Eltern steht Kindergeld zu, wenn ihr erwachsenes Kind in der Ausbildung ist. Die Bedingung ist auch erfüllt, wenn sich das Kind im Praktikum oder in einer Schulung intensiv auf sein Berufsziel vorbereitet. Das entschied das Finanzgericht Köln für eine Tochter, die eine Schulung zur Flugbegleiterin besuchte (Az. 10 K 212/09, Revision zugelassen).
Tipp: Eltern sollten Einspruch einlegen, wenn sie kein Kindergeld bekommen. Ob ein Trainee in Ausbildung ist, muss der Bundesfinanzhof noch beurteilen (Az. III R 88/08).
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