Ich bin 30 und möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis 63 Jahre abschließen. Die Stiftung Warentest empfiehlt bis 67. Falls ich mit 63 berufsunfähig werden sollte, werde ich dann nicht sowieso frühverrentet? Das sagen jedenfalls einige Versicherungsvertreter. Was meinen Sie?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Policen überhaupt, jedoch eine recht teure. Vermittler machen gern Vorschläge zum Sparen, um Kunden den Schritt zur Unterschrift zu erleichtern. Sofern Sie lange genug versichert waren, können Sie zwar später vielleicht schon ab 63 Jahren gesetzliche Rente beziehen. Dann müssen Sie aber wahrscheinlich mit hohen Abschlägen rechnen. Um die finanzielle Lücke zu schließen, ist eine Vertragslaufzeit für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz bis 67 deshalb optimal. Erst da beginnt die reguläre Altersrente. Für Verträge bis 67 mussten 30-jährige Industriemechaniker im Test von 2013 bei 1 500 Euro Monatsrente zum Beispiel bei der Huk Coburg 847 Euro im Jahr zahlen. (Produktfinder: Berufsunfähigkeitsversicherung). Begrenzt auf 65 Jahre, konnten sie 122 Euro sparen, bis 60 sogar 358 Euro. Das bedeutet aber viel weniger Schutz. Eine Sparidee sind zwei Verträge mit verschiedenen Laufzeiten. Bevor Sie sich gar nicht versichern, schließen Sie wenigstens bis 63 Jahre ab. Bis zum Alter von 60 Jahren sollte der Vertrag in jedem Fall laufen.
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- Berufsunfähigkeit kann jede und jeden treffen, aus psychischen oder körperlichen Gründen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in solchen Fällen eine Rente.
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- Ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ist keine Kleinigkeit. Wir sagen, was dabei zu beachten ist und wann es sinnvoll ist, sich Unterstützung zu holen.
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- Wer auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch nicht jeder bekommt bezahlbaren Schutz. Die Stiftung...
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Wer in ein europäisches Land mit gesetzlicher Pflichtversicherung auswandert und seine Privatversicherung kündigt, darf nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse eintreten. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Artikel zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung: www.test.de/Krankenversicherung-Zurueck-in-die-gesetzliche-Kasse-so-gehts-4988897-0
Menschen mit einer Schwerbehinderung können früher in Rente gehen:
www.test.de/Rente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-frueher-in-Rente-5082072-0
(maa)
Hallo,
ich bin seit 2017 berufsunfähig, die Versicherung geht bis 65, da ich 62 geboren bin muss ich wahrscheinlich bis 66 und einige Monate warten bis ich die Rente bekomme.
Bin ich dann arbeitslos? Bekomme ich da Unterstützung? Wie verhält es sich hier, brauche ich die Arbeitsunfähigkeitsscheine vom Arzt für die gesamte Dauer?
Ich danke für die Hilfe.
Ich fände es gut, wenn immer klar definiert ist, über welche Zeitdauer man hier sprich. Schließlich gibt es bzgl. Laufzeiten zwei Stellparameter:
Versicherungs-Endalter: Bis zu diesem Alter hat man einen Schutz
Leistungs-Endalter: Bis zu diesem Alter bekommt man eine Rente im Versicherungsfall ausgezahlt.
Ich finde, dass man beim Versicherungs-Endalter sicher auch nur bis 60 Jahre versichern kann. Während das Leistungs-Endalter nur unter Bauchschmerzen unter 67 zu wählen wäre.
@Candlejack: Der Tipp zur Laufzeitsenkung stellt die Ultima Ratio dar. Wenn Verbraucher nicht in der Lage sind, die Beiträge für einen Tarif mit einer Leistung bis zum 67. Lebensjahr aufzubringen, empfehlen wir, nicht auf den Schutz ganz zu verzichten, sondern anstelle dessen einen Vertrag mit abgespeckten Leistungen zu kaufen, zum Beispiel mit einer verkürten Laufzeit. (maa)
Liebe Stiftung Warentest,
der erste Satz Eures Rats ist wunderbar. Der zweite Satz über die Vermittler ist völlig unnötig, wurde nicht vom Fragenden provoziert und hat auch keinen Bezug zu einer Antwort von Euch. Darf ich Euch an Eure eigenen "Sparvorschläge" im BU-Test 07/2013 erinnern, über den mir Vermittler mit Herrn Tenhagen ausführlich diskutiert haben ?
Euer letzter Satz "Bis zum Alter 60 sollte der Vertrag in jedem Fall laufen" entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Ich könnte genauso gut 58 vorschlagen, nur habe ich dann zwei Probleme: der Kunde wird weder die 3 Jahre (54.000) noch die 5 Jahre (90.000) bis zur "derzeitigen" Mindestrente von Rücklagen überbrücken können und ich stehe für solche Vorschläge als Berater in DER Haftung, die IHR nicht habt ! Von den Bedingungen der HUK mal ganz abgesehen !