Berufs­unfähigkeits­versicherung Wie es doch mit einem Vertrag klappen kann

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Nur in einem Viertel der Fälle aus unseren Umfragen lief der Abschluss glatt. Wir fanden Probleme und Lösungen.

Norman Panhans gehört zu den Gewinnern. Er hat es vor kurzem geschafft, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzu­schließen. Der 28-jährige Industrie­mechaniker aus Cott­bus hat nichts dem Zufall über­lassen und sich selbst um den Vertrag gekümmert. Etwa drei Monate hat es gedauert – von der Bedarfs­analyse über die Tarif­auswahl und die Anschreiben an die Versicherer bis hin zum Vertrags­abschluss.

Viele blieben ohne Schutz

Leider können längst nicht alle einen erfolg­reichen Versicherungs­abschluss vorweisen, die in den vergangenen Jahren auf unsere Umfragen geant­wortet haben. Wir wollten regel­mäßig erfahren, was unsere Leser beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung erleben. Wir wissen aus unseren Tests, dass es immer bessere Angebote gibt – aber bekommen unsere Leser diese sehr guten Tarife auch?

Jetzt haben wir die gesammelten Erfahrungen aus der Zeit von 2001 bis heute ausgewertet. Ergebnis: In rund der Hälfte der 409 einge­sandten Fälle bekamen unsere Leser bei einem Versicherer keinen Schutz gegen Berufs­unfähigkeit. Entweder lehnte der Versicherer den Antrag ab oder unsere Leser akzeptierten das Angebot nicht, weil es zu teuer war oder die Bedingungen nicht ihren Wünschen entsprachen.

Viele Leser nehmen einen neuen Anlauf und nutzen alle Chancen auf den Schutz. Manchmal klappt es doch noch, zum Beispiel bei einem anderen Versicherer.

Die finanzielle Absicherung gegen Berufs­unfähigkeit ist wichtig für alle, die von ihrer Arbeits­kraft leben. Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn jemand aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder anderer Gebrechen längere Zeit nicht mehr in der Lage ist, zu mehr als 50 Prozent in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten.

Ohne diese Absicherung kann im schlimmsten Fall der finanzielle Ruin drohen. Denn vom Staat gibt es für alle ab 1961 Geborenen nur eine Rente, wenn jemand fast gar nicht mehr arbeiten kann – unabhängig von seiner Qualifikation und seinem Beruf. Zudem ist die staatliche Erwerbs­minderungs­rente meist sehr mager Erwerbminderungsrente: Vom Staat wenig Unterstützung.

Versicherungs­vertrag mit Ausschluss

Perfekt ist der Vertrag von Norman Panhans nicht. Der 28-jährige musste akzeptieren, dass der Versicherer Erkrankungen der Ohren vom Schutz ausschließt.

Panhans’ Hörvermögen ist auf dem linken Ohr einge­schränkt. Er trägt sogar eine kleine Prothese. Verschlimmert sich sein Leiden, kann er seine Hörfähig­keit auf diesem Ohr verlieren. Würde er deshalb berufs­unfähig, bekäme er keine Rente von seiner Versicherung.

Der junge Mann arbeitet im Tagebau in der Nähe von Cott­bus als Industrie­mechaniker. Für seine Arbeit ist es wichtig, dass er sich auf sein Gehör verlassen kann. „Sonst kann es schnell gefähr­lich werden“, sagt Panhans. Den Ausschluss könne er aber aufgrund der Beschwerden durch­aus nach­voll­ziehen, sagt er.

Ausschlüsse in Berufs­unfähigkeits­versicherungen sind gängige Praxis. Wer schon ein Leiden hat, kann zwar einen Schutz erhalten, doch Vorerkrankungen sind davon häufig ausgenommen. Knapp 21 Prozent der Leser aus unseren Umfragen erhielten ähnlich wie der junge Mann aus Cott­bus nur einen Vertrag mit erschwerten Bedingungen.

Anonyme Anfrage für Diabetiker

Sehr viel häufiger waren die Fälle, in denen unsere Leser gar keine Police bekamen. Mehr als die Hälfte der Versuche, von denen sie uns berichteten, endeten ohne einen Abschluss.

So wie bei Thomas Breuer. Der 22-jährige Student weiß seit drei Jahren, dass er an Diabetes Typ 1 leidet. Er muss regel­mäßig Insulin spritzen. Fit ist er trotzdem. Er hat letztes Jahr seinen ersten Marathon­lauf in Köln geschafft. Hilfe bei der Vorbereitung erhielt er in einem Diabetiker-Lauf­programm.

Breuer hat bei insgesamt zehn Versicherern ein Angebot für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung einge­holt. Geholfen hat dabei ein Versicherungs­makler. Der Vorteil: Über den Makler konnte Breuer anonym Angebote einholen, ohne dabei Gefahr zu laufen, im Hinweis- und Informations­system (HIS) des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft zu landen.

Versicherer melden an dieses System Kunden aus allen Sparten, die sie aufgrund von Risiken problematisch finden. Wer später erneut Anfragen stellt, läuft Gefahr, gleich abge­lehnt zu werden. Denn jeder Versicherer, der dem Versicherungs­verband angehört, kann die schwarze Liste einsehen und Kunden aussortieren, die für ihn aufgrund einer Erkrankung oder eines riskanten Hobbys teuer werden könnten.

Keine Chance trotz Maklerhilfe

Genützt hat Breuer die anonyme Risiko­voran­frage nichts. Acht Versicherer lehnten gleich ab. Allianz und Alte Leipziger prüften seinen Fall, letzt­lich machte aber nur die Alte Leipziger ein Angebot. Das nahm Breuer jedoch nicht an: Er sollte einen Risiko­zuschlag von 100 Prozent zahlen, also den doppelten Beitrag. Gleich­zeitig wollte das Unternehmen den jungen Mann nur versichern, bis er 49 Jahre alt ist.

Diese Lauf­zeit ist viel zu kurz. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte möglichst bis zum Renten­eintritt von derzeit 67 Jahren laufen.

Doch mit Krankheiten wie Diabetes haben Kunden oft generell keine Chance auf eine Absicherung gegen Berufs­unfähigkeit. Gleiches gilt etwa auch bei rheumatischer Arthritis oder nach einem Herz­infarkt Vertragsabschluss schwierig.

Besonders drastisch reagieren die Versicherer, wenn es um psychische Erkrankungen geht. Mitt­lerweile sind sie der Haupt­grund, warum Menschen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Kunden, die eine Therapie gemacht haben, bekommen meist keinen Vertrag für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Ablehnung bei psychischen Leiden

Berufs­unfähigkeits­versicherung - Wie es doch mit einem Vertrag klappen kann

„Uns wurde von mehreren Versicherern mitgeteilt, dass bereits eine einzige Sitzung beim Psycho­logen zur Ablehnung führt“, sagt Finanztest-Leser Richard Sedlmaier*. Für seine 23-jährige Tochter wollte er – ebenfalls über einen Makler – eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen.

Da seine Tochter im Rahmen ihres Studiums einen längeren Aufenthalt in Südamerika plante, absol­vierte sie drei Termine bei einer befreundeten Psycho­login, um sich gegen ihre Spinnenphobie helfen zu lassen. Mit Erfolg: Sedlmaier schickte uns ein Bild, das seine Tochter lächelnd mit einer Vogelspinne auf der Schulter zeigt. Dennoch: Keiner der ange­schriebenen Versicherer wollte ein verbindliches Angebot schi­cken.

Neuer Versuch in fünf Jahren

Sedlmaier ist trotzdem entspannt: „Sind fünf Jahre vergangen, versuchen meine Tochter und ich es erneut. Denn nach Angaben meines Maklers können wir dann darauf verzichten, den Psycho­logen­besuch anzu­geben, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.“

Die Auskunft ist richtig. Oft müssen Interes­senten in den Anträgen nur Beschwerden und Behand­lungen aus den vergangenen fünf Jahren angeben. Mitunter fragen die Versicherer aber auch zehn Jahre zurück. Die Praxis ist von Gesell­schaft zu Gesell­schaft unterschiedlich. Makler werden meist wissen, bei welchem Versicherer Kunden wie lange zurück Auskünfte über ihre Gesundheit geben müssen.

Kunde und Makler müssen alles wahr­heits­gemäß angeben. Wer lügt, Krankheiten verschweigt oder einfach vergisst, läuft später Gefahr, dass der Versicherer im Fall einer Berufs­unfähigkeit nicht zahlt. Wichtig: Kommt es zum Streit, haftet nicht der Makler, sondern der Kunde für die Angaben. Daher sollte er alles sorgfältig kontrollieren.

Versicherer fragen beim Arzt nach

Die Versicherer fragen auch bei Ärzten nach. Mitunter kann daher ein Gespräch mit dem Haus- oder Fach­arzt sinn­voll sein, bevor dieser dem Versicherer Auskunft über die Behand­lungen des Kunden gibt. Denn es kann vorkommen, dass Ärzte in den Behand­lungs­bogen Dinge eintragen, die zu Problemen führen – selbst wenn das gar nicht absicht­lich passiert. Arzt und Patient sollten auf jeden Fall bei ihren Angaben auf demselben Stand sein.

Die Ärzte eines Finanztest-Lesers hatten in seinen Akten notiert, dass es Beschwerden der Hals­wirbelsäule (HWS) gab, die mehr als drei Monate andauerten. Der Leser berichtet aber, dass er aufgrund von Beschwerden der Lendenwirbelsäule (LWS) beim Arzt gewesen war. Im Antrag habe er dies vergessen anzu­geben, da er nach einigen Tagen keine Beschwerden mehr hatte.

Die unterschiedlichen Angaben wurden dem Mann im vergangenen Jahr zum Verhäng­nis, als er aufgrund von HWS-Beschwerden berufs­unfähig wurde. Nun wirft ihm der Versicherer Betrug vor und will ihm die Leistungen aus seiner Berufs­unfähigkeits­versicherung verweigern.

Das zeigt, wie wichtig es ist, bei seinen Ärzten genau nach­zufragen, um Unklarheiten zu beseitigen. Die Kunden sollten genau wissen, was die behandelnden Ärzte bei Versicherungs­unternehmen angeben.

Gesund­heits­zustand stark verbessert

Der Diabetiker Thomas Breuer setzt darauf, dass ihm aktuelle Angaben seines Arztes helfen. Denn seit er weiß, dass er Diabetes Typ I hat, achtet er viel stärker auf seine Gesundheit. Seine Werte haben sich verbessert, sodass er hofft, doch noch zu einem Vertrags­abschluss zu kommen.

Klappt das nicht, bleiben ihm nur andere Angebote der Versicherer zur Invaliditäts­absicherung. Dazu zählen zum Beispiel die Erwerbs­unfähigkeits- und die Schwere-Krankheiten-Versicherung oder die Grund­fähig­keits­versicherung.

Der Vorteil: In manchen Fällen ist die Annahme­politik der Versicherer nicht so streng wie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Der Nachteil: Breuer würde je nach Police oft nur eine Zahlung erhalten, wenn er bestimmte Krankheiten bekommt oder bestimmte Fähig­keiten wie Gehen, Stehen oder Sprechen verliert. Mehr dazu im Test Berufs­unfähigkeits­versicherung: Altnative Policen besser als nichts, Finanztest 7/2012.

Riskante Hobbys und Berufe

Berufs­unfähigkeits­versicherung - Wie es doch mit einem Vertrag klappen kann

Versicherer lehnen Kunden aber nicht nur aufgrund von Krankheiten ab, sondern auch, wenn sie riskante Hobbys haben oder in einem sehr risikoreichen Beruf arbeiten.

So werden etwa Bau- und Gerü­starbeiter, Kanalbauer oder Künstler von Versicherern oft abge­lehnt oder aber sie müssen sehr hohe Beiträge zahlen. Dann ist ein Schutz für sie kaum noch zu finanzieren.

Ein Leser berichtete uns, dass er als Hobby Berg­sport angab. Darauf­hin sollte er bei einigen Versicherern bis zu 50 Prozent Beitrags­aufschlag zahlen. Eine Frau, die in ihrer Frei­zeit Judo trainiert, sollte bei allen ange­schriebenen Versicherern einen Zuschlag von 25 Prozent akzeptieren. Letzt­endlich fand sie aber doch noch ein Angebot, das ihren Wünschen entsprach und ihren Sport außen vor ließ.

Völlig ohne Probleme

Ganz ohne Probleme gelang der Abschluss bei Claudia Wegner. Die 29-jährige Juristin aus Berlin hat sich von einem Versicherungs­makler helfen lassen und ohne Probleme eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen – völlig ohne Einschränkungen. Im vergangenen Jahr hat sie ihren Schutz noch aufgestockt und eine höhere Berufs­fähig­keits­rente vereinbart. Auch das ging ohne Probleme vonstatten.

So ein reibungs­loser Ablauf wie bei Wegner wäre weit mehr als den knapp 25 Prozent der Leser aus unserer Umfrage zu wünschen, die nur Positives berichteten. Nachdem vor Jahren die gesetzliche Unterstüt­zung für Berufs­unfähige zusammen­gestrichen wurde, sollte zumindest jeder privat vorsorgen können.

* Name von der Redak­tion geändert.

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karlkaefer am 08.07.2014 um 20:33 Uhr

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