Berufs­unfähigkeits­versicherung Betrogener Versicherer erhält Geld zurück

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Weil ein Kunde seinen Berufs­unfähigkeits­versicherer getäuscht hat, muss er ihm rund 162 000 Euro zurück­zahlen. Seit dem Jahr 2004 war der Versicherte wegen schwerer Depressionen berufs­unfähig und erhielt monatlich rund 1 627 Euro Rente. Die Zahlung stoppte der Versicherer etwa neun Jahre später und forderte das Geld zurück. Grund: Der Versicherte arbeitete zwar nicht in seinem Beruf, jedoch seit dem Jahr 2006 selbst­ständig und erfolg­reich als Vertreter im Finanz­dienst­leistungs­bereich. Im regel­mäßigen Nach­prüfungs­verfahren gab er diese Tätig­keit nicht an – dazu wäre er jedoch verpflichtet gewesen. Richter am Ober­landes­gericht Bamberg entschieden: Der Versicherte hat seine Depression vorgetäuscht, mit der Absicht, sich zu bereichern. Auch hat er seine vertraglichen Mitwirkungs­pflichten verletzt (Az. 1 U 24/17).

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