Berufs­unfähigkeits­schutz Versicherer darf Zahlung nicht einfach so stoppen

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Nach einem Unfall konnte ein Geschädigter nicht mehr in seinem Job arbeiten und erhielt eine monatliche Berufs­unfähigkeits­rente. Der Versicherer sicherte ihm schriftlich zu, die Rente unbe­fristet zu zahlen. Weniger als ein Jahr später stellte er die Zahlung mit der Begründung ein, dass ärzt­liche Gutachter den Grad der Berufs­unfähigkeit mitt­lerweile anders beur­teilen würden als bei Antrag­stellung. Eine Berufs­unfähigkeit liege nicht mehr vor. Richter am Ober­landes­gericht Celle entschieden, dass diese Begründung nicht ausreicht. Eine Leistungs­einstellung muss nach­voll­zieh­bar sein, außerdem muss der Versicherer Gutachten und ärzt­liche Bescheinigungen zugäng­lich machen. All dies lag nicht vor, deshalb muss der Versicherer weiter zahlen (Az. 8 U 139/18).

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