Weil ein Kunde seinen Berufsunfähigkeitsversicherer getäuscht hat, muss er ihm rund 162 000 Euro zurückzahlen. Seit dem Jahr 2004 war der Versicherte wegen schwerer Depressionen berufsunfähig und erhielt monatlich rund 1 627 Euro Rente. Die Zahlung stoppte der Versicherer etwa neun Jahre später und forderte das Geld zurück. Grund: Der Versicherte arbeitete zwar nicht in seinem Beruf, jedoch seit dem Jahr 2006 selbstständig und erfolgreich als Vertreter im Finanzdienstleistungsbereich. Im regelmäßigen Nachprüfungsverfahren gab er diese Tätigkeit nicht an – dazu wäre er jedoch verpflichtet gewesen. Richter am Oberlandesgericht Bamberg entschieden: Der Versicherte hat seine Depression vorgetäuscht, mit der Absicht, sich zu bereichern. Auch hat er seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt (Az. 1 U 24/17).
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