
Oft scheitert der Abschluss der wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung an den Gesundheitsfragen. Die Württembergische bietet ausgewählten Kunden eine Police, bei dem sie nur wenige Fragen zur Gesundheit beantworten müssen. Allerdings dürften es chronisch Kranke auch hier schwer haben. Zudem ist die monatliche Rente begrenzt. test.de zeigt, für wen sich die Police lohnen kann.
Nur für Bonuskunden
Das Angebot für einen Berufsunfähigkeitsschutz, bei dem die Württembergische nur wenige Fragen zum Gesundheitszustand stellt, richtet sich an Bonuskunden des Unternehmens. Das sind Kunden, die dort mindestens drei Policen aus unterschiedlichen Sparten abgeschlossen haben. Dazu gehören Unfall, Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Wohngebäude und Kraftfahrt. Weitere Voraussetzungen:
- Höchstalter für den Abschluss: 35 Jahre.
- Kunden dürfen noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen oder beantragt haben und auch nicht von anderen Berufsunfähigkeits-Versicherern abgelehnt worden sein.
- In den zwölf Monaten vor Antragstellung dürfen Kunden maximal zwei Wochen am Stück krank geschrieben und wegen derselben Erkrankung nur zweimal in ärztlicher Behandlung, Kontrolle oder Beratung gewesen sein.
- In den vergangenen fünf Jahren dürfen Antragsteller keine Rente oder Pension aus gesundheitlichen Gründen sowie auch keine Feststellung einer Erwerbsminderung beantragt haben.
Keine abstrakte Verweisung
Die Prüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich im Angebot der Württembergischen – wie bei vielen Policen aus dem letzten Test Berufsunfähigkeitsversicherungen von Finanztest – auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Das ist positiv, denn so kann der Versicherer später die Rente nicht verweigern und den Kunden auf eine andere Tätigkeit verweisen, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht und in der er trotz seiner Invalidität theoretisch arbeiten könnte.
Vorteil: Einfache Gesundheitsprüfung
Durch die wenigen Gesundheitsfragen kann das Angebot der Württembergischen eine Alternative für Menschen sein, die aufgrund von Vorerkrankungen ansonsten gar keine Absicherung bekommen würden. So lehnen die Versicherer vor allem Menschen mit psychischen Erkrankungen ab, auch wenn deren Therapie bereits mehrere Jahre zurückliegt. Ebenso können auch Allergien und Rückenbeschwerden zur Ablehnung führen – oder aber Versicherte müssen zumindest teure Risikozuschläge oder sogar den Ausschluss ihrer Erkrankung in Kauf nehmen.
Nachteil: Kaum für chronisch Kranke
Trotzdem dürften es gerade chronisch Kranke auch bei der Württembergischen schwer haben, die Police zu bekommen – zumindest, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung über längere Zeit krank geschrieben oder in andauernder ärztlicher Behandlung sind. Hinzu kommt: Kunden müssen zunächst drei unterschiedliche Policen bei der Württembergischen abgeschlossen haben, bevor sie die Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen beantragen können.
Geringe Rente – aber Nachversicherung möglich
Ein weiteres Manko ist die relativ niedrige Berufsunfähigkeitsrente von maximal 750 Euro monatlich. Je nach Lebenssituation kann dies später zu wenig sein. Versicherte haben bei dem Produkt der Württembergischen die Möglichkeit, die Rente nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – allerdings nur bei ausgewählten Ereignissen wie etwa Heirat, der Geburt eines Kindes, Scheidung, Erreichen der Volljährigkeit, Berufsanfang oder der Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50 000 Euro. Allerdings können Versicherte die Rente nicht unbegrenzt erhöhen. Je Ereignis sind maximal 50 Prozent der vereinbarten Rente möglich, also im besten Fall 375 Euro Erhöhung je Ereignis. Und insgesamt darf die vereinbarte Rente am Ende nicht höher sein als das Dreifache der ursprünglich vereinbarten Summe. sie darf also maximal 2250 Euro im Monat betragen. Die Nachversicherung aufgrund vertraglich vereinbarter Ereignisse kann bis zum 45. Lebensjahr des Kunden in Anspruch genommen werden.
Beitragsverrechnung
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer maximalen monatlichen Rente von 750 Euro abschließen. Das kostet zum Beispiel für einen 27 Jahre alten Lehrer, der den Schutz bis zum 65. Lebensjahr möchte, rund 56 Euro monatlich. In diesen so genannten Zahlbeitrag sind Überschüsse gleich eingerechnet. Hintergrund: Die Versicherer kalkulieren mit höheren Beiträgen, als sie tatsächlich brauchen. Dadurch können Überschüsse entstehen, die sie auf unterschiedliche Weise an den Kunden weitergeben. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse gleich in den Beitrag eingerechnet. Maximal wird der Bruttobeitrag fällig – im Beispiel sind das 74 Euro. Möglich ist auch, die anfallenden Überschüsse in Fonds anzusparen, die von der Württembergischen ausgewählt werden. Allerdings empfiehlt Finanztest solche Optionen nicht. Die Absicherung von Invaliditätsrisiken sollte nicht mit Spar- beziehungsweise Altersvorsorgemöglichkeiten kombiniert werden. Zudem ermöglicht die Beitragsverrechnung eine Reduzierung der Zahlbeiträge, die sich sofort für den Versicherten bemerkbar macht. Bei Fondsprodukten bleibt immer ein Verlustrisiko.