Rente bei Berufs­unfähigkeit

Wann Versicherer zahlen und wann nicht

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Regulieren Berufs­unfähigkeits­versicherer fair? Ein Vorwurf lautet: Wenn es um die Rente geht, versuchen sie sich zu drücken. In der Öffent­lich­keit herrscht manchmal das Bild vom Versicherer als Leistungs­verweigerer vor. In Einzel­fällen erscheint die Leistungs­ablehnung sehr ungerecht. Demgegen­über zeigt eine Umfrage vom Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) unter seinen Mitglieds­unternehmen, dass 80 Prozent aller Anträge auf eine Berufs­unfähigkeits­rente bewil­ligt werden.

Berufs­unfähigkeits- und Beitrags­befreiungs­renten

Die Ermitt­lung der Leistungs­quote von 80 Prozent beruht auf Rück­meldungen von Versicherern, die zusammen 82 Prozent des Marktes repräsentieren. In die Umfrage einbezogen wurden:

  • Tarife für Berufs­unfähigkeits­schutz, bei denen Betroffene eine Rentenzahlung erhalten.
  • Alters­vorsorgever­träge, bei denen keine Berufs­unfähigkeits­rente fließt, jedoch eine Beitrags­befreiung für den Fall einer Berufs­unfähigkeit vereinbart ist. Zum Beispiel: In der Renten- oder Lebens­versicherungs­police ist vereinbart, dass im Falle einer Berufs­unfähigkeit der Lebens­versicherer den Beitrag für die Lebens­versicherungs­police weiterzahlt. Der Kunde oder die Kundin wird also von der Zahlung des Lebens­versicherungs­beitrags befreit. Es handelt sich um eine Art Mini-Berufs­unfähigkeits­schutz.

Sowohl Tarife mit eigen­ständiger Berufs­unfähigkeits­rente als auch Beitrags­befreiungs­tarife sind Bestand­teil der Leistungs­quote. „Der Anteil von BU-Verträgen mit reiner Beitrags­befreiungs­rente lässt sich aus den Daten nicht ermitteln,“ sagt GDV-Presse­sprecher Christian Ponzel.

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rs2507 am 31.05.2017 um 16:45 Uhr
@andyonline: Wenn man früh genug anfängt ...

Geld zu sparen und/oder anzulegen ist es überhaupt nicht unrealistisch, was Sie vorschlagen. Kurz meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema: Ich hatte früher bei einem bekannten Versicherer für zehn oder zwölf Jahre einen BU-Versicherungsvertrag zu damals noch sehr günstigen Konditionen abgeschlossen. Nach Beendigung dieses Vertrages habe ich darüber nachgedacht, quasi im Anschluß, eine weitere BUV abzuschließen. Die Angebote, die ich daraufhin, auch von anderen Versicherern, erhielt, waren aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Inzwischen bin ich halbwegs gesund im Ruhestandsalter angelangt und müsste mich _eigentlich_ bei eben diesen Versicherern dafür bedanken, dass ich das ersparte Geld anderweitig verwenden konnte, nämlich (u.a.) für eine preisgünstige Unfallversicherung und eine preisgünstige Risikolebensversicherung. Das Glück ohne wesentliche Beeinträchtigungen den Ruhestand zu erreichen, hat selbstverständlich nicht Jeder, das muss man der Gerechtigkeit halber schon zugeben.

andyonline am 30.05.2017 um 20:01 Uhr
Man sollte lieber selber vorsorgen...

Ich würde das alles ganz pragmatisch sehen: Bevor man sich bei Eintritt des Versicherungsfalles durch diverse Instanzen klagen muss, aufgrund der bekannten Zahlungsmoral diverser Versicherer, spare ich mir rechtzeitig den Betrag X für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst an. So muss ich mir nicht beim Vorliegen aller Vorrausetzungen, noch in absurder Weise vor Gericht meinen Versicherungsschutz einklagen. Diese Vorgehensweise hat 2 Vorteile: 1.) Der Versicherer schont seine Kundengelder für die Abwehr von berechtigten Forderungen zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft. 2. Der Verbraucher muss nicht nervenaufreibend vor Gericht seinen Anspruch nachweisen. Somit sind beide Seiten zufrieden: Der Versicherer verliert kein Geld, weil er nichts einnimmt! Der Normalverbraucher gibt keine Versicherungsbeiträge aus und kann das Geld auf die hohe Kante legen. Zudem gibt es kein Konfliktpotential mehr und beide sind zufrieden...Absurd, aber wahr...

RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:43 Uhr
Die Prüfung

Ich würde sogar noch weiter gehen. Ich würde die Gesundheitsfragen beantworten und dann der Versicherung die Möglichkeit geben die Informationen die gefragt sind direkt von der Krankenkasse verifizieren zu lassen. Dann gibt es hinterher kein "das haben sie so aber nicht genau angegeben, wir zahlen nicht". Das wäre das optimum. Dann würde ich auch abschließen. Aber so bin ich dem GoodWill der Versicherungen ausgefliefert.

rs2507 am 29.05.2017 um 14:37 Uhr
Informative Praxisfälle, gute Hinweise

Zitat: "Idealer­weise besteht schon eine Rechts­schutz­versicherung, bevor jemand eine Berufs­unfähigkeits­police abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeige­pflicht­verletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechts­schutz­versicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt."
Bleibt zu hoffen, dass "der nette Rechtsschutzversicherer des Vertrauens" im Fall des Falles keinen Rückzieher macht, sonst wäre der Versicherte sogar der doppelt Geprellte :-7
BU-Versicherungen sind fast immer relativ teuer, sofern sie ausreichende Versicherungssummen haben sollen, darüber sollte man unbedingt _vor_ deren Abschluß nachdenken. Scheinbar gibt es häufiger Fälle, in denen Versicherer versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Sehr wichtig der Hinweis, dass Antragsvordrucke unbedingt sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen, um einem Versicherer keinen Anlaß zu geben, womöglich Jahre später die Leistung zu verweigern.

RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:02 Uhr
Es sollte staatlich sein

Dieser ganze Mist mit den privaten Versicherungen für solch existenziell wichtige Dinge darf nicht in der Privatwirtschaft liegen. Da hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet. Lieber die Rentenbeiträge erhöhen und damit dieses Risiko wieder mit abfedern.