Nur wenn eine Krankheit bei ihrem Ausbruch in der Liste der Berufskrankheiten steht, kann ein Beamter als berufskrank anerkannt werden, so das Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 46.13). Wird sie bereits vor Aufnahme in die Liste abschließend diagnostiziert, hat er keinen Anspruch auf spätere Anerkennung.
-
- In Deutschland haben 15 bis 20 Prozent aller Menschen ein Tattoo. Bei Jüngeren ist der Anteil deutlich höher. Große, leicht erkennbare Tätowierungen sind allerdings...
-
- Stecken sich Angestellte im Beruf mit dem Coronavirus an, kann das als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Doch je nach Tätigkeit sind die Hürden hoch.
-
- Selbstständige, Frührentner, aber auch Beamte können mit freiwilligen Rentenbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung vorsorgen. Wir zeigen, wann sich das lohnt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.