besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr. Daher tragen zum Beispiel Feuerwehrmänner, Chemielaboranten oder Bauarbeiter eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung. Der Chef muss dafür sorgen, dass die Kleiderordnung eingehalten wird.
Wer für die Kleidung bezahlen muss
Für die rechtlich vorgeschriebene Schutzkleidung kommt immer das Unternehmen auf. Auch Arbeitskleidung wird in der Regel vom Chef bezahlt, insbesondere wenn auf den Uniformen ein Firmenlogo prangt. Einen Maleranzug oder Blaumann zahlt meist der Mitarbeiter.
Tipp: Wer sich an der Berufskleidung stört, weil sie große Nachteile oder Behinderungen im Arbeitsalltag mit sich bringt, kann sich an seinen Betriebsrat wenden. Das gilt auch für die Schutzkleidung, wenn der Chef sie beispielsweise nicht ausreichend zur Verfügung gestellt hat. Wenn die Kleidung hingegen optisch nicht gefällt, hat der Mitarbeiter keine Gründe, Einspruch zu erheben.