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Wer ein Haus baut, muss meist schon vor dessen Fertigstellung Rechnungen bezahlen. Daher rufen Bauherren ihr Darlehen üblicherweise in Etappen ab. Für den noch nicht abgerufenen Teil verlangen Banken aber oft überhöhte Bereitstellungszinsen. 3 Prozent im Jahr sind die Regel – in vielen Fällen liegt der Satz damit mehr als doppelt so hoch wie der Darlehenszins. Finanztest sagt, wie Bauherren die Zusatzkosten vermeiden können.
Bis zu sieben Teilzahlungen
Beim Hausbau fallen Kreditzinsen meist schon vor dem Einzug an. Während der Bauzeit stellen Baufirmen Rechnungen oder der Bauträger will Abschlagszahlungen. Die Makler- und Bauträgerverordnung sieht zum Beispiel bis zu sieben Teilzahlungen vor. Bauherren rufen ihr Darlehen von der Bank daher nicht sofort und auf einen Schlag, sondern in Etappen nach dem Baufortschritt ab.
Doppelte Zinsberechnung
Bis zur Fertigstellung müssen Kreditnehmer oft doppelt zahlen: Für den bereits ausgezahlten Kreditbetrag verlangt die Bank die normalen Vertragszinsen. Zusätzlich kassiert sie Bereitstellungszinsen auf den Kreditanteil, den der Kunde noch nicht abgerufen hat. Und die sind viel höher als die normalen Zinsen. Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte daher nicht nur auf einen günstigen Darlehenszinssatz, sondern auch auf die voraussichtlichen Bereitstellungszinsen achten. Sie sind im Effektivzins nicht enthalten und können den Hausbau um einige Tausend Euro verteuern.
Teure Bauzeit durch Bereitstellungszinsen
Ein Bauherr bekommt am 30. Juni 2017 die Zusage für einen Kredit von 200 000 Euro (Zinssatz 1,5 Prozent, Bereitstellungszinsen 3 Prozent pro Jahr ab drittem Monat). Das Darlehen ruft er in fünf Teilbeträgen ab. Bis zur vollen Auszahlung fallen 3 600 Euro Zinsen an – vor allem für das Bereitstellen.
Datum |
Teilauszahlung |
Ausgezahlter Kredit |
Nicht ausgezahlter Kredit |
Kreditzinsen |
Bereitstellungszinsen |
Zinsen insgesamt |
30.06.2017 |
– |
0 |
200 000 |
0 |
0 |
0 |
31.10.2017 |
80 000 |
80 000 |
120 000 |
0 |
1 000 |
1 000 |
31.12.2017 |
50 000 |
130 000 |
70 000 |
200 |
600 |
800 |
28.02.2018 |
30 000 |
160 000 |
40 000 |
325 |
350 |
675 |
30.04.2018 |
30 000 |
190 000 |
10 000 |
400 |
200 |
600 |
30.06.2018 |
10 000 |
200 000 |
0 |
475 |
50 |
525 |
Summe |
200 000 |
– |
– |
1 400 |
2 200 |
3 600 |
Legende
- 1
- Summe der Zinsen für jeweils zwei Monate.
Bereithaltung teurer als Auszahlung
Für das Bereitstellen des Darlehens kassieren die meisten Banken derzeit einen höheren Zinssatz als für das Darlehen selbst. Fast alle verlangen 3 Prozent im Jahr (0,25 Prozent im Monat) auf den noch nicht abgerufenen Darlehensteil. Dieser Zinssatz galt schon Anfang der Neunzigerjahre – nur lagen die Zinsen für Baudarlehen damals bei fast 10 Prozent. Heute sind die 3 Prozent Bereitstellungszinsen oft mehr als doppelt so hoch wie der Darlehenszinssatz.
Löbliche Ausnahmen
Nur wenige Banken haben ihre Bereitstellungszinsen der Zinsentwicklung angepasst. Die ING-Diba beispielsweise hat den Zinssatz bereits Anfang des Jahres 2015 auf 1,80 Prozent gesenkt.
Anzahl der Freimonate entscheidend
Bei den meisten Banken liegt der Bereitstellungszins bei 3 Prozent. Große Unterschiede gibt es aber bei der Anzahl der Freimonate, in der das Bereitstellen noch kostenlos ist. Viele Banken berechnen die Zinsen ab dem dritten oder vierten Monat nach Kreditzusage. Andere räumen sechs oder neun Karenzmonate ein. Und mitunter bleibt der Kunde ein ganzes Jahr von Zusatzzinsen verschont und kommt so oft ohne davon.
Unser Rat
Sie wollen bauen? Dann sollten Sie beim Vergleich von Kreditangeboten nicht nur auf den Effektivzins, sondern auch auf die Bereitstellungszinsen bis zur vollen Auszahlung des Kredits achten. Versuchen Sie einen möglichst langen Zeitraum auszuhandeln, in dem Sie noch keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen. Bei einigen Banken sind bis zu zwölf Monate Karenzzeit drin.
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@gak1946: per se sind Bereitstellungszinsen zulässig. Ob die Höhe rechtlich unangemessen ist, können wir nicht sagen. Uns ist auch nicht bekannt, ob hierzu in jüngster Vergangenheit Urteile gefallen sind oder noch ausstehen.
Relativiert wird die Höhe der Zinsen durch den Umstand, dass die Zinsen meistens erst nach 3-12 Monaten nach Vertragsabschluss fällig werden. (TK)
Eine Bank, die Bereitstellungszinsen in Höhe von 3 % nimmt, obwohl bei der Auszahlung des Kredites lediglich 1,5 % oder weniger anfallen, handelt mit krimineller Energie. In meinem Fall wurde die Auszahlung des Kredites mit unlauteren Mitteln verzögert, nur um länger Bereitstellungszinsen kassieren zu können.
Es sollte einmal geprüft werden, ob eine derartige Festlegung der Bereitstellungszinsen nicht gem.
§§ 308 f BGB als unwirksam angesehen werden kann. Gibt es Rechtsprechung hierzu?
Sie haben recht, die Fixierung des Zinses habe ich in der Tat vergessen.
Dass die Bank dafür mehr Geld will als für den eigentlich Kredit ist aber trotzdem absurd.
Sie vergesen, dass sie sich als Kreditnehmer die vertraglich festgelegten Zinsen sichern. Dasselbe tun sie - nur viel komplizierter - auch bei einem Zinsswap-Geschäft, besser bekannt als Bausparvertrag.
Bei "Bereitstellungszinsen" denkt man an Säcke voll Geld, die die Bank für den Kreditnehmer im Keller bereitstellt. Wenn das so wäre, wären die Bereitstellungszinsen ja ok. Aber die Bank stellt nichts bereit.
In dem Moment, wo der Kreditnehmer das Geld auf dem Konto braucht, wird das Geld im Bankcomputer auf seinem Konto gutgeschrieben. Ohne dass es vorher da war. D.h. die Bank muss das Geld weder organisieren, besorgen, bereitstellen oder bereithalten. Insofern sind Bereitstellungszinsen eigentlich ein Fall für BGB §138 und gehören verboten.