Berufs­unfähigkeit Vertrag bis 67 Jahre nötig?

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Ich bin 30 und möchte eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bis 63 Jahre abschließen. Die Stiftung Warentest empfiehlt bis 67. Falls ich mit 63 berufs­unfähig werden sollte, werde ich dann nicht sowieso früh­verrentet? Das sagen jedenfalls einige Versicherungs­vertreter. Was meinen Sie?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist eine der wichtigsten Policen über­haupt, jedoch eine recht teure. Vermittler machen gern Vorschläge zum Sparen, um Kunden den Schritt zur Unter­schrift zu erleichtern. Sofern Sie lange genug versichert waren, können Sie zwar später vielleicht schon ab 63 Jahren gesetzliche Rente beziehen. Dann müssen Sie aber wahr­scheinlich mit hohen Abschlägen rechnen. Um die finanzielle Lücke zu schließen, ist eine Vertrags­lauf­zeit für Ihren Berufs­unfähigkeits­schutz bis 67 deshalb optimal. Erst da beginnt die reguläre Alters­rente. Für Verträge bis 67 mussten 30-jährige Industrie­mechaniker im Test von 2013 bei 1 500 Euro Monats­rente zum Beispiel bei der Huk Coburg 847 Euro im Jahr zahlen. (Produktfinder: Berufsunfähigkeitsversicherung). Begrenzt auf 65 Jahre, konnten sie 122 Euro sparen, bis 60 sogar 358 Euro. Das bedeutet aber viel weniger Schutz. Eine Sparidee sind zwei Verträge mit verschiedenen Lauf­zeiten. Bevor Sie sich gar nicht versichern, schließen Sie wenigs­tens bis 63 Jahre ab. Bis zum Alter von 60 Jahren sollte der Vertrag in jedem Fall laufen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.10.2020 um 15:41 Uhr
    Berufsunfähigsrente nur bis 65

    Wer in ein europäisches Land mit gesetzlicher Pflichtversicherung auswandert und seine Privatversicherung kündigt, darf nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse eintreten. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Artikel zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung: www.test.de/Krankenversicherung-Zurueck-in-die-gesetzliche-Kasse-so-gehts-4988897-0
    Menschen mit einer Schwerbehinderung können früher in Rente gehen:
    www.test.de/Rente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-frueher-in-Rente-5082072-0
    (maa)

  • GerhardJ1962 am 22.10.2020 um 11:31 Uhr
    Berufsunfähig bis 65 - was passiert dann?

    Hallo,
    ich bin seit 2017 berufsunfähig, die Versicherung geht bis 65, da ich 62 geboren bin muss ich wahrscheinlich bis 66 und einige Monate warten bis ich die Rente bekomme.
    Bin ich dann arbeitslos? Bekomme ich da Unterstützung? Wie verhält es sich hier, brauche ich die Arbeitsunfähigkeitsscheine vom Arzt für die gesamte Dauer?
    Ich danke für die Hilfe.

  • Fohbo am 25.05.2014 um 14:18 Uhr
    Versicherungs-Endalter vs. Leistungs-Endalter

    Ich fände es gut, wenn immer klar definiert ist, über welche Zeitdauer man hier sprich. Schließlich gibt es bzgl. Laufzeiten zwei Stellparameter:
    Versicherungs-Endalter: Bis zu diesem Alter hat man einen Schutz
    Leistungs-Endalter: Bis zu diesem Alter bekommt man eine Rente im Versicherungsfall ausgezahlt.
    Ich finde, dass man beim Versicherungs-Endalter sicher auch nur bis 60 Jahre versichern kann. Während das Leistungs-Endalter nur unter Bauchschmerzen unter 67 zu wählen wäre.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2014 um 14:09 Uhr
    Laufzeit senken: Nur wenn es nicht anders geht

    @Candlejack: Der Tipp zur Laufzeitsenkung stellt die Ultima Ratio dar. Wenn Verbraucher nicht in der Lage sind, die Beiträge für einen Tarif mit einer Leistung bis zum 67. Lebensjahr aufzubringen, empfehlen wir, nicht auf den Schutz ganz zu verzichten, sondern anstelle dessen einen Vertrag mit abgespeckten Leistungen zu kaufen, zum Beispiel mit einer verkürten Laufzeit. (maa)

  • Candlejack am 27.03.2014 um 15:14 Uhr
    Euer Ratschlag

    Liebe Stiftung Warentest,
    der erste Satz Eures Rats ist wunderbar. Der zweite Satz über die Vermittler ist völlig unnötig, wurde nicht vom Fragenden provoziert und hat auch keinen Bezug zu einer Antwort von Euch. Darf ich Euch an Eure eigenen "Sparvorschläge" im BU-Test 07/2013 erinnern, über den mir Vermittler mit Herrn Tenhagen ausführlich diskutiert haben ?
    Euer letzter Satz "Bis zum Alter 60 sollte der Vertrag in jedem Fall laufen" entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Ich könnte genauso gut 58 vorschlagen, nur habe ich dann zwei Probleme: der Kunde wird weder die 3 Jahre (54.000) noch die 5 Jahre (90.000) bis zur "derzeitigen" Mindestrente von Rücklagen überbrücken können und ich stehe für solche Vorschläge als Berater in DER Haftung, die IHR nicht habt ! Von den Bedingungen der HUK mal ganz abgesehen !