Eine Krankenschwester, die im Blutspendedienst arbeitet, ist durch Nadelverletzungen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Deshalb sprach das Hessische Landessozialgericht einer an Hepatitis-C erkrankten Frau eine Rente der Berufsgenossenschaft zu. Da die Krankenschwester jahrelang etwa 400 Menschen im Monat Blut abnahm, sei die schwere Lebererkrankung eine Berufskrankheit (Az. L 3 U 132/11).