Wer mindestens sechs Monate ununterbrochen erkrankt ist, sollte dies seinem Berufsunfähigkeitsversicherer melden – selbst wenn laut Aussage der behandelnden Ärzte eine Genesung möglich ist. Ansonsten kann es sein, dass er keine rückwirkende Zahlung für die Zeit vor der Meldung bekommt (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 10 U 910/15).
Tipp: Weitere wichtigeTests und Infos zeigt Ihnen unser großer Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung.
-
- Menschen mit Diabetes Typ-1 ist es kaum möglich, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Versicherer Mylife macht ihnen ein Angebot. Die Stiftung Warentest ordnet es...
-
- Beamte gelten als unkündbar. Bei schweren Verletzungen ihrer Pflichten können sie aber entlassen werden. Das erlebte eine Lehrerin, die sich eine Krankmeldung...
-
- Der Versicherer LV1871 bietet das ungewöhnliche Produkt „Golden BU Vorsorgeschutz“ an. Der Zweck: Bei einer Berufsunfähigkeit übernimmt der Versicherer bis zu einer...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.