Ein Berufsunfähigkeitsversicherer darf einem ungelernten Arbeiter nicht die Berufsunfähigkeitsrente verweigern und ihn auf einen anderen einfachen Job verweisen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor (Az. 12 U 196/06).
Der Mann hatte 15 Jahre als Schmelzer in einer Gießerei gearbeitet, bis er dort bei einem Arbeitsunfall schwere Verbrennung erlitt. Deshalb konnte er seine Tätigkeit nicht mehr ausüben und beantragte eine Berufsunfähigkeitsrente.
Nach drei Monaten wollte der Versicherer nicht mehr zahlen: Der Mann könne in seiner alten Firma als angelernter Gabelstaplerfahrer arbeiten.
Der Versicherte bestand jedoch auf Zahlung seiner Rente und bekam vom Gericht Recht. Der Job als Staplerfahrer entspreche „nicht seiner bisherigen Lebensstellung“, so die Richter. Bei dieser Tätigkeit verdiene er 14 Prozent weniger als in seinem alten Beruf. Auch habe er in der Gießerei bereits aushilfsweise als stellvertretender Schichtleiter gearbeitet. Deshalb habe er mit einer Beförderung rechnen können.
Müsste er künftig als Gabelstaplerfahrer arbeiten, bedeute dies ein spürbares „Absinken unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes“. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
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