Berufs­unfähigkeits­versicherung Tarife der WWK plötzlich viel teurer

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Je nach Vertrag dürfen Versicherer die Beiträge erhöhen. Bei der WWK stiegen sie jedoch drastisch – zum Teil um bis zu 40 Prozent. Das beunruhigt viele Finanztest-Leser. Solche enormen Steigerungen sind bislang bei Berufs­versicherungen jedoch die Ausnahme.

Fast 300 Euro im Jahr mehr an Beiträgen

Das ist mehr als ärgerlich“, findet der 39-jährige test.de-Nutzer Mathias Podlaha aus Stutt­gart. Rund 89 Euro monatlich zahlt er nun für seine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei der WWK. Im vergangenen Jahr waren es noch 65 Euro – eine Steigerung von rund 37 Prozent. Weitere besorgte WWK-Versicherte wandten sich an Finanztest: Sie zahlen jetzt bis zu 40 Prozent mehr. Solch drastische Erhöhungen wie bei der WWK sind zwar erlaubt, aber bisher ein Einzel­fall. Nach unseren Recherchen gab es in den vergangenen Jahren zwar immer mal wieder Beitrags­erhöhungen, doch diese waren gering. Umso größer der Ärger bei Kunden und die Über­raschung in der Branche.

Unser Rat

Beitrags­steigerung.
Wer Berufs­unfähigkeits­schutz hat und infolge einer Beitrags­steigerung mehr zahlen soll – etwa wie bei dem Versicherer WWK – sollte nicht über­stürzt handeln. Können Sie den neuen Beitrag nicht bezahlen, prüfen Sie, ob ein anderer Versicherer Ihnen güns­tigeren Schutz zu vergleich­baren Konditionen anbietet. Bedenken Sie jedoch: Alter und Gesundheit spielen für den Beitrag eine Rolle. Wer Vorerkrankungen hat, muss mit Risiko­ausschlüssen oder -zuschlägen rechnen. Ohne schriftliche Zusage eines neuen Versicherers sollten Sie nicht kündigen.
Neu abschließen.
Wenn Sie von Ihrer Arbeits­kraft leben, ist guter Berufs­unfähigkeits­schutz wichtig. Wählen Sie einen Vertrag mit Beitrags­verrechnung (siehe Grafik). Achten Sie auf einen geringen Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag. Informationen rund um den Berufs­unfähigkeits­schutz finden Sie in unserem Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung. Der im Vergleich enthaltene Test von Berufs­unfähigkeits­versicherungen nennt für jeden Tarif sowohl den Netto- als auch den Bruttobeitrag.

Beitrags­steigerung hat nichts mit Dynamik zu tun

Die Höhe der Beiträge kalkulieren Versicherer ganz unterschiedlich. Der Stutt­garter Podlaha sagt: „Als ich mich vor sieben Jahren um meine Versicherung kümmerte, habe ich kaum auf den Preis geschaut.“ Wichtig waren ihm gute Bedingungen und eine garan­tierte Monats­rente von rund 2 000 Euro. „Sollte ich einmal aus Krank­heits­gründen oder unfall­bedingt nicht mehr arbeiten können, möchte ich meine Familie finanziell gut versorgt wissen“, sagt der Diplom-Kauf­mann, der heute im Bereich Logistik arbeitet. Er schloss bei der WWK den Tarif BU-Komfort ab und vereinbarte eine jähr­liche Beitrags­steigerung von 3 Prozent, in der Fach­sprache Beitrags­dynamik genannt. Durch den höheren Beitrag steigt auch jeweils seine Rente. Seine aktuelle Beitrags­steigerung von 37 Prozent hat mit der Dynamik jedoch nichts zu tun – Podlahas Rente steigt dadurch nicht.

WWK-Tarife im Test

In unseren Tests von Berufs­unfähigkeits­versicherungen bewerten wir auch die Komfort-Tarife der WWK regel­mäßig. Im Jahr 2011, als Podlaha seinen Schutz abschloss, erhielt ein ähnliches Angebot die Note gut. Zwei Beiträge stehen in Podlahas Vertrag:

Monatlicher Beitrag:

124,46 Euro

Monatlicher Beitrag nach Sofort­verrechnung:

56,01 Euro

Der erst­genannte Beitrag, auch Brutto- oder Tarifbeitrag genannt, ist der für den Tarif kalkulierte Beitrag. So viel darf der Beitrag monatlich kosten. Die zweite Zahl ist der Nettobeitrag, so viel zahlte der Stutt­garter beim Abschluss.

Bei dieser Art von Verträgen verrechnet ein Versicherer seine Über­schüsse mit dem Beitrag – dadurch ist dieser nied­riger als kalkuliert. Versicherer sprechen von Verträgen mit Beitrags- oder Sofort­verrechnung − auch Sofortrabatt genannt (siehe Grafik). Bei anderen Vertrags­varianten führen Über­schüsse zu einer höheren Rente oder zu einer Auszahlung auf einen Schlag am Vertrags­ende.

Wie Kunden an Über­schüssen beteiligt werden

Viele Verträge von Berufs­unfähigkeits­policen sehen vor, Kunden an den Über­schüssen zu beteiligen, die ihr Versicherer erwirt­schaftet. Die Grafik zeigt häufig verwendete Varianten von Über­schuss­beteiligungen. Je nach Vertrag senken Über­schüsse den zu zahlenden Beitrag, erhöhen die Rente oder werden angespart und am Vertrags­ende ausgezahlt.

Berufs­unfähigkeits­versicherung - Tarife der WWK plötzlich viel teurer

© Stiftung Warentest

Verträge mit Beitrags­verrechnung besser

Finanztest empfiehlt Verträge mit Beitrags­verrechnung – trotz möglicher Steigerungen. Denn bisher blieben die Beiträge relativ stabil. Bei der Tarif­wahl sollten Interes­senten bei vergleich­baren Vertrags­bedingungen nicht nur auf einen güns­tigen Nettobeitrag achten, sondern auch auf eine geringe Differenz zum Bruttobeitrag.

Versicherer darf Über­schüsse senken

Bei Verträgen wie Podlahas hängt der zu zahlende Beitrag von der Höhe der Über­schüsse ab. Laut Gesetz muss ein Unternehmen Kunden an Über­schüssen beteiligen. Das gilt für alle Lebens­versicherungen – die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist eine Form. Über­schüsse können entstehen, wenn ein Versicherer einen Teil der Beiträge, die nicht für Kosten und Verwaltung anfallen, am Kapitalmarkt anlegt – oder wenn weniger Kunden berufs­unfähig werden als ursprüng­lich angenommen.

Erhöhung des Netto­beitrags möglich

Seit Januar 2015 ist eine Erhöhung des Netto­beitrags zudem möglich, wenn in einem Unternehmen ein Produkt der Berufs­unfähigkeits­versicherung die unzu­reichenden Zinsen von Lebens­versicherungs­produkten subventionieren muss. Diese Möglich­keit sieht das Lebens­versicherungs­reformgesetz vor.

Sind Nied­rigzinsen die Ursache?

Die Anhebung des Beitrags in Podlahas Vertrag ist vertrags­konform und rechtens. Versicherer WWK teilt in einem Schreiben vom Dezember 2017 mit: „... ist eine Anpassung der Über­schüsse ab dem 1. Januar 2018 notwendig“. Podlaha will die Gründe wissen, auf seine Nach­fragen erhält er keine Antwort. Das ist aus unserer Sicht nicht kundenfreundlich. Es bleiben Fragen offen: Sind mehr Leistungs­fälle als erwartet einge­treten? Sind die Kosten gestiegen? Die Lebens­versicherungs­branche leidet seit Jahren unter nied­rigen Zinsen am Kapitalmarkt. Hat sich das auf die Über­schuss­beteiligung in der Berufs­unfähigkeits­sparte ausgewirkt? Auch auf Finanztest-Anfragen reagierte Versicherer WWK nicht.

Makler: Tarif­anpassung war für WWK absehbar

Der Maklerverbund Maxpool, der mehr als 6 000 Versicherungs­makler vertritt, hat Beschwerde bei der staatlichen Versicherungs­aufsicht Bafin einge­reicht. Oliver Drewes, Geschäfts­führer von Maxpool, sagt: „Eine solche drastische Tarif­anpassung kann für die WWK nicht unvor­hersehbar gewesen sein. Trotzdem wurde mit einem extrem güns­tigen Zahlbeitrag geworben. Nach fast 25 Jahren Branchen­erfahrung kann ich sagen, dass der Markt für Berufs­unfähigkeits­versicherungen durch­aus solide kalkuliert ist. Beitrags­anpassungen für Bestands­kunden gab es selten und nur in geringen Größen­ordnungen. Der Fall WWK ist aus meiner Sicht ein Einzel­fall.“

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podl am 19.04.2018 um 23:51 Uhr
Mutmassung

Hallo Herr Deising, wie kommen Sie zu Ihrer Einschätzung, dass ich mich nicht mit Vergleichslösungsvorschlägen beschäftigt habe? Ich habe sogar eine Honorarberatung in Anspruch genommen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie ohne Kenntnis der Fakten nicht Mutmaßungen als Tatsachen hinstellen würden. Vielen Dank.

Juntos am 17.04.2018 um 14:00 Uhr
Berufs­unfähigkeits­versicherung: Tarife der WWK

Hallo und guten Tag,
auch wenn es verständlicherweise weh tut, aber diese Entwicklung war absehbar! Nur das wie hoch wird der Nettobeitrag angepasst und wann war nicht vorhersehbar.
Warum? Weil bei einem Netto-Monatsbeitrag von ca. 56.- € bei einer ausgewiesenen Leistungsrate von 2.000.- € monatlich das Verhältnis Preis zu Leistung so gar nicht stimmt. Wie hätte das der Versicherungsnehmer (VN) vor 7 Jahren feststellen können? Indem er der immer wieder und mantramäßigen Empfehlung gefolgt wäre, sich mit Vergleichs-Lösungsvorschlägen zu beschäftigen. Dabei hätte er feststellen können, dass das Angebot der WWK nicht serös sein kann.
Schade, dass VNs immer und immer wieder von einzelnen Versicherern so vorgeführt werden - unglaublich, aber leider wahr..
Michael Deising
Juntos Finanzberatungsgenossenschaft