Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

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Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 71 Berufs­unfähigkeits­versicherungen

Hier finden Sie Informationen über unser Test­vorgehen (Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung 2021) sowie über nicht in den Vergleich einbezogene Versicherungen.

So haben wir getestet

Im Test: Wir haben alle in Deutsch­land nieder­gelassenen Versicherer nach ihren Bedingungen und Anträgen für Berufs­unfähigkeits­schutz gefragt, also nach sämtlichen Bedingungs­qualitäten von Stan­dard bis Premium – sofern vorhanden. Manchmal haben Versicherer sowohl Selbst­ständige Berufs­unfähigkeits­versicherungen als auch Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherungen im Angebot, die an eine Risiko­lebens­versicherung gekoppelt sind. Wenn für beide Varianten Preisbeispiele genannt wurden, haben wir nicht alle Produkte einbezogen, sondern die für die drei Modell­kunden güns­tigste Variante.

Wir möchten, dass der wichtige Schutz Berufs­unfähigkeits­versicherung bezahl­bar bleibt. Insofern begrüßen wir es, wenn über den Kern­schutz hinaus angebotene Sonder­leistungen (häufig ‚nice-to-have‘) das Produkt nicht aufblähen, sondern optional abschließ­bar sind.

Relativ neue Aspekte lassen wir in der Regel nicht gleich in die Bewertung einfließen. Vor allem dann nicht, wenn es noch sehr unterschiedliche recht­liche Beur­teilungen dazu gibt. Dazu gehören zum Beispiel auch die Definitionen zur Frage, wann bei Teil­zeit­beschäftigten Berufs­unfähigkeit vorliegt.

Um eine Aussage über die Qualität der Vertrags­grund­lagen treffen zu können, analysieren wir die Versicherungs- und Sonderbedingungen. Dabei arbeiten wir die verbraucherrelevanten Aspekte heraus. Hier leitet uns die Frage ‚Welche Rege­lungen sollte eine aus Verbrauchersicht gute Berufs­unfähigkeits­versicherung beinhalten und wie sind diese Rege­lungen ausgestaltet?‘ In der Bewertung gewichten wir Kriterien, die sich bereits in allen Tarifen und auch nahezu identisch finden, nied­riger oder gar nicht. Kriterien, die sich etwa auf die Flexibilität des Produktes beziehen, geben wir mehr Gewicht. Gerade wegen der langen Lauf­zeit des Vertrages sind die Rege­lungen zur Anhebung der Rentenhöhe, der Verlängerung der Vertrags­lauf­zeit oder zu Zahlungs­schwierig­keiten besonders wichtig.

Finanztest-Qualitäts­urteil

In unser Qualitäts­urteil gehen die Urteile über Versicherungs­bedingungen und Anträge ein. Wir haben ausgewählte Kriterien bewertet und je nach Bedeutung gewichtet. War ein Kriterium nur in Teilen erfüllt, gab es Abzüge.

Versicherungs­bedingungen (75 %)

A: Verzicht auf abstrakte Verweisung. Der Versicherer verzichtet alters­unabhängig bei Berufs­unfähigkeit darauf, den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen und deswegen die Rente zu verweigern. Manche Versicherer ­beziehen Vorberufe mit ein. Es gab Abzüge, wenn nicht nur der freiwil­lige, sondern auch der unfreiwil­lige Wechsel des Berufs, etwa wegen Arbeits­losig­keit oder auf ärzt­lichen Rat, einbezogen wurden.

B: Sechs-Monats-Prognose. Die Berufs­unfähigkeit wird anerkannt, wenn ein Arzt sie für „voraus­sicht­lich sechs Monate“ prognostiziert.

C: Rück­wirkende Leistung. Lässt sich nicht sofort fest­stellen, ob ein Kunde berufs­unfähig bleibt, wartet der Versicherer sechs Monate mit der Rentenzahlung. Liegt weiter Berufs­unfähigkeit vor, zahlt er rück­wirkend ab Beginn.

D: Rück­wirkende Leistung für mindestens drei Jahre. Meldet der Versicherte die Berufs­unfähigkeit verspätet, zahlt der Versicherer bis zu drei Jahre rück­wirkend oder länger.

E: Verzicht auf Mitteilung. Keine aktive Mitteilungs­pflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungs­fall.

F: Nach­versicherungs­garantie. Der Schutz kann später ohne erneute Gesund­heits- und/oder Risiko­prüfung bei bestimmten Anlässen erhöht werden, etwa bei Heirat, Geburt, Einkommens­erhöhung, Höherqualifikation, Aufnahme einer selbst­ständigen haupt­beruflichen Tätig­keit und bei Immobilien­erwerb – oder auch ohne Anlass. Wir prüften, ob eine vereinbarte Monats­rente von 1 000 Euro binnen zehn Jahren auf 2 000 Euro erhöht werden kann. Ebenso, ob diese Garantie auch für Verträge mit Risiko­ausschluss oder Beitrags­zuschlag gilt und bis zu welchem Alter die Erhöhung gilt. Wir prüften auch, ob eine Vertrags­verlängerung bei Anhebung der Regel­alters­grenze möglich ist.

G: Garan­tierte Dynamik im Leistungs­fall. Die Rente erhöht sich regel­mäßig um den vereinbarten Prozent­satz.

H: Stundung bei Zahlungs­schwierig­keiten. Eine Stundungs­option sollte anlass­unabhängig mindestens zwölf Monate betragen und mehr­mals möglich sein.

Bewertet wurden zudem folgende Punkte:

  • Die Beiträge werden auf Antrag während der Leistungs­prüfung zinslos gestundet.
  • Wenn der Versicherer Leistungen einmalig befristet anerkennt, ist fest­gelegt, wie lange dies möglich ist, oder er verzichtet sogar auf eine Befristung.
  • Der Versicherer verzichtet darauf, den Vertrag zu kündigen oder zu ändern, wenn der Kunde seine Anzeige­pflicht schuldlos verletzt hat (Paragraf 19 Absatz 3 und 4 Versicherungs­vertrags­gesetz).
  • Der Schutz gilt welt­weit, auch wenn der Kunde ins Ausland zieht.
  • Erkennt die gesetzliche Renten­versicherung allein aus medizi­nischen Gründen eine unbe­fristete Rente wegen voller Erwerbs­minderung an, wird dies – teils alters­abhängig – als Berufs­unfähigkeit gewertet.
  • Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt für die Anerkennung der Berufs­unfähigkeit, etwa bei Eltern­zeit, vorüber­gehender Arbeits­losig­keit oder dauer­hafter Unter­brechung. Die Fristen für die Dauer der Unter­brechung sind unterschiedlich.
  • Für den Fall einer Beitrags­frei­stellung bei Zahlungs­schwierig­keiten prüften wir den Zeitraum, bis zu dem der Vertrag ohne erneute Gesund­heits­prüfung wieder in Kraft gesetzt werden kann.
  • Der Versicherer zahlt Reise- und Unter­suchungs­kosten, wenn der Kunde im Ausland wohnt und zur Prüfung der Berufs­unfähigkeit nach Deutsch­land anreisen muss.
  • Der Versicherer verlangt keine Mitteilung über einen veränderten Gesund­heits­zustand und/oder die Aufnahme einer Berufs­tätig­keit.
  • Darüber hinaus prüften wir weitere Rege­lungen wie Verzicht auf Arzt­anordnungs­klausel, Folgen bei Verletzung von Mitwirkungs­pflichten, Verzicht auf § 163 VVG, Kündigungs­rechte, Rück­tritts­rechte des Versicherers, Teil­zeit­regelungen, Ausschlüsse, Sonder­leistungen.

Anträge (25 %)

J: Psychische Erkrankung. Der Versicherer fragt nach ambulanten Behand­lungen maximal der letzten fünf Jahre.

Bewertet wurden zudem folgende Punkte:

  • Es wird mit einfachen Worten und druck­tech­nisch deutlich in der Nähe der Gesund­heits­fragen auf die Folgen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeige­pflicht hingewiesen. Der Versicherer weist bestenfalls auf diese Gefahr (Rück­tritt des Versicherers vom Vertrag, Verlust des Versicherungs­schutzes) bei den Gesund­heits­fragen unmittel­bar hin.
  • Die Gesund­heits­fragen sind begrenzt auf 10 Jahre stationäre Behand­lungen.
  • Die Gesund­heits­fragen sind begrenzt auf 5 Jahre ambulante Behand­lungen oder OPs oder andere Erkrankungen oder Unfälle bzw. Medikamenten­einnahme (Ausnahme bei HIV, Krebs).
  • Die Gesund­heits­fragen nach psycho­therapeutischer oder psycho­logischer Behand­lung sind auf 5 Jahre begrenzt (Ausnahme stationäre Aufenthalte).
  • Die Gesund­heits­fragen beziehen sich nur auf objektive Tatbestände, auf die Frage nach Störungen und Beschwerden wird verzichtet (Ausnahme bei derzeitigen oder auf einen sehr kurzen Zeitraum bezogenen Störungen und Beschwerden und falls wegen der Störungen und Beschwerden behandelt wurde).
  • Es wird auf die Abfrage nach abge­lehnten Vorverträgen oder von zu erschwerten Bedingungen angebotenen bzw. abge­schlossenen Verträgen bei anderen Versicherern oder Instituten verzichtet.
  • Es wird auf zeitlich unbe­grenzte Fragen nach ärzt­lich unbe­handelten Krankheiten oder Beein­trächtigungen oder geplanten oder angeratenen Behand­lungen/Operationen verzichtet (Ausnahme derzeitige Situation und ein klar definierter Zeitraum).

Jahres­beiträge für Modell­kunden

Die Beiträge für unsere Modell­kunden waren nicht bewertungs­relevant, sie dienen als Orientierung.

Wir nennen Beiträge für Nicht­raucher. Bei Zusatz­versicherungen (BUZ) ist die Todes­fall­summe mit ausgewiesen (die BUZ-Rentenhöhe ist abhängig von der gewählten Todes­fall­summe. Hier handelt es sich in der Regel um die nied­rigste Todes­fall­summe, die notwendig ist, um die jeweils gewünschte BUZ-Rentenhöhe darzustellen. Sie kann natürlich auch höher abge­schlossen werden). Der Vertrag läuft bis zum 67. Geburts­tag.

Monatliche Berufs­unfähigkeits­rente. Controller (w/m/d), Alter 30 Jahre: 2 000 Euro. Industrie­mechaniker (w/m/d), Alter 25 Jahre, ein Kind: 1 500 Euro. Medizi­nischer Fach­angestellter, ehemals Arzt­helfer (w/m/d), 25 Jahre: 1 000 Euro.

Zahlbeitrag (Netto) und Tarifbeitrag (Brutto). Das Über­schuss­system für die Angaben ist die Beitrags­verrechnung. Dabei werden erwirt­schaftete Über­schüsse auf den Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) ange­rechnet und reduzieren diesen auf den Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Die Höhe des Netto­beitrags hängt von der Höhe der Über­schüsse ab und ist daher keine feste Größe.

Warum Angebote in der Tabelle fehlen

Tarife. Für den Test fordern wir Versicherer auf, ihre Bedingungen für Berufs­unfähigkeits­schutz für unsere Modell­kunden zu schi­cken. Es gibt viele weitere Tarif­varianten, etwa mit Beitrags­rück­gewähr oder an Fonds­sparpläne gekoppelt. Die testen wir nicht.

Verweigerer ohne Grund. Manche Versicherer senden uns keine Versicherungs­bedingungen zu. Ohne Begründung fehlen die Angebote folgender Versicherer: Concordia Oeco, Ergo, Helvetia, Inter, Iptiq, LVM, Meck­lenburgische, Targo.

Ablehnung mit Grund. Neue Leben, PB, SDK, Direkte Leben bieten zurzeit keinen Berufs­unfähigkeits­schutz. Münchener und Itzehoer über­arbeiten ihre Produkte. Die Deutsche Ärzte­versicherung bietet nur Schutz für spezielle Berufe. Die ÖSA hat Kapazitäts­engpässe.

Spezielle Erkrankung. Nicht berück­sichtigt haben wir den Tarif Diabetes-BU der Mylife. Er richtet sich ausschließ­lich an Diabetiker Typ-1, die sonst kaum Schutz bekommen. Mehr Infos unter Spezialtarif Diabetes-BU.

Für nicht empfehlens­wert halten wir den Tarif Smart des Versicherers Interrisk mit dem Ausschluss von Gesund­heits­störungen nervöser oder psychischer Art. Denn Kunden bekommen auch keine Leistung, wenn die psychische Erkrankung mitursächlich beispiels­weise für ein Rückenleiden oder eine Krebs­erkrankung ist.

Maklertarife. Spezial­tarife, die nur über Versicherungs­makler zu bekommen sind, haben wir nicht geprüft.

Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 71 Berufs­unfähigkeits­versicherungen

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.09.2023 um 16:12 Uhr
Was passiert bei Inflation?

@smithx: Unter Punkt 2: "Antworten auf die wichtigsten Fragen" finden Sie auch die Information zu Ihrer Frage. Rentenhöhe und Laufzeit richtig wählen / Wie sichere ich die Rente gegen steigende Inflation ab? Die Beitragsdynamik sorgt für eine regelmäßige Anpassung der Beiträge und Versicherungssummen, die Leistungsdynamik sorgt für eine Steigerung der ausgezahlten Rente. Größere Anpassung erlaubt die Nachversicherungsgarantie, die bei einer Änderung der Lebensumstände zum Tragen kommt.

smithx am 18.09.2023 um 14:54 Uhr
Was passiert bei Inflation?

Hallo
ich hatte diese Frage schon einmal hierhin gestellt, aber sie wurde entweder vom Team übersehen, oder ich habe keine Antwort bekommen.
Die Versicherungen haben eine Laufzeit - für meinen Fall meines Sohnes - über viele Jahrzehnte, und werden beispielsweise über 1000 oder mehr Euro abgeschlossen, in dieser Höhe wäre die Rente im Leistungsfall.
Ich frage mich aber, ob und wo in dieser Rechnung eine Inflation, möglicherweise sogar eine Hyperinflation oder Währungsreform berücksichtigt wird. 1000 Euro haben in 40 Jahren nicht dieselbe Kaufkraft wie heute, was eine Binsenweisheit sein dürfte (letzte Inflationsrate binnen eines Jahres ca. 10 %).
Wenn man also jahrzehntelang monatlich zu aktuellen "Preisen" einzahlt, kann ja sein, dass die Kaufkraft von 1000 oder auch 2000 Euro meinetwegen im Jahr 2063 nur noch einen Bruchteil der heutigen beträgt. Wird das bei dem System irgendwie berücksichtigt? Übrigens: Steigen die Beiträge (auch) inflationsbedingt an?
Bitte eine Antwort, Danke

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2023 um 13:37 Uhr
keine zusätzlichen Leistungen/schwere Krankheit

@dorsdn: der Punkt "Leistungen bei schwerer Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal 12 Monaten" gehört zu den ausgewählten Zusatzleistungen, die wir nicht bewertet haben. Wenn Sie dort ein rotes X finden, heißt das nicht, dass Sie die vereinbarte BU-Rente nicht mehr erhalten, sondern lediglich, dass Sie keine darüberhinausgehenden, zusätzlichen Mittel erhalten. Wichtig ist, dass Sie einen Vertrag mit sehr guten allgemeinen Bedingungen zu einem angemessen Beitrag erhalten. Da sollte die vereinbarte Rentenzahlung von Anfang an ausreichend hoch vereinbart werden.

dorsdn am 15.09.2023 um 11:19 Uhr
keine Leistungen bei schwerer Krankheit

Ich war etwas schockiert beim Lesen von den Ergebnissen bzgl der "Leistungen bei schwerer Krankheit mit einer prognostizierten Lebens­erwartung von maximal 12 Monaten". Die 3 Versicherungen, die ich gewählt hatte, war dort bei allen das rote X zu sehen. Warum? Ausgerechnet da?
Mfg

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.07.2023 um 11:49 Uhr
Basler wurde in Baloise umbenannt

@augenstern: Unser Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder (2021).