Fördermöglichkeiten der Arbeitsagenturen
Umschulung für Arbeitsuchende
Quereinsteiger, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können den Beruf des Altenpflegers per Umschulung erlernen. Dann übernehmen die Arbeitsagenturen die Kosten. Anwärter müssen dafür allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen. Ob diese im Einzelfall zutreffen, prüft und entscheidet die Arbeitsagentur vor Ort.
Wird eine Umschulung zum Altenpfleger genehmigt, stellt die Arbeitsagentur den so genannten Bildungsgutschein aus. Das ist die Zusage, das sie die Kosten übernimmt. Damit muss sich der Arbeitsuchende dann selbst einen Umschulungsplatz suchen.
Bislang haben die Arbeitsagenturen Umschulungen nur für die Dauer von zwei Jahren gefördert. Für die Finanzierung des dritten Jahres musste der Träger der praktischen Ausbildung ran. Das wird sich nun ändern: Ab 1. April 2013 fördert die Bundesagentur für Arbeit Umschulungen zur Fachkraft Altenpflege wieder für die Dauer von drei Jahren. Diese Regelung gilt allerdings nur für die kommenden drei Jahre, also bis Ende März 2016.
WeGebAU für Geringqualifizierte
Das Förderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an ungelernte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Wer bereits in einer Pflegeeinrichtung arbeitet, zum Beispiel als Hilfskraft ohne Berufsabschluss, kann sich per WeGebAU zum Altenpfleger weiterbilden. Auch die einjährige Qualifizierung zum Altenpflegehelfer ist seit vergangenem Jahr per WeGebAU förderbar.
Bedingung: Arbeitgeber müssen Beschäftigte für die Dauer der Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Die Arbeitsagentur trägt die Kurskosten anteilig oder sogar komplett. Auch ein Zuschuss zu den übrigen Kosten der Weiterbildung, zum Beispiel Fahrkosten, ist möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Arbeitgeber auch Lohnkostenzuschüsse.
Tipp: Mehr Infos zu diesen und anderen Förderprogrammen bietet das kostenlose Special Weiterbildung finanzieren der Stiftung Warentest.