Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt im Ernstfall höchstens der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch dieser Schutz ist gering.
Den Anspruch hat nur, wer gesetzlich rentenversichert ist und aufgrund einer Erkrankung gar nichts mehr arbeiten kann. Der erlernte oder bislang ausgeübte Beruf spielt keine Rolle.
Eine Ausnahme gibt es nur für diejenigen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Sie erhalten bereits eine Rente, wenn sie keine Tätigkeit mehr ausführen können, die ihnen aufgrund ihrer Qualifikationen zuzumuten wäre – sie also quasi berufsunfähig werden.
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten alle, die nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Wer länger täglich arbeiten kann, geht leer aus.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente finden Versicherte in ihrer jährlichen Renteninformation. Männer, die in den alten Bundesländern leben und 2012 erwerbsunfähig wurden, erhielten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Schnitt monatlich 647 Euro Rente, Frauen mit 571 Euro monatlich etwas weniger. In den ostdeutschen Bundesländern gab es für Männer eine monatliche Rente von 578 Euro und für Frauen 619 Euro.
Wer eine Rente erhalten will, muss mindestens 60 Monate lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, davon mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge in den fünf Jahren vor der Erkrankung. Zeiten für Kindererziehung und Bundesfreiwilligendienst sind Pflichtbeitragszeiten.
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