So haben wir getestet
Im Test
Wir stellen Versicherungen vor, die den Verlust der Arbeitskraft in unterschiedlichem Umfang finanziell absichern:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Dread-Disease-Versicherung
- Unfallversicherung.
Für Grundfähigkeitsversicherungen (GFV) und Funktionsinvaliditätsversicherungen (FIV) haben wir die Vertragsbedingungen geprüft. Dargestellt sind die Tarife in ihrer Grundausstattung, weitere Bausteine sind oft zubuchbar (Stichtag ist der 1. Juni 2020).
Grundfähigkeitsversicherung (GFV)
Wir haben die Versicherer nach Angeboten zu Grundfähigkeitsversicherungen für erwachsene Modellkunden gefragt.
Die Mindestdauer der Beeinträchtigung, ab der eine Leistung möglich ist, beträgt meist sechs oder zwölf Monate. Zur Einordnung der Tarife haben wir diese Leistungsanlässe zugrunde gelegt:
Schutz bei Verlust einer der versicherten Fähigkeiten
Sensorische Fähigkeiten
= Sehen, Hören, Sprechen.
+ = zusätzlich auch Riechen, Schmecken, Tasten .
Motorische Fähigkeiten
= Arme bewegen, Gehen, Hand gebrauchen, Heben und Tragen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Treppensteigen.
+ = zusätzlich Fingerfertigkeit, Tastatur bedienen oder Schreiben.
= weniger Schutz als
.
+ = weniger Schutz als aber zusätzlich Fingerfertigkeit oder Tastatur bedienen oder Schreiben.
Intellektuelle, geistige Fähigkeiten
= eigenverantwortliches Handeln (Notwendigkeit gesetzlicher Betreuung), intellektuelle Leistungsfähigkeit.
+ = zusätzlich Leistung auch bei Diagnose von schweren psychischen Erkrankungen wie schwerer Depression, Schizophrenie oder Psychose durch einen Facharzt.
= nur eigenverantwortliches Handeln (Notwendigkeit gesetzlicher Betreuung).
= nicht versichert.
Mobilität
= Autofahren (gesundheitsbedingter Verlust Führerschein Klasse B).
+ = Autofahren und Nutzung ÖPNV.
= nur Nutzung ÖPNV.
= nicht versichert.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit
= häufig ab Pflegegrad 2.
= nicht versichert.
Jahresbeiträge
Wir nennen Jahresbeiträge für vier Modellkunden, die nicht rauchen und folgenden Vorgaben entsprechen:
Controller (Alter 30 Jahre): Die vereinbarte Rente im Leistungsfall beträgt 2 000 Euro monatlich.
Industriemechaniker (Alter 25 Jahre), Musiker (Alter 30 Jahre) und Fliesenleger (Alter 25 Jahre): Die vereinbarte Rente im Leistungsfall beträgt jeweils 1 500 Euro im Monat. Die Verträge laufen bis zum 67. Lebensjahr bei identischer Risiko- und Leistungsdauer.
Wir haben als Überschusssystem die Beitragsverrechnung zugrunde gelegt. Dabei werden erwirtschaftete Überschüsse auf den Tarifbeitrag angerechnet. Da die Überschüsse variieren, können sich auch die Zahlbeiträge ändern. Ohne erwirtschaftete Überschüsse müssten Kunden maximal den Tarifbeitrag zahlen.
Sonstiges
Nachversicherungsgarantie
= Nachversicherung mindestens möglich bei Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb, Einkommenserhöhung, Selbstständigkeit oder zum Teil auch ohne Anlass.
+ = zusätzlich Verlängerungsoption bei Heraufsetzen der Regelaltersgrenze.
= Nachversicherung möglich bei einem Teil der genannten Anlässe.
Leistungsdynamik möglich
= Leistungsdynamik möglich
= Leistungsdynamik nicht möglich.
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
= Beitragsstundung und Beitragsbefreiung möglich.
= nur eins von beidem möglich.
Keine Meldepflicht bei verbesserter Gesundheit:
= Versicherer verzichtet auf unverzügliche Mitteilung bei Veränderung der gesundheitlichen Situation.
= Versicherer verlangt eine unverzügliche Mitteilung bei Veränderung der gesundheitlichen Situation.
Ausgewählte Erweiterungen gegen Mehrbeitrag
Genannt werden zusätzlich buchbare Versicherungsbausteine der Anbieter.
Funktionsinvaliditätsversicherung (FIV)
Wir haben die Vertragsbedingungen für Funktionsinvaliditätsversicherungen für Erwachsene untersucht. Wartezeiten bis der Anspruch auf Leistung geltend gemacht werden kann, sind Bestandteil der Produkte (meist 6 Monate, bei Multipler Sklerose 12 Monate).
Leistung bei dauerhaften Unfallschäden oder Pflegebedürftigkeit oder ...
Verlust einer sensorischen Fähigkeit oder des Orientierungssinnes (Kategorie A)
Sensorische Fähigkeiten sind Sehen, Hören, Sprechen
Verlust von drei oder vier motorischen Fähigkeiten oder Mobilität (Kategorie B)
Motorische Fähigkeiten sind Arme bewegen, Gehen, Handfunktion, Heben und Tragen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Treppensteigen.
Mobilität meint hier die Fähigkeit zum Autofahren (Leistung bei gesundheitsbedingtem Verlust des Führerscheins Klasse B).
... bei Eintritt schwerer Krankheiten
Bei schweren Krankheiten wie zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, gutartiger Hirntumor, Hirnhautentzündung, Herz-OP, schweren Verbrennungen.
= schwere Krankheiten inklusive Krebs ist versichert.
= nur Krebs ist versichert oder nur geringe Kapitalleistung.
... bei irreversiblen Organschäden (Organrente)
Bei irreversiblen Organschäden an Gehirn, Rückenmark, Herz, Lunge, Nieren, Leber.
= Organrente ist versichert.
Jahresbeiträge
Wir nennen Jahresbeiträge für dieselben Modellkunden wie bei der GFV. Altersabhängige Beiträge können mit zunehmendem Alter deutlich steigen. Auch bei den altersunabhängigen Beiträgen kann es abhängig vom Schadensverlauf zu höheren Beiträgen kommen.
Sonstiges
Nachversicherungsgarantie, Leistungsdynamik, Verzicht zur Meldung bei verbesserter Gesundheit (siehe Erklärungen zur Grundfähigkeitsversicherung oben).
Günstige Kündigungsregelung
= Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
= Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht, behält sich aber das Recht vor, den gesamten Bestand oder zumindest bestimmte Teilbestände zu kündigen.
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