Berufs­unfähigkeits­versicherung

Erwerbs­minderungs­rente: Vom Staat wenig Unterstüt­zung

0

Ohne private Berufs­unfähigkeits­versicherung bleibt im Ernst­fall höchs­tens der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente. Doch dieser Schutz ist gering.

Den Anspruch hat nur, wer gesetzlich renten­versichert ist und aufgrund einer Erkrankung gar nichts mehr arbeiten kann. Der erlernte oder bislang ausgeübte Beruf spielt keine Rolle.

Eine Ausnahme gibt es nur für diejenigen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Sie erhalten bereits eine Rente, wenn sie keine Tätig­keit mehr ausführen können, die ihnen aufgrund ihrer Qualifikationen zuzu­muten wäre – sie also quasi berufs­unfähig werden.

Die volle Erwerbs­minderungs­rente erhalten alle, die nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält nur eine halbe Erwerbs­minderungs­rente. Wer länger täglich arbeiten kann, geht leer aus.

Die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente finden Versicherte in ihrer jähr­lichen Renten­information. Männer, die in den alten Bundes­ländern leben und 2012 erwerbs­unfähig wurden, erhielten nach Angaben der Deutschen Renten­versicherung im Schnitt monatlich 647 Euro Rente, Frauen mit 571 Euro monatlich etwas weniger. In den ostdeutschen Bundes­ländern gab es für Männer eine monatliche Rente von 578 Euro und für Frauen 619 Euro.

Wer eine Rente erhalten will, muss mindestens 60 Monate lang in die Rentenkasse einge­zahlt haben, davon mindestens 36 Monate lang Pflicht­beiträge in den fünf Jahren vor der Erkrankung. Zeiten für Kinder­erziehung und Bundes­freiwil­ligen­dienst sind Pflicht­beitrags­zeiten.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

karlkaefer am 08.07.2014 um 20:33 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.