
Natürliche UV-Strahlen sind jetzt ein Risikofaktor im Beruf.
Seit 2015 gilt auch durch natürliche Ultraviolettstrahlen verursachter heller Hautkrebs als Berufskrankheit. Betroffene können dann von der Berufsgenossenschaft oder als Beamte vom Dienstherrn eine Rente erhalten. Hautkrebs war laut Berufskrankheiten-Verordnung bisher nur dann eine Berufskrankheit, wenn er durch Kontakt mit Stoffen wie Ruß oder Teer verursacht wurde.
Ein städtischer Vermesser, der 2005 an hellem Hautkrebs erkrankte, hat von der Änderung aber nichts. Er war zwar bei seiner Arbeit regelmäßig intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt; zu beurteilen sei dies aber nach dem damals geltenden Recht, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 5 K 437/14.KO). Er kann nur Berufung beantragen.