
Zu krank für die Arbeit im Eiscafé: Jahrelang kämpfte ein Mann um seine Berufsunfähigkeitsrente.
Nach sechs Jahren Streit mit seiner Versicherung erhält ein Ex-Koch rückwirkend eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1 000 Euro. Zweimal hatte der Versicherer vor Gericht verloren. Der Mann war in einem Eiscafé für Windbeutel und Waffeln zuständig, dekorierte Eisbecher und trug schwere Lasten. Aufgrund einer schweren Herzerkrankung konnte er nicht mehr arbeiten und beantragte eine Berufsunfähigkeitsrente. Der Versicherer erkannte die medizinischen Voraussetzungen nicht an. Das Gericht gab dem Koch recht. Nun argumentierte der Versicherer: Im Rentenantrag habe der Ex-Koch das Berufsbild nicht konkret genug beschrieben. Wer eine Rente beantragt, muss seine Arbeit detailliert schildern. Richter am Oberlandesgericht Dresden entschieden: Eine Beschreibung mit Stichpunkten oder Schlagworten, aufgrund derer sich Dritte die Tätigkeit vorstellen können, reicht aus (Az. 4 U 1519/17).
Tipp: Wie viel Sozialabgaben von einer Berufsunfähigkeitsrente abgehen, haben die Finanztest-Experten kürzlich untersucht. Mehr zum Thema in unserem Berufsunfähigkeitsversicherung-Test.