Berufs­unfähigkeits­versicherung Was macht der Koch im Eiscafé?

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Berufs­unfähigkeits­versicherung - Was macht der Koch im Eiscafé?

Zu krank für die Arbeit im Eiscafé: Jahre­lang kämpfte ein Mann um seine Berufs­unfähigkeits­rente. © iStockphoto

Nach sechs Jahren Streit mit seiner Versicherung erhält ein Ex-Koch rück­wirkend eine monatliche Berufs­unfähigkeits­rente von 1 000 Euro. Zweimal hatte der Versicherer vor Gericht verloren. Der Mann war in einem Eiscafé für Wind­beutel und Waffeln zuständig, dekorierte Eisbecher und trug schwere Lasten. Aufgrund einer schweren Herz­erkrankung konnte er nicht mehr arbeiten und beantragte eine Berufs­unfähigkeits­rente. Der Versicherer erkannte die medizi­nischen Voraus­setzungen nicht an. Das Gericht gab dem Koch recht. Nun argumentierte der Versicherer: Im Renten­antrag habe der Ex-Koch das Berufs­bild nicht konkret genug beschrieben. Wer eine Rente beantragt, muss seine Arbeit detailliert schildern. Richter am Ober­landes­gericht Dresden entschieden: Eine Beschreibung mit Stich­punkten oder Schlag­worten, aufgrund derer sich Dritte die Tätig­keit vorstellen können, reicht aus (Az. 4 U 1519/17).

Tipp: Wie viel Sozial­abgaben von einer Berufs­unfähigkeits­rente abgehen, haben die Finanztest-Experten kürzlich untersucht. Mehr zum Thema in unserem Berufsunfähigkeitsversicherung-Test.

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